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Verfasst von Stefan Atz
14. April 2022 – Lesezeit: 5 Minuten
Inhaltsverzeichnis
Jemand schließt seine Augen für immer, verstirbt. Die in Österreich herrschende Bestattungspflicht verlangt, dass danach der Leichnam beziehungsweise die sterblichen Überreste einer ordnungsgemäßen Bestattung zugeführt werden müssen.
Nach dem Tod erfolgt die Beisetzung in den meisten Fällen in einem Grab, der letzten Ruhestätte eines Verstorbenen. Doch: Welche Grabarten gibt es? Wie lange kann man ein Grab "mieten"? Und was muss man bei der Auflösung eines Grabes beachten?
Stellen Sie sich im Vorfeld die folgenden Fragen, um leichter herauszufinden, welche Grabart für Sie am besten geeignet ist:
- Spielen die Kosten für das Nutzungsrecht eine Rolle? - Will ich mir die Lage des Grabes selbst aussuchen? - Ist mir eine individuelle Grabgestaltung wichtig? - Gibt es jemanden, der die Grabpflege übernehmen kann? - Ist eine Mehrfachbelegung erwünscht und erlaubt? - Kann die Ruhefrist im Fall verlängert werden? - Will ich lieber eine anonyme Beisetzung?
Wenn Sie nicht sicher sind, welche Grabart am besten zu Ihren Bedürfnissen passt, beraten wir Sie gern telefonisch jederzeit telefonisch oder sind per Mail für Sie erreichbar.
Prinzipiell unterscheidet man zwischen der Beisetzung eines Verstorbenen in einem Sarg und der Beisetzung der Asche des Verstorbenen in einer Urne.
Zusätzlich zu den traditionellen Grabarten gibt es mittlerweile auf den meisten Friedhöfen in Österreich oder auch auf amtlich genehmigten und als solchen gekennzeichneten Bestattungsflächen außerhalb eines traditionellen Friedhofes die Möglichkeit einer „naturnahen Bestattung“.
Sarggräber gibt es in verschiedenen Formen:
Sarggräber | Belegung | Vor- und Nachteile |
---|---|---|
Familiengrab | Bis zu 4 Verstorbene | Familienmitglieder können gemeinsam beerdigt werden Sarg und/oder Urnenbestattung möglich individuelle Gestaltung möglich |
Einzelgrab / Einfaches Grab | 1 Verstorbener | Kostengünstiger als Familiengrab individuelle Gestaltung möglich |
Gruft | Je nach Größe 4, 6, 9 oder auch mehr Verstorbene | Hohe Kosten Längere Ruhezeiten Mehrere Verstorbene können bestattet werden individuelle Gestaltung möglich Sarg und/oder Urnenbestattung möglich |
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Auch bei Urnengräbern unterscheidet man verschiedene Formen:
Urnengräber | Belegung | Weitere Informationen | Vor- und Nachteile |
---|---|---|---|
Urnenerdgrab | Je nach Größe 4-8 Urnen | Bei Verwendung von biologisch abbaubaren Urnen erneute Beisetzung an derselben Stelle nach 10 Jahren möglich | Kostengünstiger als Sarggrab Individuelle Gestaltung möglich |
Urnengruft | 8 oder mehr Urnen | Ausgemauertes Grab | Teurer als Urnengrab |
Urnenwandnische | 2-4 Urnen | - | Kostengünstiger als Grab oder Gruft |
Arten der Gemeinschaftsgrabanlagen oder der naturnahen Gräber | Beschreibung |
---|---|
Abhängig vom Friedhof gibt es u.a. Urnengärten | Beisetzung von bis zu 2 Urnen pro Grabstelle unter Blütenstauden Beispiel: Friedhof Simmering |
Waldgräber | Bestattung der Urnen erfolgt zu Füßen alter Bäume. |
Felsengräber | Urnenbeisetzung erfolgt in der Wiese. Begräbnisstätte wird grob behauenen Granitsteinen begrenzt. Beispiel: Stammersdorfer Zentralfriedhof |
Baum-, Strauch-, Rasen- und Wiesengräber | Bestattung der Urnen erfolgt im Bereich von Blütenhecken, Bäumen oder in Wiesen. Beispiel: Zentralfriedhof Wien oder Friedhof der Feuerhalle Simmering |
Wenngleich die genaue Lage der Urne (diese muss biologisch abbaubar sein und kann somit nicht exhumiert werden) den Angehörigen nicht immer bekannt ist, bietet die naturnahe Bestattung einige Vorteile:
Wer dennoch den Wunsch verspürt, Blumen niederlegen zu wollen: Es gibt zumeist eine gemeinsame Gedenkstelle, an der die Ablage von Kerzen und Blumen möglich ist.
Bei den Preisen für Gräber gibt es eine große Bandbreite in Österreich. Folgende Faktoren sind zu beachten:
Die Kosten für ein Grab unterscheiden sich innerhalb Österreichs stark. Genaue Informationen erhalten Sie in der jeweiligen Friedhofsordnung.
Grabart | Bereitstellungsentgelt bei der Neuvergabe eines Grabes | Grabkosten für das Nutzungsrecht für 10 Jahre | Kosten für die Verlängerung des Grabnutzungsrecht für jedes weitere Jahr |
---|---|---|---|
Erdsarggräber | € 470 | € 280-800 | € 28-80 |
Sarggräber mit Deckplatte | € 470 | € 1.200-1.600 | € 120-160 |
Erdurnengräber | € 185 | € 280-580 | € 28-58 |
Urnengräber mit Deckplatte | € 185 | € 880-1.160 | € 88-116 |
Besondere Urnengräber (Felsen-, Baum-, Rasen-, Strauch-, Waldgräber) | € 185 | € 835 | € 83,50 |
Urnenstele (Friedhof Hernals) | € 185 | € 1.110 | € 111 |
Urnengarten (Feuerhalle Simmering) | € 185 | € 1.374 | € 137,40 |
Die Ersterwerbs- und die Nachlösegebühren gelten für Normalgräber (2 Särge) und verdoppeln sich bei Doppelgräbern:
Grabart | Ersterwerb eines Nutzungsrechtes für die Dauer von 10 Jahren | Nachlösegebühr für jedes weitere Jahr |
---|---|---|
Grüfte | € 1254,70 | € 125,47 |
Wandgräber | € 1254,70 | € 125,47 |
Erdgräber | € 303,40-701,10 | € 30,34-70,21 |
Urnen-Erdgräber | € 273,10 | € 27,31 |
Urnenwandgräber | € 275,50 | € 27,55 |
Gerne unterstützen wir Sie jederzeit dabei, eine Bestattung in Linz zu planen.
Die nachfolgende Tabelle gilt für die Friedhöfe Wien. Die vorgeschriebenen Grabgrößen sind in der Friedhofsordnung des jeweiligen Friedhofes festgelegt.
Grabart | Belegung | Vorgeschriebene Grabmaße (Mindesteinlassöffnung bzw. Grabfläche bei Urnengräbern) |
---|---|---|
Familiengrab | Bis zu 4 Erwachsene | 2,20 m Länge 80 cm Breite 2,70 m Tiefe |
Einfaches Grab/Einzelgrab | 1 Erwachsener | 2,20 m Länge 80 cm Breite 2,70 m Tiefe |
Grüfte | Bis zu 4 Erwachsene | 2,20 m Länge 90 cm Breite 3,20 m Tiefe |
Grüfte | Bis zu 6 Erwachsene | Mindestinnenausmaße: 2,34 m Länge 1,40 m Breite 2,70 m Tiefe |
Urnengräber | Bis zu 4 Leichenaschen | Grabfläche von bis zu 0,50 m² |
Urnengräber | Bis zu 6 Leichenaschen | Grabfläche von 0,51 m² bis 0,99 m² |
Urnengräber | Bis zu 8 Leichenaschen | Grabfläche von 1 m² |
Urnengräber | Mehr als 8 Leichenaschen | Grabfläche von mehr als 1 m² |
Bei Erdgräbern muss die Überschüttungshöhe des obersten Sarges zumindest 80 cm und bei Leichenasche mindestens 40 cm betragen.
Jedem beigesetzten Toten beziehungsweise seiner Asche ist ein Ruhefrist in seinem Grab, die sogenannte Mindestliegefrist, zu gewähren. Die Dauer ist in der jeweiligen Friedhofsordnung festgelegt und beträgt in der Regel mindestens zehn Jahre ab dem Bestattungstag. Innerhalb dieser Ruhefrist darf die Grabstätte nicht neu belegt werden.
Mit dem Erwerb einer Grabstelle erhalten Sie folgende Rechte:
Als Benützungsberechtigte:r sind Sie verpflichtet, die Grabstelle zu pflegen. Das heißt, Sie müssen für den dauernden ordnungsgemäßen baulichen und gärtnerischen Zustand der gesamten Grabfläche sorgen. Wie man am besten für die Gestaltung eines Grabes sorgt, erfahren Sie in unserem diesbezüglichen Artikel. Oder falls Sie mehr über die verschiedenen Bedeutungen der Blumen in der Trauerfloristik erfahren möchten - hier werden Sie fündig!
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Gerne beraten wir Sie auch in einem persönlichen Gespräch und beantworten Ihnen alle Fragen zum Thema Grabstein. Eine Grabsteinberatung können wir Ihnen aktuell an unserem Standort in 1050 Wien, Siebenbrunnengasse 9 anbieten.
Das Benützungsrecht an einer Grabstelle endet durch:
Eine hilfreiche und moderne Möglichkeit zur Grabsuche wird derzeit nur in Wien, Mödling und Baden bei Wien angeboten.
Über die Verstorbenensuche der Friedhöfe Wien GmbH finden Sie das Grab einer auf den Friedhöfen Wien beigesetzten Person (ausgenommen sind die konfessionellen Friedhöfe). Neben einem genauen Lageplan des Grabes findet man hier auch die Dauer des Grabnutzungsrecht.
Quellen
Die Presse - Wie viel die letzte Ruhestätte kostet
Addendum - Bestattungespreise nach Gemeinden
Barbara Friedhof - Friedhofsordnung St. Barbara
Friedhöfe Wien - Preisinformation 2019
oesterreich.gv.at - Graberwerb
Wikipedia - Ruhefrist
Wikipedia - Grabnutzungsrecht
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