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Friedhof und Grab

Alles Wissenswerte zur Grabauflösung in Österreich

Severin Schulz

VERFASST VON

Severin Schulz

2024-04-16

Lesezeit: 5 Minuten

Ein Grab ist der wichtigste Erinnerungsort für die Hinterbliebenen. Was man jedoch bedenken sollte: Nach Ablauf der Ruhezeit läuft ebenso das Nutzungsrecht für eine Grabstätte aus. Wird diese nicht verlängert, kommt es zur Grabauflösung. Benu – Bestattung und Vorsorge informiert Sie über die üblichen Ruhezeiten von Erd- und Urnengräbern sowie die Fristen und den Ablauf einer Grabauflösung in Österreich.

Grabauflösung in Österreich

In Österreich wird ein Grab aufgelöst, wenn die Ruhezeit abgelaufen ist und das Nutzungsrecht nicht verlängert wurde. In einem solchen Fall wird die Grabstelle eingeebnet. Die Gebeine verbleiben dabei im Grab oder können auf Wunsch der Hinterbliebenen umgebettet werden. Eine vorzeitige Auflösung des Grabes (= vor Ablauf der Mindestruhezeit von meistens 10 Jahren) ist nur in Ausnahmefällen möglich. 

Ein Grab kann auch durch den Träger/die Gemeinde aufgelöst werden, wenn das Benützungsrecht aberkannt wird. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Angehörigen der Grabpflege nicht nachkommen und/oder das Grab nicht innerhalb einer festgesetzten Frist in einen baulich und gärtnerisch ordnungsgemäßen Zustand bringen. 

Wer zahlt die Grabauflösung?

Die Kosten einer Grabauflösung sind von den Hinterbliebenen zu tragen. Die Kosten unterscheiden sich von Friedhof zu Friedhof und hängen von der Größe der Grabstätte und dem Aufwand ab, welche die Grabauflösung verursacht. 

Was kostet eine Grabauflösung in Österreich?

Je aufwändiger die Grabauflösung ist, desto höher sind die Kosten. Die Einebnung eines Urnengrabs ist zum Beispiel häufig schon in der Bestattungsgebühr enthalten. Da die Auslösung von Erdgräbern deutlich aufwändiger ist, fallen hier in der Regel Kosten zwischen 300€ und 700€ an. Muss zusätzlich eine Grabumrandung entfernt werden, kann es noch teurer werden. In manchen Fällen müssen Grabsteine vom Steinmetz entfernt werden. Auch diese Kosten sind von den Hinterbliebenen zu tragen.

Alles Wichtige rund ums Grab

Was ist eine Grabauflösung?

Nach Ablauf der Ruhezeit für eine Grabstätte gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder lassen die Angehörigen ihr Nutzungsrecht erneuern oder das Grab wird aufgelöst. Bei einer Grabauflösung wird die Ruhestätte abgeräumt und eingeebnet. Anschließend kann sie neu belegt werden.

ACHTUNG! In Wien erfolgt keine individuelle Verständigung bei Ablauf des Nützungsrechts! Eine Grabverlängerung ist auch online über das Service Digitales Grab möglich.

Ruherecht und Ruhefristen für Gräber

Jedem beigesetzten Toten beziehungsweise seiner Asche ist eine Ruhefrist in seinem Grab, die sogenannte Mindestliegefrist, zu gewähren. Die Dauer ist in der jeweiligen Friedhofsordnung festgelegt und beträgt in der Regel mindestens zehn Jahre ab dem Bestattungstag. Innerhalb dieser Zeit darf die Grabstätte nicht neu belegt werden.

Die Ruhezeit oder Ruhefrist bezeichnet den Zeitraum, in welchem eine Grabstätte nicht aufgelöst oder anderweitig gestört werden darf.

  • Die übliche Ruhezeit für Urnengräber beträgt zwischen 10 und 20 Jahren.
  • Erdgräber haben meist eine Ruhezeit zwischen 20 und 30 Jahren.
  • Die Ruhefrist ist vorgeschrieben, damit sich der Sarg oder die Urne mit den sterblichen Überresten setzen und zersetzen kann.
  • Wie lange dies dauert, hängt von der Beschaffenheit des Bodens ab. Lehmige Böden haben eine Ruhezeit von bis zu 40 Jahren.

Verlängerung des Grabnutzungsrechts

Für gewöhnlich wird ein Nutzungsrecht für Grabstellen für zehn Jahre vergeben. Ob das Grabnutzungsrecht anschließend verlängert werden kann, hängt von der Art des Grabes ab. In Österreich können normalerweise nur sog. Wahlgräber beliebig oft verlängert werden. Reihengräber hingegen werden nach Ablauf des Nutzungsrechts in der Regel eingeebnet und neu vergeben:

  1. Wahlgrab: Wahlgräber können frei ausgesucht und individuell gestaltet werden. Sie sind in der Regel größer und teurer als Reihengräber.
  2. Reihengrab: Reihengräber sind deutlich kleiner als Wahlgräber und werden von der jeweiligen Friedhofsverwaltung auf zehn Jahre zugewiesen.

Normalerweise wird kurz vor Ablauf der Nutzungsdauer eines Wahlgrabes an der Amtstafel (Friedhof, Gemeinde) bekannt gegeben, wann das Grabnutzungsrecht endet. Die bzw. der Benützungsberechtigte wird per Post darüber verständigt. In der Verständigung finden sich auch alle notwendigen Informationen (Grabnummer etc.) zur Grabverlängerung.

ACHTUNG! In Wien erfolgt keine individuelle Verständigung durch die Friedhofsverwaltung. Die Verstorbenen- und Grabstellendaten sind elektronisch erfasst. Sie erhalten bei einer Abfrage u.a. die Information, wann ein bestehendes Grabnutzungsrecht ausläuft, und können dieses auch online verlängern.

Wenn Sie individuelle Fragen zur Grabauflösung haben, beraten wir Sie gern jederzeit telefonisch oder sind per Mail für Sie erreichbar.

Voraussetzung, Fristen und Ablauf

Um das Nutzungsrecht an einer Grabstelle zu verlängern, brauchen Sie lediglichein bereits bestehendes Nutzungsrecht eines Grabes und die rechtliche Befugnis, über Verlängerung bzw. Auflösung des Grabes zu entscheiden, was in der Regel auf die Angehörigen zutrifft.

Meist können Sie eine gewisse Zeit vor und auch nach Ablauf der Benützungsdauer die Bewilligung verlängern lassen. Zuständig für eine Verlängerung sind die Friedhofsverwaltung des Gemeindeamtes oder die Friedhofsverwaltung der jeweiligen anerkannten Kirche, Religionsgemeinschaft oder religiösen Bekenntnisgemeinschaft.

Es lohnt sich, rechtzeitig mit der zuständigen Friedhofsverwaltung Kontakt aufzunehmen. Eine Verlängerung der Benützungsbewilligung einer Grabstelle können Sie bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung persönlich oder schriftlich beantragen. 

Je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger kann der Antrag formlos oder mittels Formular bzw. teilweise auch elektronisch gestellt werden.

Kosten für die Verlängerung des Grabnutzungsrechts

Für den Antrag:

  • Mündlich: gebührenfrei
  • Schriftlich: 14,30€

Für die Grabverlängerung:

  • Erneuerungsgebühr: je nach Gemeinde unterschiedlich, ca. 72,67 bis 363,36€
  • Landesverwaltungsabgabe: ca. 10€

In Wien sollten Sie mit höheren Kosten rechnen. Die Gesamtkosten sind je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger sehr unterschiedlich.

Rechte und Pflichten als Grab-Benützungsberechtigte

Mit dem Erwerb einer Grabstelle erhalten Sie folgende Rechte:

Als Benützungsberechtigte:r sind Sie verpflichtet, die Grabstelle zu pflegen. Sie sind verantwortlich für den dauernden ordnungsgemäßen baulichen und gärtnerischen Zustand der gesamten Grabfläche. Wie man am besten für die Gestaltung eines Grabes sorgt, erfahren Sie hier.

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Ein Grab auflassen

Mit einem aufgemalten Kreuz werden verwaiste Gräber zum Abbruch freigegeben. In Wien etwa laufen jährlich 5.500 Gräber aus, weil es keine Nachfahren gibt, sich niemand kümmert, haftet oder zahlt. Bis ein Abbruchverfahren eingeleitet wird, dauert es meist mehrere Jahre.

Man muss keine Angst haben, dass ein bestehendes Grab aufgelöst wird, wenn man schlicht vergisst, einzuzahlen. Bevor das Nutzungsrecht abläuft, bekommt man ein Anschreiben. Selbst wenn man eine Verlängerung vergisst, wird dann noch einmal darauf hingewiesen. Was passiert mit den Gebeinen der Verstorbenen? Die sterblichen Überreste bleiben dann an der Stelle des aufgelassenen Grabes, jedoch werden darüber andere Leichen in einem neuen Grab gebettet.

Wenn keine Verlängerung der Benützungsbewilligung durchgeführt wird, erlischt die Bewilligung. Eine gewisse Zeit nach Ablauf der Nutzungsdauer kann die Friedhofsverwaltung das bestehende Grab auflösen und die Grabstelle neu vergeben.

Was passiert nach Ablauf der Ruhezeit?

Nach Ablauf der Ruhezeit für eine Grabstätte (ein Wahlgrab) gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Die Angehörigen lassen das Nutzungsrecht erneuern.
  2. Die Grabstätte wird aufgelöst. Das heißt, sie wird abgeräumt (Blumenkränze, Schmuck usw. wird entfernt) und eingeebnet. Anschließend kann sie neu belegt werden.

So löst man in Österreich ein Grab auf

Will man ein Grab auflösen, müssen die Hinterbliebenen mit der zuständigen Gemeinde oder Kirche sprechen. Danach kontaktiert man einen Steinmetz und vergibt den Auftrag, um das Grab abräumen und einebnen zu lassen.

Ein Grab abräumen

Bei einer Grabauflösung werden der Grabstein, die Einfassung, Grablaternen, Vasen und anderer Schmuck entfernt. Diese Gegenstände sind Eigentum der Hinterbliebenen und können von ihnen je nach Wunsch entsorgt oder mit nach Hause genommen werden. Auf manchen Friedhöfen müssen die Hinterbliebenen auch die Grabbepflanzung entfernen; manchmal ist dies auch die Aufgabe der Friedhofsgärtnerei.

Ein Grab einebnen lassen

Ist das Grab vollständig abgeräumt, wird es von Mitarbeitern des Friedhofs oder von der beauftragten Friedhofsgärtnerei eingeebnet. Nachdem die Erde nach der Einebnung einige Zeit ruht, um absinken zu können, kann das Grab später wieder neu belegt und eine Trauerstätte für eine andere Familie werden. Die Grabstätte ist somit aufgelöst.

Ein Grab vorzeitig auflösen

Unter gewissen Umständen können Angehörige auch vor Ablauf der Ruhezeit eine Grabauflösung bei der Stadt oder Gemeinde beantragen. Je nach Friedhofssatzung darf diese bis zu zwei Jahre vor Ablauf der Ruhezeit erfolgen. Dies kann genehmigt werden, wenn es niemanden gibt, der das Grab pflegt. So wird ein Verwildern des Grabes verhindert. Die Kosten einer vorzeitigen Grabauflösung müssen von den Angehörigen getragen werden.

Umbettung

Manchmal werden Verstorbene in ein neues Grab verlegt. Hierfür muss die bestehende Grabstelle geöffnet und der Sarg oder die Urne in ein neues Grab verbracht werden. Dies nennt man Umbettung. Für die Verbringung zur neuen Grabstelle muss eine sog. Exhumierung der sterblichen Überreste erfolgen. Wenn keine sterblichen Überreste weiterer Verstorbener in der Grabstätte verbleiben, gilt das Grab mit der Umbettung als aufgelöst.

FAQs zum Thema Grabauflösung

Quellen

Friedhöfe Wien: Friedhofsentgelte 2024 (Link)

Oesterreich.gv.at: Grabverlängerung (Link); Graberwerb (Link)

ORF.at: Tote bleiben in aufgelassenen Gräbern (Link)

November.de: Grabauflösung – was passiert nach Ablauf der Ruhezeit? (Link)

Masastein.at: Grababtragungen (Link)

Mymoria.de: Einebnen und Abräumen eines Grabes (Link)