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Friedhof und Grab

Grab: Alles Wissenswerte zur letzten Ruhestätte

Stefan Atz

VERFASST VON

Stefan Atz

2022-04-14

Lesezeit: 5 Minuten

Jemand schließt seine Augen für immer, verstirbt. Die in Österreich herrschende Bestattungspflicht verlangt, dass danach der Leichnam beziehungsweise die sterblichen Überreste einer ordnungsgemäßen Bestattung zugeführt werden müssen.

Nach dem Tod erfolgt die Beisetzung in den meisten Fällen in einem Grab, der letzten Ruhestätte eines Verstorbenen. Doch: Welche Grabarten gibt es? Wie lange kann man ein Grab "mieten"? Und was muss man bei der Auflösung eines Grabes beachten?

  • Das Grab ist die letzte Ruhestätte für Verstorbene.
  • Gräber werden unterschieden nach Anzahl der Grabstellen, nach Art der Bestattungsform und nach Art des Bestattungsziels.
  • Gräber können, abgesehen von anonymen Gräbern und Naturgräbern, individuell gestaltet werden.
  • Ein Grab als Ort der Erinnerung und des Gedenkens ist wichtig für die Trauerarbeit.
  • Die Kosten für ein Grab unterscheiden sich je nach Gemeinde und Grabart.
  • Die Mindestliegezeit beträgt meist 10 Jahre.

So finden Sie das passende Grab

Stellen Sie sich im Vorfeld die folgenden Fragen, um leichter herauszufinden, welche Grabart für Sie am besten geeignet ist:

- Spielen die Kosten für das Nutzungsrecht eine Rolle? - Will ich mir die Lage des Grabes selbst aussuchen? - Ist mir eine individuelle Grabgestaltung wichtig? - Gibt es jemanden, der die Grabpflege übernehmen kann? - Ist eine Mehrfachbelegung erwünscht und erlaubt? - Kann die Ruhefrist im Fall verlängert werden? - Will ich lieber eine anonyme Beisetzung?

Wenn Sie nicht sicher sind, welche Grabart am besten zu Ihren Bedürfnissen passt, beraten wir Sie gern telefonisch jederzeit telefonisch oder sind per Mail für Sie erreichbar.

Grabarten

Prinzipiell unterscheidet man zwischen der Beisetzung eines Verstorbenen in einem Sarg und der Beisetzung der Asche des Verstorbenen in einer Urne.

Zusätzlich zu den traditionellen Grabarten gibt es mittlerweile auf den meisten Friedhöfen in Österreich oder auch auf amtlich genehmigten und als solchen gekennzeichneten Bestattungsflächen außerhalb eines traditionellen Friedhofes die Möglichkeit einer „naturnahen Bestattung“.

Demnach kann man folgende Grabarten unterscheiden:

  • Sarggräber
  • Urnengräber
  • Gemeinschaftsgrabanlagen/“Naturnahe Bestattung“

Sarggräber

Sarggräber gibt es in verschiedenen Formen:

  • Familiengrab: In einem Familiengrab können bis zu vier Verstorbene beigesetzt werden. Familiengräber können individuell gestaltet werden.
  • Einzelgrab: In einem Einzelgrab wird nur ein Verstorbener beerdigt. Der Erwerb eines Einzelgrabs ist günstiger als der eines Familiengrabs; es kann ebenso individuell gestaltet werden.
  • Gruft: Eine Gruft ist eine unterirdische oder überbaute Grabstätte, in der meist 4 bis 10 oder auch mehr Verstorbene Platz haben.
  • Sonderformen: Neben den bereits genannten Arten gibt es noch weitere Formen wie Mausoleen oder Sargwandnischen, in welche Verstorbene ebenso beigesetzt werden. Ein Mausoleum ist ein Grabmal in Form eines Bauwerks, eine Sargwandnische ähnelt einem Kolumbarium.

Sarggräber

SarggräberBelegungVor- und Nachteile
FamiliengrabBis zu 4 VerstorbeneFamilienmitglieder können gemeinsam beerdigt werden Sarg und/oder Urnenbestattung möglich individuelle Gestaltung möglich
Einzelgrab / Einfaches Grab1 VerstorbenerKostengünstiger als Familiengrab
individuelle Gestaltung möglich
GruftJe nach Größe 4, 6, 9 oder auch mehr VerstorbeneHohe Kosten
Längere Ruhezeiten
Mehrere Verstorbene können bestattet werden
individuelle Gestaltung möglich
Sarg und/oder Urnenbestattung möglich
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Urnengräber

Auch bei Urnengräbern unterscheidet man verschiedene Formen:

  • Urnenerdgrab: Diese Form existiert entweder als Einzelgrab oder als Familiengrab, in dem zwischen 4 und 8 Urnen beigesetzt werden können. Dies ist abhängig von der Urnengröße.
  • Urnengruft: Eine Urnengruft ist ein ausgemauertes Grab, in dem acht oder mehr Urnen beigesetzt werden können. Preislich etwas teurer als ein Urnenerdgrab.
  • Urnenwandnische: Hier finden 2-4 Urnen Platz. Eine Urnenwandnische ist günstiger als ein Urnenerdgrab oder eine Gruft.
  • Besondere Urnengräber: Urnen können auch in Urnendoppelgrabstellen, Kolumbarien, Urnensäulen oder Urnenstelen beigesetzt werden.
UrnengräberBelegungWeitere InformationenVor- und Nachteile
UrnenerdgrabJe nach Größe 4-8 UrnenBei Verwendung von biologisch abbaubaren Urnen erneute Beisetzung an derselben Stelle nach 10 Jahren möglichKostengünstiger als Sarggrab
Individuelle Gestaltung möglich
Urnengruft8 oder mehr UrnenAusgemauertes GrabTeurer als Urnengrab
Urnenwandnische2-4 Urnen-Kostengünstiger als Grab oder Gruft
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Andere Grabanlagen (u.a. naturnahe Bestattung)

Arten der Gemeinschaftsgrabanlagen oder der naturnahen GräberBeschreibung
Abhängig vom Friedhof gibt es u.a. UrnengärtenBeisetzung von bis zu 2 Urnen pro Grabstelle unter Blütenstauden
Beispiel: Friedhof Simmering
WaldgräberBestattung der Urnen erfolgt zu Füßen alter Bäume.
FelsengräberUrnenbeisetzung erfolgt in der Wiese. Begräbnisstätte wird grob behauenen Granitsteinen begrenzt.
Beispiel: Stammersdorfer Zentralfriedhof
Baum-, Strauch-, Rasen- und WiesengräberBestattung der Urnen erfolgt im Bereich von Blütenhecken, Bäumen oder in Wiesen.
Beispiel: Zentralfriedhof Wien oder Friedhof der Feuerhalle Simmering

Wenngleich die genaue Lage der Urne (diese muss biologisch abbaubar sein und kann somit nicht exhumiert werden) den Angehörigen nicht immer bekannt ist, bietet die naturnahe Bestattung einige Vorteile:

  • Kostengünstig
  • Kein Pflegeaufwand für Angehörige
  • Meist ist ein gemeinsamer Gedenkstein vorhanden in welchen die Namen und Daten der Verstorbenen eingraviert werden können

Wer dennoch den Wunsch verspürt, Blumen niederlegen zu wollen: Es gibt zumeist eine gemeinsame Gedenkstelle, an der die Ablage von Kerzen und Blumen möglich ist.

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Was kostet ein Grab in Österreich bzw. in Wien?

Bei den Preisen für Gräber gibt es eine große Bandbreite in Österreich. Folgende Faktoren sind zu beachten:

  • Bei einem “Graberwerb” handelt es sich nicht um einen Kauf, sondern lediglich um den Erwerb des Nutzungsrechts an einer Grabstätte
  • Es gibt große Preisunterschiede innerhalb Österreichs
  • Der Preis ist abhängig von der Gemeinde, Größe und Lage des Grabes
  • Ein Grab in Wien ist teurer als am Land (hohe Stadt-Land Kluft)
  • Bei Ersterwerb eines Grabes muss immer ein Nutzungsrecht für mindestens 10 Jahre erworben werden (bei Grüften, Urnenwandnischen kann dies deutlich länger sein)
  • Danach kann die Grabnutzungsdauer beliebig oft verlängert werden

Die Kosten für ein Grab unterscheiden sich innerhalb Österreichs stark. Genaue Informationen erhalten Sie in der jeweiligen Friedhofsordnung.

Grabkosten am Beispiel der Friedhöfe Wien (Preisliste Friedhöfe Wien)

GrabartBereitstellungsentgelt bei der Neuvergabe eines GrabesGrabkosten für das Nutzungsrecht für 10 JahreKosten für die Verlängerung des Grabnutzungsrecht für jedes weitere Jahr
Erdsarggräber€ 470€ 280-800€ 28-80
Sarggräber mit Deckplatte€ 470€ 1.200-1.600€ 120-160
Erdurnengräber€ 185€ 280-580€ 28-58
Urnengräber mit Deckplatte€ 185€ 880-1.160€ 88-116
Besondere Urnengräber (Felsen-, Baum-, Rasen-, Strauch-, Waldgräber)€ 185€ 835€ 83,50
Urnenstele (Friedhof Hernals)€ 185€ 1.110€ 111
Urnengarten (Feuerhalle Simmering)€ 185€ 1.374€ 137,40

Grabkosten am Beispiel Barbarafriedhof, Linz (OÖ)

Die Ersterwerbs- und die Nachlösegebühren gelten für Normalgräber (2 Särge) und verdoppeln sich bei Doppelgräbern:

GrabartErsterwerb eines Nutzungsrechtes für die Dauer von 10 JahrenNachlösegebühr für jedes weitere Jahr
Grüfte€ 1254,70€ 125,47
Wandgräber€ 1254,70€ 125,47
Erdgräber€ 303,40-701,10€ 30,34-70,21
Urnen-Erdgräber€ 273,10€ 27,31
Urnenwandgräber€ 275,50€ 27,55

Gerne unterstützen wir Sie jederzeit dabei, eine Bestattung in Linz zu planen.

Weitere Informationen und Vorschriften

Wie groß und tief muss ein Grab sein?

Die nachfolgende Tabelle gilt für die Friedhöfe Wien. Die vorgeschriebenen Grabgrößen sind in der Friedhofsordnung des jeweiligen Friedhofes festgelegt.

GrabartBelegungVorgeschriebene Grabmaße (Mindesteinlassöffnung bzw. Grabfläche bei Urnengräbern)
FamiliengrabBis zu 4 Erwachsene2,20 m Länge
80 cm Breite
2,70 m Tiefe
Einfaches Grab/Einzelgrab1 Erwachsener2,20 m Länge
80 cm Breite
2,70 m Tiefe
GrüfteBis zu 4 Erwachsene2,20 m Länge
90 cm Breite
3,20 m Tiefe
GrüfteBis zu 6 ErwachseneMindestinnenausmaße:
2,34 m Länge
1,40 m Breite
2,70 m Tiefe
UrnengräberBis zu 4 LeichenaschenGrabfläche von bis zu 0,50 m²
UrnengräberBis zu 6 LeichenaschenGrabfläche von 0,51 m² bis 0,99 m²
UrnengräberBis zu 8 LeichenaschenGrabfläche von 1 m²
UrnengräberMehr als 8 LeichenaschenGrabfläche von mehr als 1 m²

Bei Erdgräbern muss die Überschüttungshöhe des obersten Sarges zumindest 80 cm und bei Leichenasche mindestens 40 cm betragen.

Ruherecht

Jedem beigesetzten Toten beziehungsweise seiner Asche ist ein Ruhefrist in seinem Grab, die sogenannte Mindestliegefrist, zu gewähren. Die Dauer ist in der jeweiligen Friedhofsordnung festgelegt und beträgt in der Regel mindestens zehn Jahre ab dem Bestattungstag. Innerhalb dieser Ruhefrist darf die Grabstätte nicht neu belegt werden.

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Rechte und Pflichten als Benützungsberechtigte

Mit dem Erwerb einer Grabstelle erhalten Sie folgende Rechte:

  • das Beisetzen der festgelegten Zahl von Verstorbenen
  • das Aufstellen eines Grabsteins am Kopfende der Grabstelle oder Auflegen einer Schriftplatte
  • die Gestaltung der Grabstelle (unter Einhaltung der baulichen und gärtnerischen Bestimmungen)

Als Benützungsberechtigte:r sind Sie verpflichtet, die Grabstelle zu pflegen. Das heißt, Sie müssen für den dauernden ordnungsgemäßen baulichen und gärtnerischen Zustand der gesamten Grabfläche sorgen. Wie man am besten für die Gestaltung eines Grabes sorgt, erfahren Sie in unserem diesbezüglichen Artikel. Oder falls Sie mehr über die verschiedenen Bedeutungen der Blumen in der Trauerfloristik erfahren möchten - hier werden Sie fündig!

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Gerne beraten wir Sie auch in einem persönlichen Gespräch und beantworten Ihnen alle Fragen zum Thema Grabstein. Eine Grabsteinberatung können wir Ihnen aktuell an unserem Standort in 1050 Wien, Siebenbrunnengasse 9 anbieten. 

 

Ein Grab auflösen

Das Benützungsrecht an einer Grabstelle endet durch:

  • Ablauf der Zeitdauer, für die das Benützungsrecht bezahlt wurde (In Wien erfolgt keine individuelle Verständigung bei Ablauf des Nützungsrechts!)
  • Aberkennung des Benützungsrechtes, falls die Grabstelle trotz erfolgter schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb einer festgesetzten Frist in einen baulich und gärtnerisch ordnungsgemäßen Zustand gebracht wurde
  • Nach Ablauf der Mindestruhezeit von meist 10 Jahren kann ein Grab aufgelöst werden bzw. eine Umbettung des Verstorbenen in ein anderes Grab erfolgen. Genauere Informationen zum Thema Umbettung eines Grabes und den Kosten finden Sie in unserem Ratgeber.

Wie findet man das Grab einer bestimmten Person?

Eine hilfreiche und moderne Möglichkeit zur Grabsuche wird derzeit nur in Wien, Mödling und Baden bei Wien angeboten.

Über die Verstorbenensuche der Friedhöfe Wien GmbH finden Sie das Grab einer auf den Friedhöfen Wien beigesetzten Person (ausgenommen sind die konfessionellen Friedhöfe). Neben einem genauen Lageplan des Grabes findet man hier auch die Dauer des Grabnutzungsrecht.

Häufig gestellte Fragen