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Verfasst von Stefan Atz
1. September 2021 – Lesezeit: 7 Minuten
Inhaltsverzeichnis
Bei einer Organspende werden einer kürzlich verstorbenen Person Organe wie die Niere, die Leber, Lunge, Dünndarm, Bauchspeicheldrüse oder auch das Herz entnommen und im Gegenzug einem schwerkranken Menschen mittels Transplantation eingesetzt.
Gesetzliche Voraussetzung für die Entnahme von lebensnotwendigen Organen ist die eindeutige Feststellung des Hirntodes, in einigen Ländern ist auch das Herztodkriterium notwendig. Darüber hinaus konkurrieren aus rechtlicher Sicht Widerspruchs- und Zustimmungsregelungen.
Eine Organspende ist immer entweder eine lebensrettende oder die Lebensqualität verbessernde Maßnahme.
Ebenso ist eine Lebendspende möglich, bei der in der Regel eine Niere von einer gesunden Person gespendet wird. Meistens sind die Spender Familienangehörige, die einer/einem schwerkranken Angehörigen das benötigte Organ spenden.
Vielerlei Faktoren bestimmen die Qualität eines Organs - und damit neben der Kompatibilität des Organs mit dem Empfänger oder der Empfängerin den Erfolgsgrad einer Transplantation. Die beiden wichtigsten sind das Organalter sowie bestimmte Komorbiditäten des Spenders bzw. der Spenderin. Das Alter der Spender selbst ist weniger relevant als der Zustand der Organe.
Eine Organspende ist ausgeschlossen, wenn der Spender bzw. die Spenderin an einem metastasierenden Krebsleiden, an einer aktiven Infektion, der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit beziehungsweise anderen Prionen-Erkrankungen oder einer chronischen Organfunktionsstörung leidet.
Weil eine Infektion mit HIV keine absolute Kontraindikation für Transplantationen mehr ist, bieten sich für HIV-infizierte potenzielle Empfänger auch verstorbene HIV-Infizierte als Spender an, wenngleich dies bisweilen juristisch – z. B. in den Vereinigten Staaten – verboten ist.
Einige Kontraindikationen sind organspezifisch - wer unter Hepatitis B oder C leidet, steht nicht für Leberspenden zur Verfügung.
Drogenabhängigkeit ist keine unbedingte Kontraindikation zur Organspende.
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Patientinnen und Patienten, die dringend ein funktionierendes Organ benötigen, werden auf eine Warteliste gesetzt, die Informationen bezüglich Dringlichkeit der Transplantation, Wartezeit, die Blutgruppe etc. enthält.
Durch eine nicht gewinnorientierte Organisation, der “Eurotransplant International Foundation“, deren Mitgliedsstaaten Belgien, Deutschland, Kroatien, die Niederlande, Luxemburg, Slowenien und Österreich sind, wird diese Liste überregional verwaltet und die Organspende wird nach festgelegten Kriterien vergeben.
Diese Vermittlungskriterien sind für die einzelnen Organe unterschiedlich, im Vordergrund stehen jedoch immer die Erfolgsaussicht, die Dringlichkeit, geographische Zuteilungskriterien sowie die bisherige Wartedauer.
In Österreich ist die Anzahl der Organspenderinnen und Organspender im internationalen Vergleich relativ hoch, dennoch stehen nicht ausreichend Organe für erforderliche Transplantationen zur Verfügung.
Trotz einer im internationalen Vergleich hohen Anzahl an OrganspenderInnen kommt es auch in Österreich vor, dass Menschen, die auf einer Organwarteliste stehen, sterben, bevor sie ein Spenderorgan erhalten.
In Österreich befanden sich, mit Stand 31. Dezember 2019, insgesamt 852 Personen auf Organwartelisten.
Im Jahr 2019 wurden in Österreich insgesamt 720 Organe transplantiert, in der Reihenfolge der Häufigkeit handelte es sich dabei um die Organe Niere (386), Leber (151), Lunge (100), Herz (67), Bauchspeicheldrüse (15).
Eine gute Möglichkeit, um mehr schwerkranken Menschen auf der Warteliste zu helfen, ist die Lebendspende, beispielsweise einer Niere. Gesunde Personen vertragen einen solchen Eingriff in der Regel problemlos. Allerdings ist nach der Organspende auch eine medizinische Nachbetreuung des Spenders notwendig, um die Gesundheit und Lebensqualität nicht unnötig zu gefährden.
Organtransplantationen werden in Österreich an vier Standorten durchgeführt. Es sind dies die drei Universitätskliniken in Graz, Innsbruck und Wien sowie in Linz das Krankenhaus der Elisabethinen. Die drei Universitätskliniken transplantieren grundsätzlich alle infrage kommenden Organe. In Linz wird ausschließlich die Nierentransplantation durchgeführt.
Die Kosten einer Organtransplantation werden in Österreich von den Sozialversicherungsträgern übernommen.
Der Verkauf seiner eigenen Organe ist nicht erlaubt. Es wird die Lebendspende lediglich in der Form einer uneigennützigen Spende akzeptiert.
In Österreich ist die Voraussetzung für eine Organentnahme normalerweise immer gegeben. In Frage kommen prinzipiell alle Verstorbenen, bei denen der irreversible Hirntod festgestellt wurde.
Dieser wird von einem unabhängigen Arzt durch eine fixe Abfolge an Untersuchungen festgestellt, darunter die Folgenden:
Die Feststellung des Hirntodes steht nicht in Widerspruch zu einer scheinbaren biologischen Lebenstätigkeit. Um die Funktionsfähigkeit der Organe des potentiellen Spenders so lange wie möglich aufrechtzuerhalten, werden die grundlegenden Lebensfunktionen in diesem Stadium nämlich von der Herz-Lungen-Maschine übernommen.
In Österreich ist es grundsätzlich zulässig, jedem Verstorbenen einzelne Organe oder Organteile zu entnehmen, um durch deren Transplantation das Leben eines anderen Menschen zu retten.
Unzulässig ist eine Entnahme nur dann, wenn den Ärzten eine Erklärung vorliegt, mit der der oder die Verstorbene oder - vor dessen bzw. deren Tod - der gesetzlicher Vertreter eine Organspende ausdrücklich abgelehnt hat. In Österreich ist demnach die sogenannte Widerspruchslösung verwirklicht, die die Explantation verbietet, wenn sich der oder die Verstorbene oder dessen bzw. deren gesetzlicher Vertreter gegen eine Entnahme erklärt haben.
Es ist also prinzipiell zulässig, jeder verstorbenen Personen einzelne Organe und Organteile zu entnehmen, wenn dadurch das Leben eines anderen Menschen gerettet oder seine Gesundheit wiederhergestellt werden kann. Auch Altersbeschränkungen existieren nicht.
Es ist möglich, dieser Regelung zu widersprechen, indem die/der Verstorbene vor ihrem/seinen Tod eine Organspende ausdrücklich abgelehnt hat. Diese Ablehnung einer Organentnahme können Sie im österreichischen Widerspruchsregister vermerken lassen. Das zugehörige Formular können sie hier herunterladen.
In Österreich herrscht die sogenannte Opt-Out-Regelung. Im Nachbarland Deutschland wird beispielsweise die umgekehrte Regelung angewendet, hier muss man sich explizit als Organspender registrieren lassen (Opt-In).
Aus diesem Grund sind alle Krankenanstalten gesetzlich dazu verpflichtet, im Vorfeld einer geplanten Organentnahme eine Abfrage im Widerspruchsregister durchzuführen. Auch ist es in Österreich in der Regel weiterhin üblich, dass die Angehörigen ihre Zustimmung für eine Organentnahme geben, bevor diese durchgeführt wird.
Um Missbrauch vorzubeugen und die Sicherheit von Spenderin/Spender und Empfängerin/Empfänger zu gewähren, gilt außerdem das sogenannte Gewinnerzielungsverbot, welches besagt, dass Organe, Organteile und Gewebe nicht Gegenstand von Rechtsgeschäften sein dürfen, die auf Gewinn ausgerichtet sind.
Bei der Durchführung einer Organspende kommt es in der Regel immer zum gleichen Ablauf. Dabei wird zunächst jede Patientin/jeder Patient mit Verdacht auf Hirntod an Eurotransplant gemeldet.
Dazu gehören Name, Geburtsdatum, Blutgruppe, Größe, Gewicht, das Aufnahmelabor, die Medikation und die Anamnese, also die gesundheitliche Vorgeschichte der Verstorbenen/des Verstorbenen.
Sollte die/der Verstorbene in Frage kommen, erfolgt eine Abfrage im Widerspruchsregister und ein aufklärendes Gespräch mit den Angehörigen. Sollte kein Eintrag im Widerspruchsregister vorhanden sein und auch die Angehörigen keine weiteren Einwände haben, kann die Organspende durchgeführt werden.
Die Vorteile einer Leichenspende sind, dass man auch über seinen Tod hinaus anderen Menschen helfen kann und diesen somit ein glücklicheres, längeres Leben bescheren kann. Auch der ethische und moralische Aspekt, anderen Menschen zu helfen, sofern es möglich ist, spielt dabei eine entscheidende Rolle.
Als Nachteil einer Leichenspende gilt natürlich der religiöse Aspekt, da in beinahe jeder Religion die Unversehrtheit des Leibes eine wichtige Rolle spielt. Aus diesem Grund verweigern sich viele religiöse Menschen einer Organspende auch nach ihrem Tod.
Die christlichen Kirchen lehnten bis in die 1950er Jahre mit Blick auf das Verstümmelungsverbot von Leichnamen die Organspende ab. Heute wird von den meisten großen christlichen Kirchen die Ansicht vertreten, dass die der Nächstenliebe entspringende Entscheidung zur Organspende Vorrang habe vor der körperlichen Integrität des Leichnams.
In jüdischen Ethiken spricht das strikte Verbot, einen Leichnam zu verstümmeln, gegen eine Organspende. Andererseits steht die Pflicht, das Leben eines Menschen zu retten, im Judentum über nahezu allen anderen Geboten. Deshalb wird Organtransplantation im progressiven und, sofern ein konkreter Empfänger das Organ braucht, auch im orthodoxen Judentum befürwortet.
Das stärkste Argument im Koran für eine Organspende findet sich in Sure 5,32: „Und wenn jemand [einen Menschen] am Leben erhält, so ist es, als hätte er die Menschen alle am Leben erhalten.“ Auf dieser Basis, dass Organspenden Leben retten, können alle anderen theologischen Gründe, die gegen eine Organspende sprechen würden, außer Kraft gesetzt werden. Dagegen kann eingewendet werden, dass Nierenspenden aufgrund der Möglichkeit von Dialysen nicht lebensrettend sind und der Islam großen Wert auf die Heiligkeit des Körpers legt. Ebenso wird „Allahs Vorhersehung“ hoch geschätzt und so kann die Rettung von Todgeweihten Allahs Pläne durchkreuzen.
Der ägyptische Großmufti gab 1966 die erste Fatwa, die Organspenden erlaubte, heraus. Seit 1986 auf einer Konferenz islamischer Rechtsgelehrter in Amman der Hirntod dem Herztod in einer Fatwa gleichgestellt wurde, wurden in einer Reihe von primär islamischen Ländern Propagandakampagnen für postmortale Organspenden durchgeführt.
Quellen
Bundesministerium für Gesundheit - Organspende
Gesundheit Österreich GmbH - ÖBIG Transplantationsportal
oesterreich.gv.at - Organtransplantation in Österreich
oesterreich.gv.at - Widerspruch gegen die Organspende
oesterreich.gv.at - Feststellung des Hirntodes
netdoktor.at - Organspende
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