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Obduktion: Wann wird in Österreich obduziert, was passiert?

Alexander Burtscher

VERFASST VON

Alexander Burtscher

2024-05-11

Lesezeit: 5 Minuten

Wann genau muss nach dem Tod eine Obduktion durchgeführt werden? Und wer trägt die Kosten für diese Feststellung der Todesursache? Benu – Bestattung und Vorsorge informiert Sie darüber, was genau eine Obduktion ist, wann welche Form der Obduktion (klinische, gerichtliche, private) angeordnet werden kann und wie genau die Leichenöffnung abläuft.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Obduktion?

Unter einer Obduktion versteht man laut §125 StPO die Öffnung einer Leiche (innere Leichenschau) durch eine sachverständige Person (in der Regel Patholog:innen und Gerichtsmediziner:innen) zur Feststellung der Todesursache. Die Obduktion wird auch als Autopsie, Sektion oder schlicht Leichenöffnung bezeichnet. Zwischen einer Obduktion und einer Autopsie gibt es keinen Unterschied.

Je nachdem, unter welchen Umständen die Autopsie angeordnet wird, kann die Leichenöffnung auch der Rekonstruktion des Sterbevorgangs dienen. In Österreich unterscheidet man zwischen der klinischen Obduktion, die in der Regel nach einem Tod im Krankenhaus erfolgt, und der gerichtlich angeordneten Obduktion, welche bei Verdacht auf Fremdverschulden erforderlich ist.

Wann wird in Österreich obduziert?

Wenn in Österreich eine Obduktion erfolgt, dann meistens aus einem von zwei Gründen:

  1. Zur Qualitätssicherung in der Medizin bzw. zur Klärung von Versicherungsfragen (klinische Obduktion).
  2. Wenn der Rahmen der Rahmen der ersten Totenbeschau ausgestellte Totenschein eine ungeklärte oder unnatürliche Todesursache ausweist.

In der Regel erfolgt eine gerichtlich angeordnete Obduktion nur dann, wenn die Todesursache unklar ist oder der Verdacht auf ein Verbrechen besteht. Besteht ein Verdacht, dass die bzw. der Verstorbene Opfer eines Verbrechens wurde, wird der Leichnam von der Polizei sichergestellt und das Gericht kann eine gerichtliche Untersuchung anordnen.

Klinische Obduktionen sind wichtig, um ungeklärte Erkrankungen als Todesursache festzustellen, sowie um Statistiken über berufsbedingte Erkrankungen zu erstellen. Außerdem bieten sie Erkenntnisse über die Wirksamkeit diverser medizinischer Behandlungen und sind somit ein Instrument der medizinischen Qualitätskontrolle.

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Neben der klinischen und der gerichtlichen Obduktion gibt es noch die privat in Auftrag gegebene Obduktion (Privatobduktion) und die Lehrobduktion. In Österreich unterscheidet man je nach  Anlass und Auftraggeber also zwischen vier Arten der Obduktion:

(1) Klinische Obduktion

Eine klinische oder pathologische Obduktion kann vom behandelnden Arzt, aber auch von den Angehörigen des Verstorbenen in Auftrag gegeben werden. Sie erfolgt normalerweise nach einem Tod im Krankenhaus und dient sowohl der Feststellung der Todesursache als auch der Diagnose von Vorerkrankungen – etwa, um Behandlungsfehler auszuschließen (medizinische Qualitätssicherung).

Eine klinische Obduktion kann aber auch angeordnet werden, um Versicherungsfragen zu klären – etwa, ob eine Berufserkrankung zum Tod geführt hat oder ob bestimmte Vorerkrankungen verschwiegen wurden. Zudem dient die klinische Obduktion auch der Fort- und Weiterbildung von Ärzten und anderem medizinischem Personal in Kliniken und Krankenhäusern.

Viele Obduktionen geben auch Aufschluss über vererbbare Krankheiten. So wird die Früherkennung vieler Tumorerkrankungen erleichtert und es kann bereits im Vorfeld besser darauf reagiert und vorgesorgt werden.

(Gesundheits-)Behördlich angeordnete Obduktion

Eine behördlich angeordnete Obduktion wird von der zuständigen Gesundheitsbehörde in Auftrag gegeben, falls der Todesfall außerhalb von Krankenanstalten eintritt und die Todesursache bislang unklar ist, beispielsweise bei einem plötzlichen Herzstillstand. Eine behördliche Obduktion wird entweder von einer Pathologin/einem Pathologen oder von einer Gerichtsmedizinerin/einem Gerichtsmediziner durchgeführt.

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... weil der Tod für Angehörige schon belastend genug ist.

(2) Gerichtliche Obduktion

Eine gerichtliche Obduktion wird von der Staatsanwaltschaft im Zuge eines Gerichtsprozesses angeordnet und von einer Gerichtsmedizinerin bzw. einem Gerichtsmediziner durchgeführt. Das Ziel ist, die Todesursache festzustellen und zu erkennen, ob dabei ein Fremdverschulden vorliegt, wie zum Beispiel bei einem Mordfall.

In Wien wird die behördlich angeordnete Obduktion von der Gesundheitsbehörde der MA 15 beauftragt, wenn der Todesfall außerhalb einer Krankenanstalt eingetreten und die Todesursache unklar ist.

Wann wird eine gerichtliche Obduktion angeordnet?

Eine gerichtliche Obduktion kann dann angeordnet werden, wenn ein Verdacht besteht auf:

  • einen nicht natürlichen Tod,
  • äußere Gewalteinwirkung,
  • Fremdverschulden,
  • Tod während der Narkose,
  • Meldepflicht bei der Gerichtsbehörde oder Polizei, sollte die/der Verstorbene beispielsweise bereits polizeilich gesucht werden.

(3) Privatobduktion

Eine Privatobduktion wird immer von Angehörigen bzw. den Rechtsnachfolgern angeordnet und kann laut österreichischem Bestattungsgesetz von jeder fachärztlichen Kraft durchgeführt werden, sofern die Obduktion bei der zuständigen Gesundheitsbehörde angemeldet wurde. Das Ziel ist ebenfalls die Feststellung der Todesursache, um beispielsweise noch offene versicherungsrechtliche Fragen klären zu können.

(4) Lehrobduktion

Eine Lehrobduktion ist nur dann möglich, wenn die oder der Verstorbene zu Lebzeiten eine Körperspende an ein Institut für Anatomie einer österreichischen medizinischen Universität verfügt hat. Die Lehrobduktion dient der Ausbildung von Studentinnen und Studenten der Medizin, sowie der ärztlichen Weiterbildung und der medizinisch-wissenschaftlichen Forschung. Wie Körperspenden in Wien gehandhabt werden, können Sie in unserem Ratgeber zum Thema Körperspende Wien nachlesen.

Zu beachten ist, dass bei klinischen, behördlich angeordneten und gerichtlichen Obduktionen keine Zustimmung der Angehörigen notwendig ist. Aus diesem Grund können derartig angeordnete Obduktionen auch nicht durch die Angehörigen verweigert werden.

Vereinzelt kann es zu Ausnahmen kommen, denn im Islam und Judentum hat die Unversehrtheit des Körpers höchste Priorität und in manchen Fällen kann aus diesem Grund auf eine klinische Obduktion verzichtet werden. Gleiches gilt theoretisch für streng christliche Bestattungen. Bei behördlichen und gerichtlichen Obduktionen gelten diese Ausnahmeregelungen allerdings nicht.

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Wie läuft eine Obduktion ab?

Ganz gleich, ob es sich um einen Verkehrsunfall, einen Todesfall im eigenen Zuhause oder um einen Tod im Krankenhaus handelt: Der Ablauf einer Obduktion ist immer gleich. Die Autopsie besteht aus einer äußeren Untersuchung und einer inneren Leichenschau.

So läuft die innere Obduktion ab

Die innere Leichenschau sieht die Öffnung des Leichnams und die anatomische Zerlegung, also die Entnahme von Organen, vor. Zu diesem Zweck werden der Schädel und die Bauchhöhle des Leichnams geöffnet, sodass eine genaue Untersuchung der Organe möglich ist. Hierzu setzt der Pathologe oder Rechtsmediziner zunächst einen Y- oder T-förmigen Schnitt am Oberkörper des Leichnams an. Anschließend muss er das Brustbein und die Rippen entfernen. Erst dann können der Reihe nach alle Organe entnommen, gewogen und auf Abweichungen von der Norm (etwa durch Krankheiten oder Fremdeinwirkungen) untersucht werden. 

Nach der Obduktion werden die Organe wieder in den Körper gelegt. Um die übliche Form des menschlichen Körpers zu erhalten, füllt der Pathologe oder Rechtsmediziner mögliche entstandene Hohlräume mit Zellstoff aus und vernäht offene Stellen. Anschließend wird der Leichnam gewaschen und für die Beisetzung vorbereitet.

Der Arzt protokolliert die Befunde während der Sektion sorgfältig mit einem Diktiergerät und schreibt am Ende der Untersuchung einen detaillierten Obduktionsbericht

Was passiert bei der äußeren Autopsie?

Die Obduktion beginnt mit der äußeren Begutachtung, bei der der Arzt den entkleideten Körper auf Merkmale untersucht. Im Vordergrund stehen Auffälligkeiten wie Verfärbungen, äußerliche Verletzungen und Ergüsse am Leichnam. Bei einer rechtsmedizinischen Autopsie sind sichtbare Merkmale wie Stichverletzungen und Würgemale von besonderem Interesse. Der Arzt macht sich ebenfalls Notizen bezüglich:

  • Narben
  • Pigmentflecken
  • Allgemeine Wunden
  • Operationswunden
  • Tätowierungen
  • Bekleidung
  • Schmuck

Ist der Leichnam noch nicht identifiziert worden, spielen die Zähne eine wichtige Rolle. Zusätzlich werden allgemeine Informationen wie die Körpergröße, das Gewicht und der Ernährungszustand erhoben.

Wie lange dauern Obduktionen?

Die Dauer einer Obduktion ist vom Zustand des Leichnams, dem Grund für die Obduktion und den Befunden abhängig. Klinische Autopsien, die "nur" der medizinischen Qualitätssicherung dienen, sind normalerweise innerhalb eines Tages abgeschlossen und nehmen selten mehr als ein paar Stunden in Anspruch. Gerichtlich bzw. behördlich angeordnete Obduktionen können deutlich länger dauern, da normalerweise erst nach der eindeutigen Aufklärung der Todesursache Überführung des Verstorbenen durch den Bestatter erfolgen darf. 

Wie lange dauert es von der Obduktion bis zur Beerdigung?

Stellt der/die Pathologe/Pathologin eine natürliche Todesursache fest, wird die verstorbene Person in der Regel nach 2-5 Tagen zur Überfügung freigegeben. Deuten die Befunde der Obduktion jedoch auf Fremdverschulden hin, kann sich die Freigabe auf unbestimmte Zeit verzögern.

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Wie viel kostet eine Obduktion in Österreich?

Im Jahr 2012 bezifferte der ORF die Kosten für eine gerichtlich bzw. behördlich angeordnete Obduktion in Österreich mit 5.700 €. Darin enthalten seien die Kosten für Personal, Räumlichkeiten und Geräte sowie Gebühren. Es ist davon auszugehen, dass die Kosten für Obduktionen im Jahr 2024 deutlich höher ausfallen. 

Wer trägt die Kosten einer Autopsie?

Wenn eine Obduktion auf Anordnung des Arztes bzw. der Ärztin erfolgt, trägt das Krankenhaus die Kosten. Bei einer gerichtlich bzw. behördlich angeordneten Leichenschau in der Rechtsmedizin wird der durchführende Arzt von der öffentlichen Hand bezahlt. Die durchführenden Rechtsmediziner erhalten eine Sachverständigenvergütung.

Private Obduktionen müssen von dem jeweiligen Auftraggeber erstattet werden. Die Kosten einer privaten Obduktion betragen in der Regel rund 3.000 €. Diese setzen sich aus der Leichenöffnung für ca. 600 € und der anschließenden chemischen Analyse von Blut, Harn oder Magensaft für 2.000 bis 2.500 € zusammen.

Rechtliche Grundlagen

Wenn die/der Verstorbene in einer Krankenanstalt verstorben ist, ist rechtlich gesehen eine Obduktion laut Definition durch §25 des Krankenanstalten-Grundsatzgesetzes erlaubt:

  • wenn die Obduktion sanitätspolizeilich oder gerichtlich angeordnet worden ist,
  • oder zu Wahrung anderer öffentlicher oder wissenschaftlicher Interessen,
  • insbesondere wegen diagnostischer Unklarheiten des Falles,
  • oder wegen eines vorgenommenen operativen Eingriffes, erforderlich ist.

Liegt keiner der erwähnten Fälle vor und hat die/der Verstorbene nicht bereits zu Lebzeiten einer Obduktion zugestimmt, darf sie nur mit Zustimmung der nächsten Angehörigen vorgenommen werden.

Organentnahme zur Transplantation

Grundsätzlich kann die Obduktion mit einer Organentnahme zur Transplantation (Organspende) verbunden werden. Eine Organentnahme zu Transplantationszwecken ist immer möglich, außer die/der Verstorbene hat zu Lebzeiten eine Organspende ausdrücklich abgelehnt.

Diese Regelung basiert auf der sog. Widerspruchslösung. Diese besagt, dass Verstorbenen einzelne Organe oder Organteile entnommen werden können, wenn diese zur Lebensrettung oder Wiederherstellung der Gesundheit eines anderen Menschen dient. Vor einer allfälligen Gewebe- oder Organentnahme müssen alle Krankenanstalten laut Gesetz eine Abfrage im Widerspruchregister durchführen.

Die Erprobung neuer Operationsmethoden ist ohne Zustimmung der/des Verstorbenen zu Lebzeiten oder der Angehörigen nach dem Tod nicht gestattet. Ebenso sind alle Implantate, wie beispielsweise ein Herzschrittmacher, Eigentum der/des Verstorbenen und sind somit ebenfalls zu bestatten.

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Quellen

ORF.at: Streit um Geld für Obduktionen (Link)

MedUni Wien: Obduktionen an der MedUni Wien (Link)

Infofueraerzte.de: Die Obduktion (Link)

Oesterreich.gv.at: Totenbeschau (Link)