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Todesfall

Überführung eines Leichnams ins In- oder Ausland

Stefan Atz

VERFASST VON

Stefan Atz

2024-02-25

Lesezeit: 6 Minuten

Der Ort, an dem ein Mensch stirbt, ist oft nicht der Ort, an dem er oder sie bestattet und verabschiedet werden möchte. Eine Überführung sorgt dafür, dass der Leichnam an seinen Beisetzungsort gelangt – innerhalb der Landesgrenzen oder international. 

Wir von Benu – Bestattung und Vorsorge zeigen Ihnen, wie die Überführung per Flugzeug bzw. im Fahrzeug abläuft, welche Dokumente Sie benötigen, um die Überfühung einer verstorbenen Person in Auftrag zu geben, und wieviel ein Leichentransport kosten sollte.

Überführung oder Leichentransport

Unter einer Überführung versteht man den Transport eines Leichnams vom Sterbeort zu dem Ort der Beisetzung. Da der Transport von Leichnamen nur in bestimmten Fahrzeugen genehmigt ist, ist für die Überführung immer ein Bestattungsunternehmen zu beauftragen. Die Ausstattung des Fahrzeuges muss den sanitätspolizeilichen Anforderungen entsprechen und einen pietät- und würdevollen Transport gewährleisten. Die oder der Verstorbene ist in einem geschlossenen Sarg zu überführen.

Überführungen sind sowohl national (innerhalb Österreichs) als auch international (von Österreich ins Ausland bzw. aus dem Ausland nach Österreich) möglich. Die Überführung innerhalb Österreichs wird von den meisten Bestattungsunternehmen angeboten, die sich auch um die notwendigen Behördengänge kümmern. Eine Überführung ins Ausland kann per Kraftfahrzeug, Eisenbahn oder auf dem Luft- bzw. Seeweg stattfinden. 

Eine Überführung ist auch dann notwendig, wenn beispielsweise eine Touristin oder ein Tourist im Urlaub tödlich verunglückt – für die Beisetzung wird sie oder er in ihr bzw. sein Heimatland überführt. Menschen, die in Österreich versterben und ein Familiengrab in einem anderen Land haben, werden ebenfalls überführt.

Wie läuft eine Überführung ab?

Bevor Bestatter einen Leichnam transportieren dürfen, muss ein Arzt oder eine Ärztin den Tod feststellen und den Totenschein ausstellen (Totenbeschau). Unabhängig von der Bestattungsart ist es notwendig, einen Leichnam fristgerecht vom Sterbeort zu einem Bestatter zu überführen, sofern dieser nicht bereits in einem Kühlraum liegt – wie dies etwa in einem Krankenhaus der Fall ist. Die verstorbene Person wird dann in einen Sarg gebettet und ins Bestattungsinstitut der Wahl gebracht. Dort finden die hygienische Grundversorgung und die Kühlung des Leichnams statt.

Im Rahmen einer Erdbestattung überführt der Bestatter den Leichnam am Tag der Beisetzung von seinen eigenen Kühlräumen zum ausgewählten Friedhof. Bei einer Erdbestattung sind also zwei Überführungsfahrten vorgesehen. Handelt es sich um eine Baum-, Donau- oder Feuerbestattung, ist eine zusätzliche Fahrt zu einem Krematorium notwendig, um die Einäscherung zu vollziehen. Darauf folgt der Transport der Urne vom Krematorium zum Beisetzungsort.

Überführung per Flugzeug

Überführungen über eine lange Distanz werden in der Regel auf dem Luftweg durchgeführt. Für die Überführung ins Ausland wird vom Bestatter immer ein Zinksarg verwendet, welcher zugelötet wird. Meist wird dann dieser Zinksarg zusätzlich in einen Holzsarg gebettet. 

Der gesamte Überführungssarg wird für den Transport in einer neutralen Kiste untergebracht. So ist auch die Nutzung von normalen Gepäckabteilen von Passagierflugzeugen möglich. Diese Transporthüllen sorgen dafür, dass die übrigen Passagiere den Sarg als solchen beim Be- und Entladen nicht erkennen.

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Dokumente für die Leichenüberführung

Trotz des 1958 in Österreich in Kraft getretenen „Europäischen Übereinkommens über die Leichenbeförderung“ und dem „Internationalen Abkommen über Leichenbeförderung“ aus dem Jahre 1937 benötigt man für die Überführung ins Ausland mehrere Dokumente. Welche Dokumente für den Leichentransport genau benötigt werden, variiert von Zielland zu Zielland.

Da die Abkommen nicht von allen Ländern unterzeichnet wurden, kann die Überführung einer verstorbenen Person mit einem größeren bürokratischen Aufwand einhergehen. 

So sind beispielsweise die USA nicht Teil dieser Abkommen und ein Leichnam, der dorthin überführt werden soll, muss zuerst einbalsamiert werden. Verstorbene jüdischen Glaubens müssen sogar auf Trockeneis transportiert werden. Ebenso ist es möglich, dass vor der Abfahrt in manche Länder eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter der Botschaft anwesend sein muss, um die Versiegelung des Metallsarges zu kontrollieren.

Bei Benu – Bestattung und Vorsorge kümmern wir uns nicht nur um die Überführung (national und international), sondern wir organisieren selbstverständlich auch die notwendigen Dokumente je nach Zielland und koordinieren, falls erforderlich, um die Kontaktaufnahme mit der Botschaft (mehr erfahren). 

Was ist ein Leichenpass?

Ein Dokument, das Sie immer benötigen, ist der mehrsprachige Leichenpass, der eine internationale Sterbeurkunde ist und der Identitätsfeststellung der verstorbenen Person dient. Dieser kann ausgestellt werden, sobald:

  • die Totenbeschau erfolgt ist und der Leichenbegleitschein ausgestellt wurde,
  • der Todesfall durch das Standesamt beurkundet wurde und
  • eine Freigabe zur Bestattung, die sogenannte Todesbescheinigung, vorliegt.

Die für eine Überführung ins Ausland zuständige Stelle ist die Bezirks­verwaltungs­behörde des Sterbeortes, also die Bezirks­hauptmannschaft, bzw. das Magistrat.

Vor allem bei Überführungen in Länder, die keines der beiden Abkommen unterzeichnet haben, ist es ratsam, sich Unterstützung bei einem Bestatter zu holen, da diese sich bereits mit den einzuhaltenden Vorschriften auskennen und so alles weitere veranlassen können.

Was kostet eine Überführung?

Bezüglich der Überführungskosten gilt es zu unterscheiden, ob der Leichentransport innerhalb Österreichs oder ins bzw. aus dem Ausland erfolgt. Innerhalb Österreichs kommt es natürlich auf den Transportweg an. Bei Benu rechnen wir zum Beispiel mit einem fixen Preis pro km Überführungsweg.

Die Kosten für eine Leichenüberführung ins Ausland können, je nach Transportweg, sehr unterschiedlich ausfallen. Eine Überführung von Österreich in die Türkei kostet derzeit zum Beispiel rund 4.000 €. Für eine Überführung auf die Philippinen hingegen müssen Sie mit Kosten um die 7.000 Euro rechnen.

Rechenbeispiel: Überführungskosten Österreich/Türkei

Nachstehend finden Sie als Beispiel für Überführungskosten ein Angebot für eine internationale Überführung zur Grenze Türkei/Syrien mit Benu (Stand 2021):

Leistungen BestatterKosten
Basisleistungen für eine internationale Überführung bis zur Grenze Türkei/Syrien (Organisation, Behördenwege, Personal)490€
Waschung250€
Überführungssarg inkl. verlötetem Metalleinsatz880€
Überführung von Wien bis zur Grenze Türkei/Syrien1.920€
Summe Leistungen3.540€
Zu erwartende Auslagen*Kosten
Prosekturgebühr Krankenhaus161,34€
Leichenkammer68€
Nutzung Waschraum200€
Sterbeurkunden18,60€
Leichenpass110€
Summe der erwarteten Auslagen557,94€
Erwartete Gesamtkosten (inkl. Ust.)4.097,94€

ACHTUNG! Dies ist eine unverbindliche Einschätzung der externen Kosten und Gebühren. Alle Preise verstehen sich inkl. Steuern. Kosten, die vor Überführung des Verstorbenen bereits angefallen sind (z.B. Arztkosten fürdie Ausstellung des Totenscheins, Krankenhausgebühren, etc.), sind ebenso nicht vom Angebot umfasst wieVerwaltungsgebühren und Ähnliches (z.B. Standesamtgebühren, Genehmigung für die Urne Zuhause, etc.).

Wird lediglich die Asche der verstorbenen Person ins Ausland überführt, gelten weniger Vorschriften und die Kosten sind geringer. Sie benötigen eine entsprechende Urne, die theoretisch sogar durch einen Paketdienst verschickt werden kann.

Sollten Sie also beispielsweise eine Naturbestattung in der Schweiz wünschen, ist dies meist ohne großen bürokratischen Aufwand möglich. Wir beraten Sie jederzeit gerne zu  individuellen Bestattungen im Ausland.

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Überführungen aus dem Ausland nach Österreich

Verstirbt eine österreichische Staatsbürgerin/ein österreichischer Staatsbürger im Ausland, informieren die dortigen Behörden die österreichische Vertretung, also eine Botschaft oder Konsulat, die wiederum die nächsten Angehörigen informiert. Die Überführung selbst wird zumeist von einem Bestatter vor Ort in Zusammenarbeit mit einem Bestatter in Österreich vorgenommen.

Wer zahlt die Überführungskosten?

Tritt der Todesfall auf einer Reise im Ausland ein, übernimmt unter gewissen Voraussetzungen der Reiseveranstalter oder dessen Versicherungsunternehmen die Koordination der Überführung sowie alle anfallenden Kosten. Dies gilt allerdings nur, wenn eine entsprechende Reiseversicherung abgeschlossen wurde bzw. wenn eine Sterbegeldversicherung existiert, die die Überführungskosten deckt.

Sollte keine Versicherung abgeschlossen worden sein, müssen die Angehörigen die Kosten selbst tragen. Dies gilt ebenfalls für die Überführung einer Angehörigen/eines Angehörigen, die/der im Ausland gelebt hat, sofern Sie eine Beisetzung in Österreich wünschen.

Sie müssen sich in der Regel nicht um Formulare oder Anträge kümmern, da die zuständigen Behörden im Ausland die Ausstellung der Sterbeurkunde veranlassen. Dasselbe gilt für die Anzeige des Todesfalls bei einem Standesamt. Sie müssen in diesem Fall lediglich die Bestattung selbst organisieren.

Besteht kein Versicherungsschutz, kann das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, zusammen mit Botschaft oder Konsulat, bei der Koordination behilflich sein. Können die Kosten für eine Überführung nicht bezahlt werden, findet üblicherweise eine (Sozial-)Bestattung direkt vor Ort statt.

Tipps & Ratschläge
 

  • Reiseversicherungen schützen vor potenziell hohen Überführungskosten.
  • Sollte eine Angehörige/ein Angehöriger im Urlaub versterben, ist es sinnvoll, einen dort ansässigen Bestatter zu kontaktieren, da er sich mit den Vorschriften einer Überführung auskennt und in der Regel genau weiß, welche Formulare benötigt werden und mit welchen Behörden Vorkehrungen getroffen werden müssen. 
  • Eine Überführung mit einer Urne ist zwar deutlich kostengünstiger, Sie sollten allerdings nicht außer Acht lassen, dass es vielen Menschen sehr wichtig sein kann, den Leichnam einer geliebten Person noch einmal zu sehen.
  • Falls Sie eine Überführung in einer Urne wünschen, beachten Sie, dass es nicht in jedem Land möglich ist, einen Leichnam kremieren zu lassen.
  • In manchen Ländern ist es wiederum nicht möglich, eine Sargüberführung durchführen zu lassen.
  • Es ist in manchen Fällen möglich, dass die Überführungskosten im Verlassenschaftsverfahren geltend gemacht werden können.
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Quellen

Die Presse: Überführung ins Ausland: Mit Verstorbenen an Bord (Link)

Österreich.gv.at: Ausstellung einer Überführungsbewilligung/eines Leichenpasses (Link)

Österreich.gv.at: Todesfall/Bestattung im Ausland (Link)