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Verfasst von Severin Schulz
12. November 2021 – Lesezeit: 5 Minuten
Inhaltsverzeichnis
Ein Todesfall in der Familie ist eine emotionale Belastung. Während dieser stressigen Zeit hat niemand die Nerven, um sich in schwer verständliche Friedhofsordnungen und Gebührensatzungen einzulesen. Das ist auch nicht nötig! Wir erklären Ihnen, wie sich die Friedhofsgebühren zusammensetzen und zeigen, wie Sie unnötige Kostenpunkte vermeiden.
Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die Friedhofsgebühren in Österreich:
Wenn es zu einem Trauerfall in der Familie kommt, müssen Angehörige aufgrund der Bestattungspflicht den Verstorbenen auf einem Friedhof bestatten lassen. Dazu ist eine Grabstelle nötig. Wenn der Verstorbene nicht schon zu Lebzeiten mittels Bestattungsvorsorge ein Grab erworben hat, müssen sich die Hinterbliebenen damit auseinandersetzen. Damit Angehörige das Nutzungsrecht an der Grabstelle bekommen, müssen sie die Friedhofsgebühren bezahlen.
Friedhofsgebühren sind eine Summe aus den Grabkosten – den sogenannten Grabnutzungsgebühren – und den Beisetzungsgebühren.
Für die Beisetzung eines Verstorbenen müssen Hinterbliebene ein Grab erwerben, unabhängig davon, ob der bzw. die Verstorbene im Rahmen einer Erdbestattung in einem Sarg beerdigt wird, oder ob die Asche des Verstorbenen in einer Urne beigesetzt wird. Für die Nutzung des Grabes, das den Angehörigen für die sogenannte Ruhezeit überlassen wird, muss die Grabnutzungsgebühr entrichtet werden. Die Nutzungsdauer beträgt in der Regel zwanzig Jahre, wobei die Zeitspanne von der gewählten Grabart abhängen kann.
Das Grab muss zusätzlich hergerichtet werden, damit der bzw. die Verstorbene beerdigt werden kann. Dazu gehört:
Für diese Leistungen fallen die sogenannten Beisetzungsgebühren an.
Alle Bestattungskosten müssen aus dem Nachlass des bzw. der Verstorbenen bezahlt werden. Grundsätzlich sind also die Erben für die Friedhofsgebühren verantwortlich. Wenn der Nachlass nicht ausreicht, müssen die Erben die Bestattungskosten aus ihrem eigenen Vermögen bezahlen, oder eine Sozialbestattung beantragen.
Tendenziell sind die Kosten am Land geringer als auf städtischen Friedhöfen.
Bei einer Urnenbeisetzung ist mit Kosten ab 750 € zu rechnen. Bei einer Sargbeisetzung fallen Kosten ab 1.110 € an.
Die Unterschiede zwischen den Friedhofsgebühren in verschiedenen Städten sind zum Teil sehr groß. Das kommt daher, dass die Inhaber der Friedhöfe die Gebühren für ihre Leistungen individuell festlegen dürfen.
Hinzu kommt, dass auch die Wahl einer bestimmten Bestattungsart und Grabart Einfluss auf die Gebühren hat. Ähnlich wie bei Immobilien gilt auch für Gräber: Eine bestimmte Größe, damit alle Familienmitglieder Platz haben, muss auch bezahlt werden. Teurer wird auch die gute Lage, wenn man etwa an der Wand oder am Gang bestattet werden will. Die Höhe der Kosten für die Friedhofsgebühren kann den jeweiligen Gebührenordnungen der Friedhofsverwaltung entnommen werden, oder Sie fragen direkt Ihren Bestatter der Wahl.
Sie können auf andere Weise beeinflussen, wie hoch die Friedhofsgebühren letztlich ausfallen. Verschiedene Kostenpunkte lassen Ihnen die Wahl zwischen günstigen und teuren Alternativen.
Ist eine Erdbestattung unbedingt notwendig? Falls nicht, sollte die Wahl auf eine Feuerbestattung fallen. Die traditionelle Erdbestattung ist in jedem Fall die teuerste Form der Bestattung, während eine klassische Einäscherung mit anschließender Urnenaufbewahrung zu Hause die billigste Bestattungsart darstellt.
Bei einer Urne zuhause sparen Sie sich die folgenden Kostenpunkte:
Mehr Infos darüber, wie Sie zu der für Sie besten und günstigsten Bestattungsform kommen, finden Sie in unserem diesbezüglichen Artikel.
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Bei einer Bestattung fallen vier verschiedene Kostenpunkte an:
Hier sollte man je nach Region und Bestattungsart mit ab 1.500€ für eine Feuerbestattung bzw. 5.000€ für eine Erdbestattung rechnen. Die Summe für die Erdbestattung ist deswegen hoch, da der Bestatter die Kosten für Grabstein und Steinmetzarbeiten einbehält.
Ganz gleich, ob Sie sich für eine Erd- oder Feuerbestattung entscheiden – Friedhöfe verrechnen Ihnen Verwaltungsgebühren sowie Bereitstellungsgebühr von Trauerhalle und Grabplatz.
Hier sollten Sie mit einem Betrag zwischen 500€ und 1.000€ rechnen.
Hier ist mit Kosten zwischen 500€ (für ein Urnengrab) und 2.000€ (für ein Erdgrab) zu rechnen.
Bei einem Erdgrab ist für gewöhnlich alle 10 Jahre eine Gebühr für die Grabnutzung zu entrichten.
Bei Feuerbestattungen – also Baumbestattung, Donaubestattung, Urnenbeisetzung etc. – ist dies nur einmalig zu berichten.
Dies sind Kosten, die ein Bestatter direkt weiterverrechnet. Sie werden Auslagen oder Fremdleistungen genannt.
In diesem Fall kann man es nicht oft genug sagen: Die wichtigste Entscheidung in Bezug auf die Friedhofsgebühren betrifft das Grab.
Wenn Sie sich für eine günstigere Grabart entscheiden, lassen sich die Bestattungskosten drastisch reduzieren.
Eine gute Beratung kann Ihnen helfen, unnötige Kosten zu vermeiden. Wir bei Benu kennen alle Gebührenordnungen und machen Ihnen gerne ein maßgeschneidertes Angebot für Ihre Bedürfnisse. Wir sind jederzeit telefonisch oder per Mail für Sie erreichbar und helfen Ihnen bei der Organisation.
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Eine Bestattung kann kostspielig sein, deshalb bieten wir Ihnen mit dem führenden Zahlungsanbieter Klarna die Möglichkeit, in Raten zu bezahlen.
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Rechenbasis für die Grabentgelte bilden die jeweiligen Lagebewertungen der Gräber auf den Friedhöfen gemäß den veröffentlichten Friedhofsplänen. Die Grabentgelte werden jeweils für mind. 10 und max. 60 Jahre verrechnet; für Urnensäulen für 20 Jahre; für Grüfte, Nischen und Stelen für jeweils 60 Jahre.
Grabart | Kosten pro Jahr |
---|---|
Klassische Familiengräber für Sarg und Urne | ab 29,50€ |
Klassische Urnengräber | ab 29,50€ |
Grüfte (Mausoleen) | ab 138,60€ |
Urnengrüfte | ab 103,40€ |
Urnenwandnische | ab 51,70€ |
Urnenstele Hernals | 116€ |
Urnensäule Oberlaa | 116€ |
Sargwandnischen | 46€ |
Urnengräber für Mensch & Tier | 53€ |
Urnengräber im Einklang mit der Natur (z.B. Baum-, Strauch-, Rasen-, Felsengräber für 2 Urnen | ab 87€ |
Das Entgelt beim Neuerwerb setzt sich aus folgenden drei Positionen zusammen:
Entgelt | Kosten |
---|---|
a) Grabentgelt: analog voriger Punkt | siehe oben |
b) Bereitstellungsentgelt (einmalige Pauschale) | ab 192€ |
c) Lebzeitenzuschlag (einmalige Pauschale im Falle eines Erwerbes ohne aktuelle Beisetzung) | ab 380€ |
Entgelt | Kosten |
---|---|
Bestattung eines Sarges (klassisches Familiengrab oder gruftartiges Grab) | 603€ |
Bestattung einer Urne (klassisches Familiengrab oder Urnengrab) | 187€ |
Herausnahme eines Sarges | ab 250€ |
Herausnahme einer Urne | ab 155€ |
Öffnen und Schließen eines Grabes und Versenken eines Sarges im Zuge einer Wiederbestattung | 458€ |
Arbeitsentgelte für Wegnahme und Wiederauflage der Deckplatte | ab 155€ |
Bitte beachten Sie: Grabentgelte für vor dem 1. April 2008 vergebene Gräber basieren auf den historischen Bewertungen und der damals gültigen Einteilung in Haupt- und Wahlfriedhöfe und unterscheiden sich von den eben genannten Tarifen.
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Quellen
bestatter.de - Friedhofsgebühren
november.de - Friedhofsgebühren
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