Grabnutzungsrecht: Definition, Erwerb und Kosten
Was ist das Grabnutzungsrecht?
In Österreich wird ein Grab nicht im eigentlichen Sinn gekauft.
Durch die Bezahlung der Grabstellengebühr erwirbt man lediglich das zeitliche Nutzungsrecht.
Das Grabnutzungsrecht bezeichnet also das Recht, eine Grabstätte entweder selbst zu nutzen oder andere dort beisetzen zu lassen. Dieser sogenannte Graberwerb ist nicht mit einem Kauf zu verwechseln; gemeint ist lediglich das Recht zur Nutzung. Dieses Recht kann vererbt werden.
Grabnutzungsrecht
Das Wichtigste in Kürze
- In Österreich wird kein Grab gekauft, sondern nur ein zeitliches Nutzungsrecht erworben.
- Dieses Grabnutzungsrecht kann zu Lebzeiten beantragt werden.
- Die Kosten teilen sich zunächst in Neuvergabe Kosten und Nutzungsrecht.
- Grabnutzungsrechte für Urnengräber sind in der Regel günstiger als für Sarggräber.
- Ein Erdgrab in Wien kostet 470 € Neuvergabekosten und 300 – 800 € für 10 Jahre, eine Grabverlängerung um 10 Jahre kostet 270 – 590 €.
- Ein Urnengrab in Wien kostet 185 € Neuvergabekosten und 300 – 600 € für 10 Jahre, eine Grabverlängerung um 10 Jahre kostet 270 €.
- Nach Ablauf der Grabnutzungsdauer kann eine Verlängerung beantragt werden.
- Ein Grabnutzungsrecht kann im Todesfall auch an Erben übertragen werden, zu Lebzeiten nur an nahe Verwandte.
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Wie erwirbt man ein Grabnutzungsrecht
Ein Grabnutzungsrecht kann schon zu Lebzeiten persönlich oder schriftlich bei den folgenden Stellen beantragt werden:
- Der Friedhofsverwaltung des Gemeindeamtes.
- Der Friedhofsverwaltung der jeweiligen anerkannten Kirche, Religionsgemeinschaft oder religiösen Bekenntnisgemeinschaft.
- Für nicht konfessionelle Friedhöfe in Wien bei der Friedhöfe Wien GmbH.
In Wien kann ein neues Grab auch über das Service Digitales Grab online registriert und eröffnet werden.
Gebühren und Kosten für ein Grabnutzungsrecht
Die Kosten für ein Grabnutzungsrecht hängen ab von
- der Lage des Grabes
- der Art des Grabes
- dem Friedhof
Zum einen zahlen Sie die Kosten für die Neuvergabe – ca. 185 € – 470 € – und zum anderen das Nutzungsrecht, für 10 Jahre zwischen 300 € und 1.600 €.
Für ein Grab in Wien müssen Sie beispielsweise mit folgenden Grabkosten rechnen:
Grabart | Kosten für die Neuvergabe | Nutzungsrecht für 10 Jahre |
---|---|---|
Sarggrab | 470€ | 300-800€ |
Sarggrab mit Deckplatte | 470€ | 1200-1600€ |
Urnengrab | 185€ | 300-600€ |
Urnengrab mit Deckplatte | 185€ | 900-1200€ |
Besonderes Urnengrab | 185€ | 800€ |
Hier finden Sie ausführlich Informationen zu:
Grabnutzungsdauer
Die Dauer der Benützungsbewilligung ist von der Bestattungsart bzw. der Grabart abhängig:
Grabart | Grabnutzungsdauer |
---|---|
Erdgrab und Urnengrab | 10 Jahre |
Gemauerte Grabstelle | 30 Jahre |
Grab mit einer steinernen Grabdeckelplatte | 20 Jahre |
Gruft bzw. Urnennische | 60 Jahre |
Nach Ablauf dieses Zeitraums endet das Nutzungsrecht, jedoch kann meistens eine Verlängerung beantragt werden.
Ein Benutzungsrecht endet außerdem
- wenn eine Grabstelle, trotz mehrmaliger Ermahnung durch die Friedhofsverwaltung, nicht gepflegt wird.
- wenn eine Bestattungsanlage aufgelassen oder gesperrt wird.
- durch einen schriftlichen Verzicht.
Übertragung und Verlängerung des Grabnutzungsrechts
Übertragung des Grabnutzungsrechts
Stirbt der Benützungsberechtigte kann das Nutzungsrecht an die Erben übertragen werden.
Zu Lebzeiten ist eine Übertragung nur an nahe Verwandte oder Ehepartner/innen bzw. eingetragene Partner/innen und Lebensgefährten/Lebensgefährtinnen möglich.
Verlängerung des Grabnutzungsrechts
Bei rechtzeitiger Veranlassung ist eine Verlängerung des Grabnutzungsrecht normalerweise möglich.
Endet ein Grabnutzungsrecht wird der Benützungsberechtigte meist rechtzeitig brieflich verständigt bzw. wird der Ablauf der Grabnutzungsdauer oft vorzeitig an der Amtstafel des Friedhofs oder der Gemeinde bekannt gegeben.
Achtung: In Wien erfolgt keine individuelle Verständigung über den Ablauf der Grabnutzungsdauer!
Es ist jedoch möglich über das Service Digitales Grab den Ablauf des Grabnutzungsrechts abzufragen bzw. kann eine Grabverlängerung dort auch direkt online beantragt werden.
Erfolgt keine Verlängerung der Benützungsbewilligung, erlischt die Bewilligung und das Grab kann neu vergeben werden.
Kosten für eine Grabverlängerung
Die Kosten für eine Grabverlängerung sind ebenfalls von Friedhof zu Friedhof sehr unterschiedlich.
Zusätzlich zu den eigentlichen Grabnutzungskosten werden für einen schriftlichen Antrag 14,30€ fällig (ein mündlicher Antrag ist kostenfrei).
Weiters beträgt die Landesverwaltungsabgabe ca. 10€.
Kosten für eine Grabverlängerung für 10 Jahre am Beispiel Wien
Erdgrab (bis zu 4 Personen) | 590€ |
---|---|
Erdgrab (bis zu 2 Personen) | 270€ |
Urnengrab (bis zu 8 Urnen) | 270€ |
Kosten für eine Grabverlängerung für 10 Jahre am Beispiel Wels
Erdgrab (2 Personen) | 1171€ |
---|---|
Erdgrab (1 Person) | 271€ |
Urnengrab (mehrfach) | 235€ |
Grüfte (mehrfach) | 2703€ |
Rechte und Pflichten eines Grabnutzungsberechtigten
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Gemeinde und der benützungsberechtigten Person sind öffentlich rechtlicher Natur. Durch die Verleihung des Benutzungsrechtes wird kein privates Recht an der Grabstelle erworben.
Der Grabnutzungsberechtigte hat Rechte und Pflichten:
- Die Grabstätte kann im Rahmen der jeweiligen Friedhofsordnung gestaltet und bepflanzt werden
- Der Grabnutzungsberechtigte ist dazu verpflichtet die Gebühren zu entrichten
- Der Grabnutzungsberechtigte muss die Grabstätte pflegen und in einem guten Zustand erhalten
Häufig gestellte Fragen zum Grabnutzungsrecht
Quellen
ris.bka.gv.at
Wiener Bestattungsgesetz
oesterreich.gv.at
Grabnutzungsrecht
ris.bka.gv.at
Niederösterreichisches Bestattungsgesetz
ris.bka.gv.at
Salzburger Bestattungsgesetz
Bestattung Wien
Bestattungsratgeber
Addendum
Friedhofsgebühren
meinbezirk.at
Kritik an zu hohen Friedhofsgebühren
tips.at
Friedhofsgebühren werden deutlich teurer