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Sterben und Tod

Hospiz - Selbstbestimmt bis zum Lebensende

Alexander Burtscher

VERFASST VON

Alexander Burtscher

2023-04-04

Lesezeit: 8 Minuten

Selbstbestimmt bis zum Lebensende: Wenn eine Krankheit nicht mehr aufzuhalten ist, wollen viele PatientInnen und Patienten die Zeit, die ihnen noch bleibt, möglichst schmerz- und sorgenfrei verbringen. Genau dies ist die Aufgabe eines Hospiz: Sterbenden einen würdigen Lebensabend zu bescheren.

Was ist ein Hospiz?

Der Begriff Hospiz beschreibt ursprünglich eine Einrichtung für schwerstkranke, sich im Sterben befindende, Menschen. Allerdings hat sich dieser Begriff im Laufe der Zeit etwas gewandelt.

Heutzutage versteht man unter Hospiz vielmehr ein umfassendes, ganzheitliches Unterstützungskonzept für schwerstkranke und sterbende Menschen und deren Angehörige.

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Die unterschiedlichen Hospiz-Arten

Es gibt einerseits die Möglichkeit, sich stationär in ein Hospiz zu begeben, andererseits gibt es die ambulante Begleitung, um schwerstkranken Personen das Sterben zu Hause in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen. Zusätzlich dazu gibt es Tageshospize, welche die Palliativ- und Hospizbetreuung zu Hause ergänzen und erweitern sollen.

Ein Hospiz ist ein Angebot, das komplett auf die Bedürfnisse der sterbenden Personen zugeschnitten ist. Stationäre Hospize besitzen in der Regel eine sehr geringe Anzahl an Betten.

Meist liegt diese bei mindestens acht und höchstens 16 Betten. Ein Hospiz ist eine selbstständige Einrichtung oder kann an ein Pflegeheim angeschlossen sein.

Neben Hospizen für Erwachsene gibt es außerdem spezielle Kinderhospize. Sie dienen vor allem der Entlastung der Eltern, da die Pflege eines unheilbar kranken Kindes unglaublich kräftezehrend ist.

Dies übernehmen in einem Kinderhospiz die Krankenschwestern und -pfleger. Im ambulanten Bereich hingegen werden das schwerkranke Kind und seine Familie zwar im häuslichen Bereich unterstützt, es findet jedoch keine pflegerische Tätigkeit statt.

Was wird in einem Hospiz angeboten?

Nach Dr. Christoph Student, einem Pionier der Hospizentwicklung, gibt es fünf Kennzeichen, die allen Hospizangeboten weltweit zugrunde liegen:

  • Der sterbende Mensch und seine Angehörigen stehen im Zentrum des Dienstes. Ein ganz wichtiger Punkt dabei ist, dass die Angehörigen gleichermaßen bedacht werden, da sie oft noch mehr leiden als die/der Sterbende selbst.
  • Der Gruppe der Betroffenen steht ein interdisziplinäres Team zur Verfügung. Es sind nicht nur Ärztinnen/Ärzte und Pflegekräfte beteiligt, sondern auch Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter und Seelsorgerinnen/Seelsorger.
  • Mit Einbezug freiwilliger Helferinnen und Helfer. Das Ziel der Freiwilligen, die ehrenamtlich tätig sind, ist es, Sterbebegleitung zu einem Teil alltäglicher zu gestalten und damit der Integration des Sterbens in den Alltag zu dienen.
  • Gute Kenntnisse in der Symptomkontrolle. Dabei steht die Sorge um Schmerzfreiheit und Lebensqualität im Vordergrund. Aber nicht nur Schmerzen selbst, sondern auch Ängste sollen den Betroffenen genommen werden, da diese auch Schmerzen verstärken können.
  • Fürsorge für die betroffene Gruppe. Dieser Punkt meint zum einen, dass Hospizdienste rund um die Uhr zur Verfügung stehen müssen. Zum anderen ist auch eine Trauerbegleitung für die Angehörigen immens wichtig, damit die Hinterbliebenen ohne zusätzliche körperliche und seelische Schäden die Lebensphase nach dem Tod eines geliebten Menschen überstehen.
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Palliativstation

Was ist eine Palliativstation?

Palliativstationen sind stationäre Einrichtungen in Krankenhäusern. Sie entstanden im Zuge der Hospizbewegung als weiteres Angebot neben ambulanter Begleitung und stationären Hospizen. Sie sind Einrichtungen für schwerstkranke und sterbende Menschen. Diese Einrichtungen sind meistens auf wenige Plätze beschränkt, um sowohl einen persönlichen Charakter zu wahren als auch jedem Bewohner die nötige Aufmerksamkeit schenken zu können.

Ebenso wie bei einem Hospiz besteht das Team aus einem palliativmedizinisch qualifizierten Team, das sich unter Berücksichtigung der körperlichen, psychischen, sozialen und spirituellen Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten, sowie um deren Angehörige kümmert.

Die Hauptaufgaben liegen im Bereich der Schmerz- und Symptomlinderung. Eine Palliativstation ist keine Sterbestation und keine Einrichtung der Langzeitpflege.

Es wird grundsätzlich bei allen Patientinnen und Patienten nach Besserung oder Stabilisierung der Beschwerden eine Entlassung angestrebt, entweder nach Hause oder in eine andere, adäquate Betreuungseinrichtung wie z. B. ein Pflegeheim.

Die Aufgabe eines mobilen Palliativteams ist Beratung und Unterstützung schwerstkranker Menschen und deren Angehöriger in deren Zuhause durchzuführen. In der gewohnten Umgebung werden Gespräche geführt, um beispielsweise Ängste abzubauen und Ressourcen zu stärken.

Aufnahmekriterien und Kosten für ein Hospiz

Wann sollte man sich nach einem Hospizplatz umsehen?

Einen Hospizplatz bekommt, wer schwer erkrankt und im wahrsten Sinne des Wortes „austherapiert“ ist, sprich: wenn keine Möglichkeit mehr besteht, die bestehende Krankheit zu heilen, oder dies durch den Patienten oder die Patientin nicht mehr gewünscht ist. Es braucht dazu behandelnde Ärztinnen und Ärzte, die den Mut haben, die Dinge beim Namen zu nennen und offen sagen, dass sie nichts mehr für jemanden tun können. Wichtig ist ebenso, dass der oder die Erkrankte selbst den Wunsch hat, in einem Hospiz aufgenommen zu werden. Sind die Grenzen der Intensivmedizin erreicht, muss der Patientin oder dem Patienten ein menschenwürdiges und friedvolles Sterben ermöglicht werden. Der Sterbeprozess soll nicht durch intensivmedizinische Maßnahmen hinausgezögert werden.

Was sind die Aufnahmekriterien für ein Hospiz?

Die Einweisung in ein Hospiz oder eine Palliativstation erfolgt in der Regel durch eine Fachärztin bzw. einen Facharzt, entweder von zu Hause aus oder bereits aus einem Krankenhaus.

Die Aufnahmekriterien für ein Hospiz sind dabei folgende:

  • Die Patientinnen oder Patienten haben eine weit fortgeschrittene, fortschreitende, nach menschlichem Ermessen unheilbare Erkrankung.
  • Die Patientinnen und Patienten haben eine begrenzte Lebenserwartung.
  • Die Patientinnen oder Patienten haben eine medizinische Aufnahmeindikation (z.B. starke Schmerzen, therapieresistente Übelkeit bzw. Erbrechen).
  • Eine Versorgung zu Hause ist aus medizinischen oder psychosozialen Gründen nicht mehr möglich.
  • Patientinnen oder Patienten und Angehörige müssen über die Unheilbarkeit und den fortgeschrittenen Krankheitsprozess informiert sein.
  • Die Patientin oder der Patient sowie die Angehörigen wünschen ausdrücklich eine Aufnahme und sind mit dem Prinzip der lindernden Pflege und Therapie einverstanden.
  • Die religiöse Herkunft spielt keine Rolle!

Wie hoch sind die Kosten?

Die Kosten eines Hospizes belaufen sich auf den in einem Krankenhaus üblichen Selbstbehalt. In einem Hospiz gibt es in der Regel keine festen Besuchszeiten.

Ärztliche Versorgung im Hospiz

Wie sieht die medizinische Versorgung in Hospizen aus?

Neben Ärztinnen und Ärzten kümmern sich diplomierte Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger um die Bedürfnisse der Schwerstkranken. Dabei schöpfen sie alle Möglichkeiten der Palliativmedizin- und pflege aus.

Palliativmedizin und Sterbehilfe

Eine unheilbare Krankheit konfrontiert viele Menschen mit Ängsten, etwa vor Schmerzen oder Verlust der Selbstbestimmung. Der Wunsch nach Sterbehilfe hat den Ursprung darin, Angehörigen Leid und Belastung zu ersparen, aber auch dem Wunsch nach einem selbstbestimmten, würdevollen Tod. Der Wunsch kann jedoch auch aufgrund einer hohen Belastung durch die Symptome einer unheilbaren Erkrankung entstehen.

Palliative Care oder Palliativmedizin ist nicht Sterbehilfe, sondern Sterbebegleitung. Das Ziel der Sterbehilfe ist der Tod, Sterbebegleitung hingegen begleitet den Menschen durch den Prozess des Sterbens. Palliative Begleitung dient der Schmerzlinderung und soll das Leid von Betroffenen und Angehörigen verringern. Der Tod soll dadurch nicht beschleunigt, jedoch erträglicher gemacht werden. Es wird stets versucht, körperliche Leiden und Schmerzen zu behandeln und diese ebenso zu lindern. Dabei steht der Mensch selbst im Mittelpunkt und es werden sowohl körperliche, psychische, soziale als auch spirituelle Bedürfnisse gleichermaßen geachtet.

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Zusätzlich zu dem Ärzte- und Pflegeteam sind in einem Hospiz noch freiwillige Helferinnen und Helfer, die ein Ehrenamt bekleiden, verfügbar, die sich um die Kranken und deren Angehörigen vor allem im sozialen Bereich kümmern. Ebenso wichtig sind für viele Hospiz-Patientinnen und Patienten die Kontaktaufnahme, Austausch und Gespräche mit ebenfalls Betroffenen, sowie die psychosoziale Betreuung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mit Hilfe dieser Ehrenamtlichen entsteht zumindest etwas Normalität im Leben der Patientinnen/Patienten und deren Angehörigen.

Unterstützung für Angehörige

Was ist für Menschen wichtig, die einen schwerkranken Menschen betreuen?

Besonders für die Angehörigen einer schwerstkranken Person ist die Zeit vor und nach dem Tod eines geliebten Menschen besonders herausfordernd.

Aus diesem Grund bieten Hospize eine umfassende Betreuung auch für Angehörige an. In der Regel bieten Hospize einerseits Einzelgespräche mit Therapeutinnen bzw. Therapeuten an.

Andererseits gibt es oftmals die Möglichkeit, bei einer angeleiteten Trauergruppe teilzunehmen, in der man gemeinsam mit anderen Menschen, denen ähnliches wiederfährt, über das Erlebte spricht und versucht, es zu verarbeiten.

In dieser schweren Zeit ist es unter anderem sehr wichtig, als Begleiterin oder Begleiter gut für sich selbst zu sorgen (z.B. Freunde zu treffen, etwas zu unternehmen, das Ihnen Freude bereitet) und angebotene Hilfestellungen in Anspruch zu nehmen.

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Wie werden die Angehörigen einer schwerstkranken Person unterstützt?

Der „Ratgeber für Angehörige von schwerkranken Menschen“ vom Dachverband Hospiz Österreich liefert begleitenden Menschen – Angehörigen, Freundinnen und Freunden und Verwandten – Hilfestellungen, Ideen, Möglichkeiten zur Unterstützung und wissenswerte Informationen, die beim Begleiten von großer Bedeutung sind.

Die Familienhospizkarenz erlaubt Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, ihre Arbeitszeit für die Betreuung schwerkranker oder sterbender Menschen anzupassen.

Möglich ist es, die Stunden zu reduzieren aber auch eine völlige Dienstfreistellung zu bekommen.Ehrenamtliche Hospizbegleiterinnen und Begleiter spielen ebenfalls eine wichtige Rolle – sie führen Gespräche, lesen vor, hören zu und bieten Hilfestellung an, wenn Hilfe bei Erledigungen oder Untersuchungen gebraucht wird.

Diverse Kurse bereiten die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer auf ihre Tätigkeit vor; regelmäßige Supervisionen und Weiterbildungen unterstützen sie bei ihrer Tätigkeit. Da die Dienste von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern kostenlos sind, helfen diese Spenden unter anderem dabei, Weiterbildungskosten oder Kilometergeld abzudecken oder das Hospiz auf sonstigem Weg zu unterstützen (Steuerliches Absetzen der Spende ist möglich).

Aufgrund dieser umfassenden und wertvollen Hilfestellung kommt es bei Beerdigungen auch oft vor, dass anstelle von Kranz- und Blumenspenden Spenden für ein Hospiz gewünscht werden. Darauf ist Rücksicht zu nehmen.

Hospiz und Rechtliches

Selbst wenn jemanden am Lebensende die Kraft verlässt, unterliegen Therapieentscheidungen den allgemeinen rechtlichen Grundlagen. Das bedeutet, um eine Therapie durchführen zu können, bedarf es immer der Einwilligung der Patientin oder des Patienten und der medizinische Notwendigkeit. So darf nur in Notfällen ohne die Einwilligung der Patientin oder des Patienten gehandelt werden.

Dies kann sich in der Praxis als schwierig erweisen, denn es ist keine Seltenheit, dass der oder die Sterbende am Lebensende seinen Willen nicht mehr mitteilen kann. Vor allem, wenn man bestimmte Behandlungen oder Therapien nicht erhalten möchte, ist es als Vorbereitung für den Ernstfall wichtig, mit einer Patientenverfügung und/oder einer Vorsorgevollmacht vorzusorgen. Durch einen Vorsorgebevollmächtigten oder eine Patientenverfügung können auch medizinisch notwendige Maßnahmen wie künstliche Beatmung oder Ernährung abgelehnt werden.