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Todesfall

Exhumierung - Wenn man Verstorbene wieder ausgraben muss

Alexander Burtscher

VERFASST VON

Alexander Burtscher

2022-02-10

Lesezeit: 5 Minuten

Das Wichtigste zur Exhumierung im Überblick

  • Bei einer Exhumierung wird ein Leichnam aus seinem oder ihrem Grab ausgegraben
  • Die Gründe dafür können planmäßig oder außerplanmäßig sein
  • Die Kosten einer Exhumierung liegen bei rund 1.000 €
  • Wer und wo man die Exhumierung beantragen darf, hängt vom jeweiligen Bundesland ab
  • Die Exhumierung wird von einem Totengräber und einem Bestatter durchgeführt

Manchmal ist es notwendig, dass Verstorbene in ein neues Grab verlegt werden. Dazu muss das bestehende Grab geöffnet und der Sarg oder die Urne in das neue Grab verbracht werden. Diesen Vorgang bezeichnet man als Umbettung oder Exhumierung.

Was heißt Exhumierung?

Als Exhumierung (auch Exhumation oder Enterdigung genannt) wird die erneute Freilegung eines bereits auf einem Friedhof beerdigten Leichnams aus seinem Grab bezeichnet.

Kosten einer Exhumierung und Umbettung/Grabzusammenlegung in Österreich

Wünschen Angehörige des Verstorbenen eine Umbettung, müssen diese selbst dafür aufkommen. Die anfallenden Kosten für die Ausgrabung variieren von Friedhof zu Friedhof stark. Genaue Gebühren können beim jeweiligen Friedhof erfragt werden. Gerne helfen wir Ihnen dabei.

Bei den Kosten für eine Exhumierung ist zudem zwischen der Umbettung eines Sargs und der Umbettung einer Urne zu unterscheiden: Die Exhumierung eines Sarges ist aufgrund des Aufwands deutlich teurer als die einer Urne.

Eine tatsächliche Kosteneinschätzung kann von einem Bestatter erstellt werden. Diese ist u.a. abhängig von:

  • Der Bodenbeschaffenheit
  • Der Liegedauer des Verstorbenen
  • Weiteren Auslagen, wie den jeweiligen Friedhofsgebühren bzw. den Honoraren der Totengräber

Kostenbeispiel für eine Exhumierung mit anschließender Urnenaufstellung zuhause

KOSTENPOSITIONPREIS
FH-Gebühren, Exhumierung, Einsargung, Transport und Amtswegeab ca. 1.000 Euro
Kremationssargab ca. 390 Euro
Einäscherungab ca. 600 Euro
Urneab ca. 75 Euro

Zusätzliche Kosten entstehen durch mögliche Verwaltungsgebühren und Ähnliches (z.B. Genehmigung für die Urne Zuhause).

Bei einer erneuten Beisetzung des Verstorbenen im Erdgrab sind die Kosten dementsprechend deutlich höher.

Das sind Gründe für die Exhumierung eines Toten

Man unterscheidet zuerst zwischen planmäßigen und außerplanmäßigen Exhumationsgründen. Ist die Mindestruhezeit eines Grabes - meistens zehn Jahre - abgelaufen, führt die Friedhofsverwaltung eine Exhumierung durch, um das Grab neu belegen zu können. Dies ist ein planmäßiger Grund. Zu außerplanmäßigen Exhumierungen zählen alle, welche durchgeführt werden, bevor die Ruhezeit für den Toten abgelaufen ist.

Folgende Gründe sind meist Ursache für eine Exhumierung:

  • Auflösung einer Gruft/eines Grabes ist der häufigste Grund für eine Exhumierung eines Verstorbenen
  • Umbettung eines Verstorbenen in ein neues Grab
  • Grabzusammenlegung
  • Anfertigung eines Vaterschaftstests/Vaterschaftsfeststellung und Gewinnung der dafür nötigen DNA-Proben
  • Obduktion im Rahmen eines Strafverfahrens

Allerdings sind die gesetzlichen Bestimmungen, aus welchem Grund eine Exhumierung erfolgen darf, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich:

BUNDESLANDGRÜNDE FÜR EINE EXHUMIERUNG
Burgenland, NÖ, OÖ, Salzburg, Tirol, Wienkeine direkten Vorgaben
KärntenUmbettung, Feuerbestattung, andere wichtige Gründe
SteiermarkUmbettung, Überführung
VorarlbergUmbettung, Feststellung der Todesursache, Beisetzung der Aschenreste in einem Sondergrab, andere wichtige Gründe
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Wann kann eine Exhumierung durchgeführt werden und wann nicht?

Grundsätzlich können Exhumierungen aufgrund persönlicher wichtiger Gründe oder einer gerichtlichen Anordnung erfolgen. Eine Exhumierung darf jedoch nicht erfolgen, wenn eine konkrete Gefahr der Übertragung von Krankheiten besteht.

Zunächst gilt es zu klären, wer überhaupt eine Exhumierung beauftragen darf. Dies ist je nach Bundesland unterschiedlich. Die folgende Tabelle gibt darüber Auskunft:

BUNDESLANDBEAUFTRAGUNG DURCH:
Burgenlandnahe Angehörige
KärntenJede/r, der ein Interesse glaubhaft machen kann
OberösterreichJede/r, der ein Interesse glaubhaft machen kann
NiederösterreichBenützungsberechtigte Person des Grabes
SalzburgJede/r, der ein Interesse glaubhaft machen kann
TirolJede/r, der ein Interesse glaubhaft machen kann
SteiermarkJede/r, der ein Interesse glaubhaft machen kann
VorarlbergJede/r, der ein Interesse glaubhaft machen kann
WienJede/r, der ein Interesse glaubhaft machen kann

Nach welcher Zeit darf man eine Exhumierung beauftragen?

Wie beauftragt man also eine Exhumierung? Berechtigte Personen können nun einen Antrag einreichen. In den meisten Bundesländern kann dies bei Erdgräbern allerdings erst nach Ablauf der Mindestruhezeit von 10 Jahren erfolgen, es gibt jedoch auch abweichende Regelungen:

BUNDESLANDMINDESTRUHEZEIT
Burgenland10 Jahre
KärntenFestgelegt in der Friedhofsordnung
OberösterreichFestgelegt in der Friedhofsordnung
Niederösterreich10 Jahre
SalzburgFestgelegt in der Friedhofsordnung
TirolFestgelegt in der Friedhofsordnung
SteiermarkFestgelegt in der Friedhofsordnung
VorarlbergFestgelegt in der Friedhofsordnung
Wien6 Monate

Wo beantrage ich eine Exhumierung?

Diese Anträge müssen je nach Bundesland von unterschiedlichen Stellen bewilligt werden. Wir haben Ihnen auch diese Informationen in einer Tabelle zusammengefasst:

BUNDESLANDBEWILLIGUNG DURCH:
BurgenlandBürgermeisterIn
KärntenBürgermeisterIn
OberösterreichBürgermeisterIn
NiederösterreichGemeinde
SalzburgBezirksverwaltungsbehörde
TirolBezirksverwaltungsbehörde
SteiermarkGemeinde
VorarlbergBürgermeisterIn
WienBezirksverwaltungsbehörde

Ablauf einer Exhumierung und Umbettung bzw. Zusammenlegung in Österreich

Eine Exhumierung läuft wie folgt ab:

  1. Der Antrag für eine Exhumierung wird von derjenigen Person, die die Exhumierung durchführen lassen will, gestellt, und bewilligt. (siehe Tabelle oben, wer dazu berechtigt ist und welche Stelle die Bewilligung erteilen kann). Viele Bestatter übernehmen die Antragsstellung auf Wunsch der Angehörigen.
  2. Sperrung des Friedhofsbereiches, auf welchem die Exhumierung erfolgen soll.
  3. Durchführung der Exhumierung durch einen Totengräber und einen Bestatter. Ein Amtsarzt muss in den meisten Gemeinden anwesend sein, wenn die Bestattung weniger als 10 Jahre zurückliegt bzw. vermutet wird, dass noch organische Stoffe im Grab zu finden sein werden.
  4. Meistens Kremierung der sterblichen Überreste.
  5. Erneute Bestattung oder Zusammenlegung.

Wissenswert: Exhumierungen werden oftmals aufgrund der möglichen Geruchsentwicklung erst in den Wintermonaten durchgeführt.

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Wie lange dauert die Verwesung im Erdgrab?

Wie stark ein Leichnam bei der Exhumierung bereits verwest ist, kommt darauf an, wie lange er schon ruht und wie die Bodenbeschaffenheit und die Temperatur sind. Normalerweise beginnt schon wenige Tage nach dem Tod die Auflösung von Bindegewebe und Weichgewebe. Über einen Zeitraum von mehreren Monaten kommt es dann zur Entwässerung der Leiche.

Nach etwa einem Jahr beginnt die Zersetzung des verbliebenen Körpergewebes; nach rund 10 bis 20 Jahren sind von dem Leichnam nur noch Knochen vorhanden.

ZEITRAUMFORTSCHRITT DER VERWESUNG
Innerhalb weniger Tage nach TodeseintrittBeginn der Auflösung von Weichgewebe, Hohlorganen und Bindegewebe
Nach bis zu 9 MonatenVerflüssigung des Weichgewebes und Entwässerung der Leiche
Nach 9 Monaten bis zu 2 JahrenKörpereigene Bakterien und Pilze zersetzen nach und nach das verbliebene Körpergewebe
Nach 2-5 JahrenVerwesung von Fingernägeln, Haaren und Sehnen
Nach 10-20 JahrenMeist nur noch Knochen vorhanden
Nach 30 JahrenEventuell noch Schädel- und die Oberschenkelknochen vorhanden

Wie tief wird man beerdigt?

Dies hängt davon ab, ob es sich um ein Urnengrab oder ein Erdgrab handelt. Letzteres weist eine Tiefe von ca. 1,8 bis 2,2 Metern auf, während ein Urnengrab meist eine Tiefe von mindestens 0,7 bis 0,8 Metern hat.

Häufig gestellte Fragen zur Exhumierung