>
>
>
Verfasst von Alexander Burtscher
23. Juni 2021 – Lesezeit: 8 Minuten
Inhaltsverzeichnis
Selbstbestimmt bis zum Lebensende: Wenn eine Krankheit nicht mehr aufzuhalten ist, wollen viele PatientInnen und Patienten die Zeit, die ihnen noch bleibt, möglichst schmerz- und sorgenfrei verbringen. Genau dies ist die Aufgabe eines Hospiz: Sterbenden einen würdigen Lebensabend zu bescheren.
Der Begriff Hospiz beschreibt ursprünglich eine Einrichtung für schwerstkranke, sich im Sterben befindende, Menschen. Allerdings hat sich dieser Begriff im Laufe der Zeit etwas gewandelt.
Heutzutage versteht man unter Hospiz vielmehr ein umfassendes, ganzheitliches Unterstützungskonzept für schwerstkranke und sterbende Menschen und deren Angehörige.
Es gibt einerseits die Möglichkeit, sich stationär in ein Hospiz zu begeben, andererseits gibt es die ambulante Begleitung, um schwerstkranken Personen das Sterben zu Hause in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen. Zusätzlich dazu gibt es Tageshospize, welche die Palliativ- und Hospizbetreuung zu Hause ergänzen und erweitern sollen.
Ein Hospiz ist ein Angebot, das komplett auf die Bedürfnisse der sterbenden Personen zugeschnitten ist. Stationäre Hospize besitzen in der Regel eine sehr geringe Anzahl an Betten.
Meist liegt diese bei mindestens acht und höchstens 16 Betten. Ein Hospiz ist eine selbstständige Einrichtung oder kann an ein Pflegeheim angeschlossen sein.
Neben Hospizen für Erwachsene gibt es außerdem spezielle Kinderhospize. Sie dienen vor allem der Entlastung der Eltern, da die Pflege eines unheilbar kranken Kindes unglaublich kräftezehrend ist.
Dies übernehmen in einem Kinderhospiz die Krankenschwestern und -pfleger. Im ambulanten Bereich hingegen werden das schwerkranke Kind und seine Familie zwar im häuslichen Bereich unterstützt, es findet jedoch keine pflegerische Tätigkeit statt.
Nach Dr. Christoph Student, einem Pionier der Hospizentwicklung, gibt es fünf Kennzeichen, die allen Hospizangeboten weltweit zugrunde liegen:
Palliativstationen sind stationäre Einrichtungen in Krankenhäusern. Sie entstanden im Zuge der Hospizbewegung als weiteres Angebot neben ambulanter Begleitung und stationären Hospizen. Sie sind Einrichtungen für schwerstkranke und sterbende Menschen. Diese Einrichtungen sind meistens auf wenige Plätze beschränkt, um sowohl einen persönlichen Charakter zu wahren als auch jedem Bewohner die nötige Aufmerksamkeit schenken zu können.
Ebenso wie bei einem Hospiz besteht das Team aus einem palliativmedizinisch qualifizierten Team, das sich unter Berücksichtigung der körperlichen, psychischen, sozialen und spirituellen Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten, sowie um deren Angehörige kümmert.
Die Hauptaufgaben liegen im Bereich der Schmerz- und Symptomlinderung. Eine Palliativstation ist keine Sterbestation und keine Einrichtung der Langzeitpflege.
Es wird grundsätzlich bei allen Patientinnen und Patienten nach Besserung oder Stabilisierung der Beschwerden eine Entlassung angestrebt, entweder nach Hause oder in eine andere, adäquate Betreuungseinrichtung wie z. B. ein Pflegeheim.
Die Aufgabe eines mobilen Palliativteams ist Beratung und Unterstützung schwerstkranker Menschen und deren Angehöriger in deren Zuhause durchzuführen. In der gewohnten Umgebung werden Gespräche geführt, um beispielsweise Ängste abzubauen und Ressourcen zu stärken.
Einen Hospizplatz bekommt, wer schwer erkrankt und im wahrsten Sinne des Wortes „austherapiert“ ist, sprich: wenn keine Möglichkeit mehr besteht, die bestehende Krankheit zu heilen, oder dies durch den Patienten oder die Patientin nicht mehr gewünscht ist. Es braucht dazu behandelnde Ärztinnen und Ärzte, die den Mut haben, die Dinge beim Namen zu nennen und offen sagen, dass sie nichts mehr für jemanden tun können. Wichtig ist ebenso, dass der oder die Erkrankte selbst den Wunsch hat, in einem Hospiz aufgenommen zu werden. Sind die Grenzen der Intensivmedizin erreicht, muss der Patientin oder dem Patienten ein menschenwürdiges und friedvolles Sterben ermöglicht werden. Der Sterbeprozess soll nicht durch intensivmedizinische Maßnahmen hinausgezögert werden.
Die Einweisung in ein Hospiz oder eine Palliativstation erfolgt in der Regel durch eine Fachärztin bzw. einen Facharzt, entweder von zu Hause aus oder bereits aus einem Krankenhaus.
Die Aufnahmekriterien für ein Hospiz sind dabei folgende:
Die Kosten eines Hospizes belaufen sich auf den in einem Krankenhaus üblichen Selbstbehalt. In einem Hospiz gibt es in der Regel keine festen Besuchszeiten.
Neben Ärztinnen und Ärzten kümmern sich diplomierte Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger um die Bedürfnisse der Schwerstkranken. Dabei schöpfen sie alle Möglichkeiten der Palliativmedizin- und pflege aus.
Eine unheilbare Krankheit konfrontiert viele Menschen mit Ängsten, etwa vor Schmerzen oder Verlust der Selbstbestimmung. Der Wunsch nach Sterbehilfe hat den Ursprung darin, Angehörigen Leid und Belastung zu ersparen, aber auch dem Wunsch nach einem selbstbestimmten, würdevollen Tod. Der Wunsch kann jedoch auch aufgrund einer hohen Belastung durch die Symptome einer unheilbaren Erkrankung entstehen.
Palliative Care oder Palliativmedizin ist nicht Sterbehilfe, sondern Sterbebegleitung. Das Ziel der Sterbehilfe ist der Tod, Sterbebegleitung hingegen begleitet den Menschen durch den Prozess des Sterbens. Palliative Begleitung dient der Schmerzlinderung und soll das Leid von Betroffenen und Angehörigen verringern. Der Tod soll dadurch nicht beschleunigt, jedoch erträglicher gemacht werden. Es wird stets versucht, körperliche Leiden und Schmerzen zu behandeln und diese ebenso zu lindern. Dabei steht der Mensch selbst im Mittelpunkt und es werden sowohl körperliche, psychische, soziale als auch spirituelle Bedürfnisse gleichermaßen geachtet.
Vorsorge kostenlos planen
Ermitteln Sie die Kosten für eine Vorsorge in wenigen Schritten.
Wir kümmern uns um alles
Faire Preise
1.800+ betreute Familien
Absolute Transparenz
Zusätzlich zu dem Ärzte- und Pflegeteam sind in einem Hospiz noch freiwillige Helferinnen und Helfer, die ein Ehrenamt bekleiden, verfügbar, die sich um die Kranken und deren Angehörigen vor allem im sozialen Bereich kümmern. Ebenso wichtig sind für viele Hospiz-Patientinnen und Patienten die Kontaktaufnahme, Austausch und Gespräche mit ebenfalls Betroffenen, sowie die psychosoziale Betreuung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Mit Hilfe dieser Ehrenamtlichen entsteht zumindest etwas Normalität im Leben der Patientinnen/Patienten und deren Angehörigen.
Besonders für die Angehörigen einer schwerstkranken Person ist die Zeit vor und nach dem Tod eines geliebten Menschen besonders herausfordernd.
Aus diesem Grund bieten Hospize eine umfassende Betreuung auch für Angehörige an. In der Regel bieten Hospize einerseits Einzelgespräche mit Therapeutinnen bzw. Therapeuten an.
Andererseits gibt es oftmals die Möglichkeit, bei einer angeleiteten Trauergruppe teilzunehmen, in der man gemeinsam mit anderen Menschen, denen ähnliches wiederfährt, über das Erlebte spricht und versucht, es zu verarbeiten.
In dieser schweren Zeit ist es unter anderem sehr wichtig, als Begleiterin oder Begleiter gut für sich selbst zu sorgen (z.B. Freunde zu treffen, etwas zu unternehmen, das Ihnen Freude bereitet) und angebotene Hilfestellungen in Anspruch zu nehmen.
Der „Ratgeber für Angehörige von schwerkranken Menschen“ vom Dachverband Hospiz Österreich liefert begleitenden Menschen – Angehörigen, Freundinnen und Freunden und Verwandten – Hilfestellungen, Ideen, Möglichkeiten zur Unterstützung und wissenswerte Informationen, die beim Begleiten von großer Bedeutung sind.
Die Familienhospizkarenz erlaubt Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, ihre Arbeitszeit für die Betreuung schwerkranker oder sterbender Menschen anzupassen.
Möglich ist es, die Stunden zu reduzieren aber auch eine völlige Dienstfreistellung zu bekommen. Ehrenamtliche Hospizbegleiterinnen und Begleiter spielen ebenfalls eine wichtige Rolle – sie führen Gespräche, lesen vor, hören zu und bieten Hilfestellung an, wenn Hilfe bei Erledigungen oder Untersuchungen gebraucht wird.
Diverse Kurse bereiten die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer auf ihre Tätigkeit vor; regelmäßige Supervisionen und Weiterbildungen unterstützen sie bei ihrer Tätigkeit. Da die Dienste von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern kostenlos sind, helfen diese Spenden unter anderem dabei, Weiterbildungskosten oder Kilometergeld abzudecken oder das Hospiz auf sonstigem Weg zu unterstützen (Steuerliches Absetzen der Spende ist möglich).
Aufgrund dieser umfassenden und wertvollen Hilfestellung kommt es bei Beerdigungen auch oft vor, dass anstelle von Kranz- und Blumenspenden Spenden für ein Hospiz gewünscht werden. Darauf ist Rücksicht zu nehmen.
Selbst wenn jemanden am Lebensende die Kraft verlässt, unterliegen Therapieentscheidungen den allgemeinen rechtlichen Grundlagen. Das bedeutet, um eine Therapie durchführen zu können, bedarf es immer der Einwilligung der Patientin oder des Patienten und der medizinische Notwendigkeit. So darf nur in Notfällen ohne die Einwilligung der Patientin oder des Patienten gehandelt werden.
Dies kann sich in der Praxis als schwierig erweisen, denn es ist keine Seltenheit, dass der oder die Sterbende am Lebensende seinen Willen nicht mehr mitteilen kann. Vor allem, wenn man bestimmte Behandlungen oder Therapien nicht erhalten möchte, ist es als Vorbereitung für den Ernstfall wichtig, mit einer Patientenverfügung und/oder einer Vorsorgevollmacht vorzusorgen. Durch einen Vorsorgebevollmächtigten oder eine Patientenverfügung können auch medizinisch notwendige Maßnahmen wie künstliche Beatmung oder Ernährung abgelehnt werden.
Quellen
Prof. Christoph Student - Die fünf Kennzeichen des Hospiz
khgh.at - Palliativstation
cs.or.at - Aufnahmekriterien & Kosten Hospiz
hospiz-tirol.at - Ärztliche Versorgung
hospiz.at - Begleiten bis zuletzt
Kundenbewertungen
Benu – Ihr moderner Bestatter
4.99 / 5
532 Bewertungen
Jetzt für Sie erreichbar!
FILIALEN
BESTATTUNGSARTEN
DIENSTLEISTUNGEN
© 2023 Benu GmbH. Alle Rechte vorbehalten.