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Verfasst von Stefan Atz
8. Juli 2021 – Lesezeit: 6 Minuten
Inhaltsverzeichnis
Der Ort, an dem ein Mensch stirbt, ist oft nicht der Ort, an dem er oder sie bestattet und verabschiedet werden möchte. Eine Überführung sorgt dafür, dass der Leichnam an seinen Beisetzungsort gelangt - innerhalb der Landesgrenzen oder international.
Unter einer Überführung versteht man den Transport eines Leichnams vom Sterbeort zu dem Ort der Beisetzung.
Die Überführung wird zumeist von einem Bestattungsunternehmen vorgenommen, da der Transport von Leichnamen nur in bestimmten Fahrzeugen genehmigt ist. Die Ausstattung des Fahrzeuges muss den sanitätspolizeilichen Anforderungen entsprechen und einen pietät- und würdevollen Transport gewährleisten. Die oder der Verstorbene ist in einem geschlossenen Sarg zu überführen.
Überführungen innerhalb Österreichs von Bundesland zu Bundesland werden von den meisten Bestattungsunternehmen angeboten, die sich auch um die notwendigen Behördengänge kümmern.
Eine Überführung ins Ausland kann per Kraftfahrzeug, Eisenbahn, auf dem Luft- oder auch Seeweg stattfinden. Eine Überführung ist notwendig, wenn beispielsweise eine Touristin oder ein Tourist im Urlaub tödlich verunglückt – für die Beisetzung wird sie oder er in ihr bzw. sein Heimatland überführt.
Menschen, die in Österreich versterben und ein Familiengrab in einem anderen Land haben, werden ebenfalls überführt.
Bevor Bestatter einen Leichnam transportieren dürfen, muss ein Arzt oder eine Ärztin den Tod feststellen und den Totenschein ausstellen. Unabhängig von der Bestattungsart ist es notwendig, einen Leichnam fristgerecht vom Sterbeort zu einem Bestatter zu überführen, sofern dieser nicht bereits in einem Kühlraum liegt – wie dies etwa in einem Krankenhaus der Fall ist. Die verstorbene Person wird dann in einen Sarg gebettet und ins Bestattungsinstitut der Wahl gebracht. Dort finden die hygienische Grundversorgung und die Kühlung des Leichnams statt.
Im Rahmen einer Erdbestattung überführt der Bestatter den Leichnam am Tag der Beisetzung von seinen eigenen Kühlräumen zum ausgewählten Friedhof. Bei einer Erdbestattung sind also zwei Überführungsfahrten vorgesehen. Handelt es sich um eine Baum-, Donau- oder Feuerbestattung, ist eine zusätzliche Fahrt zu einem Krematorium notwendig, um die Einäscherung zu vollziehen. Darauf folgt der Transport der Urne vom Krematorium zum Beisetzungsort.
Meist werden Überführungen über lange Distanz auf dem Luftweg durchgeführt. Sofern die Entfernung es zulässt, ist auch eine Überführung in einem Fahrzeug möglich. Für die Überführung ins Ausland wird vom Bestatter immer ein Zinksarg verwendet, welcher zugelötet wird. Meist wird dann dieser Zinksarg zusätzlich in einen Holzsarg gebettet. Der gesamte Überführungssarg wird für den Transport in einer neutralen Kiste transportiert. So ist auch die Nutzung von normalen Gepäckabteilen von Passagierflugzeugen möglich. Diese Transporthüllen sorgen dafür, dass die übrigen Passagiere den Sarg als solchen beim Be- und Entladen nicht erkennen.
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Trotz des 1958 in Österreich in Kraft getretenen „Europäischen Übereinkommen über die Leichenbeförderung“ und dem „Internationalen Abkommen über Leichenbeförderung“ aus dem Jahre 1937 benötigt man für die Überführung ins Ausland mehrere Dokumente, was je nach Zielland variiert.
Die Abkommen wurden nur von einigen Ländern unterzeichnet – dies führt unter anderem zu einem größeren bürokratischen Aufwand.
So sind beispielsweise die USA nicht Teil dieser Abkommen und ein Leichnam, der dorthin überführt werden soll, muss zuerst einbalsamiert werden.
Verstorbene jüdischen Glaubens müssen sogar auf Trockeneis transportiert werden. Ebenso ist es möglich, dass vor der Abfahrt in manche Länder eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter der Botschaft anwesend sein muss, um die richtige Versiegelung des Metallsarges zu kontrollieren.
Ein Dokument, das Sie immer benötigen, ist der mehrsprachige Leichenpass, der eine internationale Sterbeurkunde ist und der Identitätsfeststellung der verstorbenen Person dient. Dieser kann ausgestellt werden, sobald:
Die für eine Überführung ins Ausland zuständige Stelle ist die Bezirksverwaltungsbehörde des Sterbeortes, also die Bezirkshauptmannschaft, bzw. das Magistrat.
Auf Wunsch übernimmt Ihr Bestattungsunternehmen diese Aufgaben für Sie. Vor allem bei Überführungen in Länder, die keines der beiden Abkommen unterzeichnet haben, ist es ratsam, sich Unterstützung bei einem Bestatter zu holen, da diese sich bereits mit den einzuhaltenden Vorschriften auskennen und so alles weitere veranlassen können.
Hierbei gilt es zu unterscheiden: Muss der oder die Verstorbene ins Aus- oder Inland überführt werden? Innerhalb Österreichs kommt es natürlich auf den Transportweg an - so kostet beispielsweise eine Überführung von Wien nach Klagenfurt bei Benu 600€.
Die Kosten für eine Leichenüberführung ins Ausland sind sehr unterschiedlich. So kostet eine Überführung in die Türkei ab rund 3.000€, auf die Philippinen können Kosten um die 6.500€ entstehen.
Nachstehend finden Sie als Beispiel für Überführungskosten ein Angebot für eine internationale Überführung zur Grenze Türkei/Syrien mit Benu:
Leistungen Bestatter | Kosten |
---|---|
Basisleistungen für eine internationale Überführung bis zur Grenze Türkei/Syrien (Organisation, Behördenwege, Personal) | 490€ |
Waschung | 250€ |
Überführungssarg inkl. verlötetem Metalleinsatz | 880€ |
Überführung von Wien bis zur Grenze Türkei/Syrien | 1.920€ |
Summe Leistungen | 3.540€ |
Zu erwartende Auslagen* | Kosten |
---|---|
Prosekturgebühr Krankenhaus | 161,34€ |
Leichenkammer | 68€ |
Nutzung Waschraum | 200€ |
Sterbeurkunden | 18,60€ |
Leichenpass | 110€ |
Summe der erwarteten Auslagen | 557,94€ |
Erwartete Gesamtkosten (inkl. Ust.) | 4.097,94€ |
Wird lediglich die Asche der verstorbenen Person ins Ausland überführt, gelten weniger Vorschriften und die Kosten sind geringer. Sie benötigen eine entsprechende Urne, die sogar theoretisch durch einen Paketdienst verschickt werden kann.
Sollten Sie also beispielsweise eine Naturbestattung in der Schweiz wünschen, ist dies meist ohne großen bürokratischen Aufwand möglich. Benu kann Ihnen gerne bei individuellen Bestattungen im Ausland weiterhelfen.
Verstirbt eine österreichische Staatsbürgerin/ein österreichischer Staatsbürger im Ausland, informieren die dortigen Behörden die österreichische Vertretung, also eine Botschaft oder Konsulat, die wiederum die nächsten Angehörigen informiert. Die Überführung selbst wird zumeist von einem Bestatter vor Ort in Zusammenarbeit mit einem Bestatter in Österreich vorgenommen.
Tritt der Todesfall auf einer Reise im Ausland ein, übernimmt unter gewissen Voraussetzungen der Reiseveranstalter oder dessen Versicherungsunternehmen die Koordination der Überführung sowie alle anfallenden Kosten – dies allerdings nur, sofern Sie vor Reiseantritt eine Reiseversicherung abgeschlossen haben.
Sollte keine Versicherung abgeschlossen worden sein, müssen die Angehörigen die Kosten selbst tragen. Dies gilt ebenfalls für die Überführung einer Angehörigen/eines Angehörigen, die/der im Ausland gelebt hat, sofern Sie eine Beisetzung in Österreich wünschen.
Besteht kein Versicherungsschutz, kann das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, zusammen mit Botschaft oder Konsulat, bei der der Koordination behilflich sein.
Können die Kosten für eine Überführung nicht bezahlt werden, findet üblicherweise eine (Sozial-)Bestattung direkt vor Ort statt.
Sie müssen sich zumeist um keine weiteren Formulare oder Anträge kümmern, da die zuständigen Behörden im Ausland die Ausstellung der Sterbeurkunde veranlassen.
Dasselbe gilt für die Anzeige des Todesfalls bei einem Standesamt. Sie müssen in diesem Fall lediglich die Bestattung selbst organisieren.
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Quellen
Die Presse - Überführung ins Ausland: Mit Verstorbenen an Bord
oesterreich.gv.at - Ausstellung einer Überführungsbewilligung/eines Leichenpasses
oesterreich.gv.at - Todesfall/Bestattung im Ausland
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