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Todesfall

Überführung eines Leichnams ins In- oder Ausland

Stefan Atz

VERFASST VON

Stefan Atz

2021-07-08

Lesezeit: 6 Minuten

Der Ort, an dem ein Mensch stirbt, ist oft nicht der Ort, an dem er oder sie bestattet und verabschiedet werden möchte. Eine Überführung sorgt dafür, dass der Leichnam an seinen Beisetzungsort gelangt - innerhalb der Landesgrenzen oder international.

Überführungen national und international

Was muss ich bei der Überführung eines Leichnams beachten?

Unter einer Überführung versteht man den Transport eines Leichnams vom Sterbeort zu dem Ort der Beisetzung.

Die Überführung wird zumeist von einem Bestattungsunternehmen vorgenommen, da der Transport von Leichnamen nur in bestimmten Fahrzeugen genehmigt ist. Die Ausstattung des Fahrzeuges muss den sanitätspolizeilichen Anforderungen entsprechen und einen pietät- und würdevollen Transport gewährleisten. Die oder der Verstorbene ist in einem geschlossenen Sarg zu überführen.

Überführungen innerhalb Österreichs von Bundesland zu Bundesland werden von den meisten Bestattungsunternehmen angeboten, die sich auch um die notwendigen Behördengänge kümmern.

Eine Überführung ins Ausland kann per Kraftfahrzeug, Eisenbahn, auf dem Luft- oder auch Seeweg stattfinden. Eine Überführung ist notwendig, wenn beispielsweise eine Touristin oder ein Tourist im Urlaub tödlich verunglückt – für die Beisetzung wird sie oder er in ihr bzw. sein Heimatland überführt.

Menschen, die in Österreich versterben und ein Familiengrab in einem anderen Land haben, werden ebenfalls überführt.

Wie ist der Ablauf einer Überführung?

Bevor Bestatter einen Leichnam transportieren dürfen, muss ein Arzt oder eine Ärztin den Tod feststellen und den Totenschein ausstellen.Unabhängig von der Bestattungsart ist es notwendig, einen Leichnam fristgerecht vom Sterbeort zu einem Bestatter zu überführen, sofern dieser nicht bereits in einem Kühlraum liegt – wie dies etwa in einem Krankenhaus der Fall ist. Die verstorbene Person wird dann in einen Sarg gebettet und ins Bestattungsinstitut der Wahl gebracht. Dort finden die hygienische Grundversorgung und die Kühlung des Leichnams statt.

Im Rahmen einer Erdbestattung überführt der Bestatter den Leichnam am Tag der Beisetzung von seinen eigenen Kühlräumen zum ausgewählten Friedhof. Bei einer Erdbestattung sind also zwei Überführungsfahrten vorgesehen. Handelt es sich um eine Baum-, Donau- oder Feuerbestattung, ist eine zusätzliche Fahrt zu einem Krematorium notwendig, um die Einäscherung zu vollziehen. Darauf folgt der Transport der Urne vom Krematorium zum Beisetzungsort.

Worin erfolgt die Überführung?

Meist werden Überführungen über lange Distanz auf dem Luftweg durchgeführt. Sofern die Entfernung es zulässt, ist auch eine Überführung in einem Fahrzeug möglich. Für die Überführung ins Ausland wird vom Bestatter immer ein Zinksarg verwendet, welcher zugelötet wird. Meist wird dann dieser Zinksarg zusätzlich in einen Holzsarg gebettet. Der gesamte Überführungssarg wird für den Transport in einer neutralen Kiste transportiert. So ist auch die Nutzung von normalen Gepäckabteilen von Passagierflugzeugen möglich. Diese Transporthüllen sorgen dafür, dass die übrigen Passagiere den Sarg als solchen beim Be- und Entladen nicht erkennen.

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Dokumente für eine Leichenüberführung

Welche Dokumente sind für die Leichenüberführung notwendig?

Trotz des 1958 in Österreich in Kraft getretenen „Europäischen Übereinkommen über die Leichenbeförderung“ und dem „Internationalen Abkommen über Leichenbeförderung“ aus dem Jahre 1937 benötigt man für die Überführung ins Ausland mehrere Dokumente, was je nach Zielland variiert.

Die Abkommen wurden nur von einigen Ländern unterzeichnet – dies führt unter anderem zu einem größeren bürokratischen Aufwand.

So sind beispielsweise die USA nicht Teil dieser Abkommen und ein Leichnam, der dorthin überführt werden soll, muss zuerst einbalsamiert werden.

Verstorbene jüdischen Glaubens müssen sogar auf Trockeneis transportiert werden. Ebenso ist es möglich, dass vor der Abfahrt in manche Länder eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter der Botschaft anwesend sein muss, um die richtige Versiegelung des Metallsarges zu kontrollieren.

Was ist ein Leichenpass?

Ein Dokument, das Sie immer benötigen, ist der mehrsprachige Leichenpass, der eine internationale Sterbeurkunde ist und der Identitätsfeststellung der verstorbenen Person dient. Dieser kann ausgestellt werden, sobald:

  • Die Totenbeschau erfolgt ist und der Leichenbegleitschein ausgestellt wurde,
  • der Todesfall durch das Standesamt beurkundet wurde,
  • eine Freigabe zur Bestattung, die sogenannte Todesbescheinigung, vorliegt.

Die für eine Überführung ins Ausland zuständige Stelle ist die Bezirks­verwaltungs­behörde des Sterbeortes, also die Bezirks­hauptmannschaft, bzw. das Magistrat.

Auf Wunsch übernimmt Ihr Bestattungsunternehmen diese Aufgaben für Sie. Vor allem bei Überführungen in Länder, die keines der beiden Abkommen unterzeichnet haben, ist es ratsam, sich Unterstützung bei einem Bestatter zu holen, da diese sich bereits mit den einzuhaltenden Vorschriften auskennen und so alles weitere veranlassen können.

Kosten einer Überführung

Wie sieht es mit den Kosten für Überführungen aus?

Hierbei gilt es zu unterscheiden: Muss der oder die Verstorbene ins Aus- oder Inland überführt werden? Innerhalb Österreichs kommt es natürlich auf den Transportweg an - so kostet beispielsweise eine Überführung von Wien nach Klagenfurt bei Benu 600€.

Die Kosten für eine Leichenüberführung ins Ausland sind sehr unterschiedlich. So kostet eine Überführung in die Türkei ab rund 3.000€, auf die Philippinen können Kosten um die 6.500€ entstehen.

Nachstehend finden Sie als Beispiel für Überführungskosten ein Angebot für eine internationale Überführung zur Grenze Türkei/Syrien mit Benu:

Leistungen BestatterKosten
Basisleistungen für eine internationale Überführung bis zur Grenze Türkei/Syrien (Organisation, Behördenwege, Personal)490€
Waschung250€
Überführungssarg inkl. verlötetem Metalleinsatz880€
Überführung von Wien bis zur Grenze Türkei/Syrien1.920€
Summe Leistungen3.540€
Zu erwartende Auslagen*Kosten
Prosekturgebühr Krankenhaus161,34€
Leichenkammer68€
Nutzung Waschraum200€
Sterbeurkunden18,60€
Leichenpass110€
Summe der erwarteten Auslagen557,94€
Erwartete Gesamtkosten (inkl. Ust.)4.097,94€
  • Dies ist eine unverbindliche Einschätzung der externen Kosten und Gebühren. Alle Preise verstehen sich inkl. Steuern. Kosten, die vor Überführung des Verstorbenen bereits angefallen sind (z.B. Arztkosten fürdie Ausstellung des Totenscheins, Krankenhausgebühren, etc.), sind ebenso nicht vom Angebot umfasst wieVerwaltungsgebühren und Ähnliches (z.B. Standesamtgebühren, Genehmigung für die Urne Zuhause, etc.).

Wird lediglich die Asche der verstorbenen Person ins Ausland überführt, gelten weniger Vorschriften und die Kosten sind geringer. Sie benötigen eine entsprechende Urne, die sogar theoretisch durch einen Paketdienst verschickt werden kann.

Sollten Sie also beispielsweise eine Naturbestattung in der Schweiz wünschen, ist dies meist ohne großen bürokratischen Aufwand möglich. Benu kann Ihnen gerne bei individuellen Bestattungen im Ausland weiterhelfen.

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Überführungen aus dem Ausland nach Österreich

Was ist bei Überführungen aus dem Ausland nach Österreich zu beachten?

Verstirbt eine österreichische Staatsbürgerin/ein österreichischer Staatsbürger im Ausland, informieren die dortigen Behörden die österreichische Vertretung, also eine Botschaft oder Konsulat, die wiederum die nächsten Angehörigen informiert. Die Überführung selbst wird zumeist von einem Bestatter vor Ort in Zusammenarbeit mit einem Bestatter in Österreich vorgenommen.

Was passiert bei einem Todesfall im Urlaub?

Tritt der Todesfall auf einer Reise im Ausland ein, übernimmt unter gewissen Voraussetzungen der Reiseveranstalter oder dessen Versicherungsunternehmen die Koordination der Überführung sowie alle anfallenden Kosten – dies allerdings nur, sofern Sie vor Reiseantritt eine Reiseversicherung abgeschlossen haben.

Sollte keine Versicherung abgeschlossen worden sein, müssen die Angehörigen die Kosten selbst tragen. Dies gilt ebenfalls für die Überführung einer Angehörigen/eines Angehörigen, die/der im Ausland gelebt hat, sofern Sie eine Beisetzung in Österreich wünschen.

Besteht kein Versicherungsschutz, kann das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, zusammen mit Botschaft oder Konsulat, bei der der Koordination behilflich sein.

Können die Kosten für eine Überführung nicht bezahlt werden, findet üblicherweise eine (Sozial-)Bestattung direkt vor Ort statt.

Sie müssen sich zumeist um keine weiteren Formulare oder Anträge kümmern, da die zuständigen Behörden im Ausland die Ausstellung der Sterbeurkunde veranlassen.

Dasselbe gilt für die Anzeige des Todesfalls bei einem Standesamt. Sie müssen in diesem Fall lediglich die Bestattung selbst organisieren.

Rat und Hilfe

Welche Ratschläge sollte man bei Überführungen aus dem Ausland beachten?

  • Schließen Sie nach Möglichkeit eine Reiseversicherung ab, da die Kosten einer Überführung aus dem Ausland sehr hoch sein können.
  • Sollte eine Angehörige/ein Angehöriger im Urlaub versterben, ist es sinnvoll, einen dort ansässigen Bestatter zu kontaktieren, da er sich mit den Vorschriften einer Überführung auskennt und in der Regel genau weiß, welche Formulare benötigt werden und mit welchen Behörden Vorkehrungen getroffen werden müssen. Zusätzlich sollten Sie ebenfalls einen österreichischen Bestatter informieren, um einen reibungslosen Ablauf gewähren zu können.
  • Beachten Sie, dass eine Überführung aus dem Ausland ohne Reiseversicherung mit hohen Kosten verbunden ist und meist nur durchgeführt wird, sofern die Kosten bereits im Vorfeld gedeckt sind.
  • Eine Überführung mit einer Urne ist zwar deutlich kostengünstiger, Sie sollten allerdings nicht außer Acht lassen, dass es vielen Menschen sehr wichtig sein kann, den Leichnam einer geliebten Person noch einmal zu sehen.
  • Falls Sie eine Überführung in einer Urne wünschen, beachten Sie, dass es nicht in jedem Land möglich ist, einen Leichnam kremieren zu lassen.
  • In manchen Ländern ist es wiederum nicht möglich, eine Sargüberführung durchführen zu lassen.
  • Es ist in manchen Fällen möglich, dass die Überführungskosten im Verlassenschaftsverfahren geltend gemacht werden können.
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