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Verfasst von Severin Schulz
24. November 2021 – Lesezeit: 5 Minuten
Inhaltsverzeichnis
Ein Grab ist der wichtigste Erinnerungsort für die Hinterbliebenen. Was man jedoch bedenken sollte: Nach Ablauf der Ruhezeit läuft ebenso das Nutzungsrecht für eine Grabstätte aus. Wird diese nicht verlängert, kommt es zur Grabauflösung.
Das Benützungsrecht an einer Grabstelle endet in den folgenden Fällen:
Nach Ablauf der Ruhezeit für eine Grabstätte gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder lassen die Angehörigen ihr Nutzungsrecht erneuern oder das Grab wird aufgelöst. Bei einer Grabauflösung wird die Ruhestätte abgeräumt und eingeebnet. Anschließend kann sie neu belegt werden.
Ruhezeit oder Ruhefrist bezeichnet den Zeitraum, in welchem eine Grabstätte nicht aufgelöst oder anderweitig gestört werden darf.
Wenn Sie individuelle Fragen zur Grabauflösung haben, beraten wir Sie gern jederzeit telefonisch oder sind per Mail für Sie erreichbar.
Die Kosten einer Grabauflösung sind von den Hinterbliebenen zu tragen. Sie unterscheiden sich von Friedhof zu Friedhof und hängen von der Größe der Grabstätte und dem Aufwand ab, welche die Grabauflösung verursacht. Wenn auch noch den Grabschmuck oder sogar der Grabstein zu entfernen sind, entstehen zusätzliche Kosten. Meist liegen die Kosten einer Grabauflösung zwischen 150 und 500€.
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Für gewöhnlich wird ein Nutzungsrecht für Grabstellen je nach Art des Grabes für zehn Jahre vergeben. Die genauen Regelungen erfahren Sie von der jeweils zuständigen Friedhofsverwaltung.
Meist wird kurz vor Ablauf der Nutzungsdauer an der Amtstafel (Friedhof, Gemeinde) bekannt gegeben, wann das Grabnutzungsrecht endet. Die bzw. der Benützungsberechtigte wird per Post darüber verständigt. In der Verständigung finden sich auch alle notwendigen Informationen (Grabnummer etc.) zur Grabverlängerung.
Ganz wichtig - In Wien erfolgt keine individuelle Verständigung durch die Friedhofsverwaltung. Die Verstorbenen- und Grabstellendaten sind elektronisch erfasst. Sie erhalten bei einer Abfrage u.a. die Information, wann ein bestehendes Grabnutzungsrecht ausläuft, und können dieses auch online verlängern.
Es braucht dazu lediglich ein bereits bestehendes Nutzungsrecht eines Grabes und die rechtliche Befugnis, über Verlängerung bzw. Auflösung des Grabes zu entscheiden, was in der Regel auf die Angehörigen zutrifft.
Meist können Sie eine gewisse Zeit vor und auch nach Ablauf der Benützungsdauer die Bewilligung verlängern lassen. Zuständig für eine Verlängerung sind die Friedhofsverwaltung des Gemeindeamtes oder die Friedhofsverwaltung der jeweiligen anerkannten Kirche, Religionsgemeinschaft oder religiösen Bekenntnisgemeinschaft.
Es lohnt sich, rechtzeitig mit der zuständigen Friedhofsverwaltung Kontakt aufzunehmen. Eine Verlängerung der Benützungsbewilligung einer Grabstelle können Sie bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung persönlich oder schriftlich beantragen. Je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger kann der Antrag formlos oder mittels Formular bzw. teilweise auch elektronisch gestellt werden.
Für den Antrag:
Für die Grabverlängerung:
In Wien sollten Sie mit höheren Kosten rechnen. Die Gesamtkosten sind je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger sehr unterschiedlich.
Jedem beigesetzten Toten beziehungsweise seiner Asche ist ein Ruhefrist in seinem Grab, die sogenannte Mindestliegefrist, zu gewähren. Die Dauer ist in der jeweiligen Friedhofsordnung festgelegt und beträgt in der Regel mindestens zehn Jahre ab dem Bestattungstag. Innerhalb dieser Zeit darf die Grabstätte nicht neu belegt werden.
Mit dem Erwerb einer Grabstelle erhalten Sie folgende Rechte:
Als Benützungsberechtigte:r sind Sie verpflichtet, die Grabstelle zu pflegen. Sie sind verantwortlich für den dauernden ordnungsgemäßen baulichen und gärtnerischen Zustand der gesamten Grabfläche. Wie man am besten für die Gestaltung eines Grabes sorgt, erfahren Sie in unserem diesbezüglichen Artikel. Oder falls Sie mehr über die verschiedenen Bedeutungen der Blumen in der Trauerfloristik erfahren möchten - hier werden Sie fündig!
Mit einem aufgemalten Kreuz werden verwaiste Gräber zum Abbruch freigegeben. In Wien etwa laufen jährlich 5.500 Gräber aus, weil es keine Nachfahren gibt, sich niemand kümmert, haftet oder zahlt. Bis ein Abbruchverfahren eingeleitet wird, dauert es meist mehrere Jahre.
Man muss keine Angst haben, dass ein bestehendes Grab aufgelöst wird, wenn man schlicht vergisst, einzuzahlen. Bevor das Nutzungsrecht abläuft, bekommt man ein Anschreiben. Selbst wenn man eine Verlängerung vergisst, wird dann noch einmal darauf hingewiesen. Was passiert mit den Gebeinen der Verstorbenen? Die sterblichen Überreste bleiben dann an der Stelle des aufgelassenen Grabes, jedoch werden darüber andere Leichen in einem neuen Grab gebettet.
Wenn keine Verlängerung der Benützungsbewilligung durchgeführt wird, erlischt die Bewilligung. Eine gewisse Zeit nach Ablauf der Nutzungsdauer kann die Friedhofsverwaltung das bestehende Grab auflösen und die Grabstelle neu vergeben.
Entweder lassen die Angehörigen das Nutzungsrecht erneuern, oder das Grab wird aufgelöst.
Bei einer Grabauflösung wird die Ruhestätte abgeräumt und eingeebnet. Anschließend kann sie neu belegt werden.
Will man ein Grab auflösen, müssen die Hinterbliebenen mit der zuständigen Gemeinde oder Kirche sprechen. Danach kontaktiert man einen Steinmetz und vergibt den Auftrag, um das Grab abräumen und einebnen zu lassen.
Bei einer Grabauflösung werden der Grabstein, die Einfassung, Grablaternen, Vasen und anderer Schmuck entfernt. Diese Gegenstände sind Eigentum der Hinterbliebenen und können von ihnen je nach Wunsch entsorgt oder mit nach Hause genommen werden. Auf manchen Friedhöfen müssen die Hinterbliebenen auch die Grabbepflanzung entfernen; manchmal ist dies auch die Aufgabe der Friedhofsgärtnerei.
Ist das Grab vollständig abgeräumt, wird es von Mitarbeitern des Friedhofs oder von der beauftragten Friedhofsgärtnerei eingeebnet. Nachdem die Erde nach der Einebnung einige Zeit ruht, um absinken zu können, kann das Grab später wieder neu belegt und eine Trauerstätte für eine andere Familie werden.. Die Grabstätte ist somit aufgelöst.
Die Kosten für die Auflösung des Grabes müssen die Grabinhaber bezahlen. Je nach Größe und Fundament des Grabes können sich die Kosten auf bis zu 500€ belaufen.
Unter gewissen Umständen können Angehörige auch vor Ablauf der Ruhezeit eine Grabauflösung bei der Stadt oder Gemeinde beantragen. Je nach Friedhofssatzung darf diese bis zu zwei Jahre vor Ablauf der Ruhezeit erfolgen. Dies kann genehmigt werden, wenn es niemanden gibt, der das Grab pflegt. So wird ein Verwildern des Grabes verhindert. Die Kosten einer vorzeitigen Grabauflösung müssen von den Angehörigen getragen werden.
Manchmal werden Verstorbene in ein neues Grab verlegt. Hierfür muss die bestehende Grabstelle geöffnet und der Sarg oder die Urne in ein neues Grab verbracht werden. Dies nennt man Umbettung.
Wenn keine sterblichen Überreste weiterer Verstorbener in der Grabstätte verbleiben, gilt das Grab mit der Umbettung als aufgelöst.
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Quellen
Die Presse - Wie viel die letzte Ruhestätte kostet
orf.at - Tote bleiben in aufgelassenen Gräbern
Friedhöfe Wien - Preisinformation 2019
oesterreich.gv.at - Graberwerb
oesterreich.gv.at - Grabverlängerung
november.de - Grabauflösung – was passiert nach Ablauf der Ruhezeit?
masastein.at - Grababtragungen
mymoria.de - Einebnen und Abräumen eines Grabes
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