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Todesfall

Diese Dokumente benötigt man im Sterbefall

Alexander Burtscher

VERFASST VON

Alexander Burtscher

2021-12-02

Lesezeit: 5 Minuten

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Das Wichtigste im Überblick

  • Wenn ein Mensch stirbt, benötigen die Hinterbliebenen für die Beisetzung und die Regelung des Nachlasses eine Sterbeurkunde.
  • Voraussetzung für eine Sterbeurkunde in Österreich ist, dass der Todesfall bereits beim jeweiligen, örtlichen Standesamt angezeigt worden ist.
  • Eine Sterbeurkunde darf nur von Ehepartnern, eingetragenen Partnern, Vorfahren und Nachkommen des bzw. der Verstorbenen beantragt werden.
  • Zuständig für die Ausstellung der Sterbeurkunde ist das Standesamt oder der Standesamtsverband einer Gemeinde.
  • Für die Ausstellung werden verschiedene Dokumente benötigt, darunter der Totenschein, der Personalausweis und die Meldebescheinigung des Verstorbenen.

Im Todesfall werden für die Ausstellung der Sterbeurkunde zahlreiche wichtige Dokumente benötigt. Das wichtigste davon ist zunächst der Totenschein, welches der Arzt nach der erfolgten Leichenbeschau ausstellt. Jedoch werden zusätzlich noch einige weitere Dokumente benötigt.

Welche Dokumente werden im Todesfall benötigt?

Dieser Artikel soll Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Dokumente geben, welche Sie im Falle eines Ablebens benötigen, um die Bestattung zu organisieren und Behördengänge erledigen zu können.

Ist der Todesfall unmittelbar eingetreten? Hier erfahren Sie, was als erstes zu tun ist - Schritt für Schritt.

Im Zuge der Organisation einer Bestattung werden verschiedene schon vorhandene Dokumente von sowohl dem Verstorbenen, als auch dem Auftraggeber der Bestattung benötigt. Außerdem werden einige neue Dokumente ausgestellt, das für die Hinterbliebenen wichtigste ist hier die Sterbeurkunde.

Zuallererst: Eine Sterbeurkunde entspricht NICHT dem Totenschein.

Diese Dokumente des oder der Verstorbenen benötigen Sie im Todesfall

  • Geburtsurkunde
  • Meldenachweis
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit
  • Behandlungsprotokolle des behandelnden Arztes (sofern vorhanden)
  • Heiratsurkunde (sofern vorhanden)
  • Scheidungsurkunde (sofern vorhanden)
  • Nachweis akademischer Grade (sofern vorhanden)
  • Reisepass (wenn kein Staatsbürger)
  • Versicherungspolizzen, Testament und Vorsorgedokumente (sofern vorhanden)

Vom Auftraggeber der Bestattung

  • Ausweiskopie

Die folgenden Dokumente werden anschließend von verschiedenen Stellen ausgestellt:

  • Totenschein: Formular “Anzeige des Todes”, inklusive Todesbescheinigung (Ausstellung durch Totenbeschauarzt, für Anzeige des Todesfalls beim Standesamt)
  • Leichenbegleitschein (Ausstellung durch Totenbeschaurazt, für Bestattungsunternehmen)
  • Sterbeurkunde (Ausstellung durch Standesamt, für Hinterbliebene)
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PDF Checkliste zum Ausdrucken

Ein Todesfall ist immer eine herausfordernde Zeit.

Behalten Sie mit unserer Checkliste den Überblick.

Anzeige des Todes und Totenschein

Totenschein, Feststellung des Todes und Sterbeurkunde – was ist der Unterschied?

Nach der Feststellung des Todes durch einen Arzt, erfolgt durch den Totenbeschauarzt die Totenbeschau.

Unter Berücksichtigung der vorhandenen Behandlungs­protokolle und der Krankengeschichte des Verstorbenen stellt der Totenbeschauarzt nun die Todesursache fest und ermittelt, ob möglicherweise ein Fremdverschulden vorliegt. Anschließend stellt er folgende Dokumente aus:

  • Formular zur “Anzeige des Todes” (dieses enthält Todesbescheinigung = Totenschein)
  • Leichenbegleitschein (wichtig für Überführung des Leichnams durch ein Bestattungsunternehmen)

Mit dem Formular „Anzeige des Todes“ muss der Todesfall spätestens am nächsten Werktag beim Standesamt angezeigt werden. Dies wird in der Regel vom zuständigen Totenbeschau­arzt oder der Krankenanstalts­leitung erledigt.

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Das Standesamt kann im Anschluss die sogenannte Sterbeurkunde ausstellen.

Diese gehört neben Geburts- und Heiratsurkunde zu den wesentlichen Personenstandsurkunde und beurkundet den Tod der betreffenden Person. Man benötigt sie beispielsweise zum Abmelden der verstorbenen Person von ihrem Wohnort.

Sterbeurkunde

Wofür benötigt man die Sterbeurkunde?

Die Sterbeurkunde ist ein unerlässliches Dokument, mit dem Sie nach einem Todesfall alle wichtigen Ab- und Ummeldungen erledigen können.

Voraussetzung für die Ausstellung einer Sterbeurkunde in Österreich ist, dass der Todesfall bereits beim zuständigen Standesamt angezeigt worden ist. Zuvor ist die Ausstellung einer Sterbeurkunde nicht möglich.

Im Regelfall reicht eine Kopie der Sterbeurkunde an die betreffende Stelle aus, um im Namen des Verstorbenen aufgesetzte Verträge zu ändern oder zu kündigen.

Außerdem brauchen Sie eine Sterbeurkunde, um den Todesfall den Krankenkassen zu melden und eine Lebens-, bzw. Unfallversicherung zu informieren.

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Wo kann man eine Sterbeurkunde ausstellen lassen?

Die Sterbeurkunde kann von Ihnen selbst oder Ihrem Bestatter in mehrfacher Ausführung bei dem zuständigen Standesamt bezogen werden.

Beachten Sie bitte, dass je nach Familienstand andere Dokumente notwendig sind. Grundsätzlichen haben nur Ehepartner, eingetragene Partner und Vor- & Nachkommen, sowie Personen mit nachweisbarem rechtlichem Interesse die Möglichkeit, eine Sterbeurkunde für den Verstorbenen ausstellen zu lassen.

Der Antrag auf eine Sterbeurkunde ist beim persönlichen Erscheinen kostenfrei, sollten Sie es schriftlich beantragen fallen Gebühren in Höhe von 14,30 € an.

Die Ausstellung der Sterbeurkunde kostet in jedem Fall 9,30 €.

Was geschieht nach der Ausstellung der Sterbeurkunde?

Nach Ausstellung der Sterbeurkunde sollten Sie Verträge und Verfügungen der bzw. des Verstorbenen suchen und dementsprechend handeln.

Darunter fallen Dokumente wie das Testament – ein Erbschein ist beim Nachlassgericht zu beantragen – oder ein Vorsorgevertrag, sowie Verfügungen bezüglich der Organspende oder beispielsweise eine Willenserklärung zur Feuerbestattung.

Hat sich der Verstorbene noch zu Lebzeiten zu einer Körperspende entschieden, so ist im Todesfall das zuständige Anatomische Institut zu verständigen.

Ebenfalls im Laufe der ersten zwei Tage sollten Sie nun den Arbeitgeber, Verwandte und Bekannte, sowie das Pfarramt informieren, sofern Sie kirchlichen Beistand wünschen.

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Häufig gestellte Fragen zum Thema Dokumente im Sterbefall

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