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Wie verfasse ich mein Testament?

Lukas Wurzinger

VERFASST VON

Lukas Wurzinger

2024-08-27

Lesezeit: 7 Minuten

Stirbt jemand, ohne ein Testament verfasst zu haben, geht der Nachlass per Gesetz an die nächsten Angehörigen. Wer sichergehen möchte, dass nach seinem Tod alles so verteilt wird, wie er es sich wünscht, sollte daher vorsorgen. In der Regel reicht ein privates, d.h. handschriftliches und eigenhändiges Testament mit Unterschrift, Geburtstort und Ort sowie Datum der Erstellung aus. 

Benu – Bestattung und Vorsorge klärt Sie darüber auf, wie ein Testament in Österreich aussehen muss, ob ein handschriftliches Testament auch ohne Nator gültig ist, und welche Formfehler Sie beim Verfassen Ihres Testaments unbedingt vermeiden sollten.

Inhaltsverzeichnis

Handschriftliches Testament verfassen

Am einfachsten ist es, wenn Sie Ihr Testament selbst mit der Hand schreiben und am Ende unterschreiben. Diese Form von Testament nennt sich eigenhändiges Testament. Dabei ist es wichtig, dass der gesamte Text mit der Hand selbst geschrieben wird. Ein eigenhändiges Testament ist voll wirksam. Notar, Rechtsanwalt oder Zeugen sind nicht erforderlich. Allerdings sollten Sie Ihr Testament nach dem Verfassen trotzdem registrieren lassen, und zwar im Zentralen österreichischen Testamentsregister

Dadurch stellen Sie sicher, dass die Existenz Ihres Testaments bekannt ist. Es kann dann also nicht passieren, dass Ihr Letzter Wille unterschlagen oder einfach nicht gefunden wird, weil Sie ihn zuhause zu gut versteckt haben. In unserem Ratgeber-Artikel Testament hinterlegen in Österreich können Sie im Detail nachlesen, wie das Ganze funktioniert und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

ACHTUNG! Auch mit einem gültigen Testament können Sie nicht über Ihren gesamten Nachlass verfügen. Bestimmte erbberechtigte Familienmitglieder (Kinder, Ehegatte, Eltern) haben einen sogenannten Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteilsanspruch ist ein Geldzahlungsanspruch gegen den/die im Testament genannten Erben (sollten diese nicht identisch sein). In den Pflichtteilsanspruch muss sich der Berechtigte aber bestimmte erhaltene Zuwendungen einrechnen lassen.

Wie muss ich mein Testament schreiben?

Damit Ihr Testament gültig ist, muss es folgende formale Vorschriften erfüllen:

  • Es muss in Ihrer eigenen Handschrift (eigenhändig) verfasst sein.
  • Es muss lesbar sein (sowohl optisch als auch inhaltlich).
  • Sie müssen es mit ihrem vollständigen Namen, wie er auch in Ihren Ausweisdokumenten steht, unterschreiben.
  • Es muss den Ort und das Datum der Erstellung aufweisen.
  • Sie müssen klar und detailliert darlegen, wer im Falle Ihres Todes erbberechtigt ist. Es ist wichtig, dass möglich wenig Raum für Fehlinterpretationen vorhanden ist.

Sofern Sie Ihr Testament bei einem Anwalt oder einem Notar hinterlegen, wird dieser die von Ihnen eingesetzten Erben im Zuge der  Abhandlung der Verlassenschaft/des Nachlasses informieren.

Ist mein handgeschriebenes Testament endgültig?

Ihr handgeschriebenes Testament ist, sofern es alle formalen Voraussetzungen erfüllt, solange (end)gültig, bis Sie es widerrufen. Dies können Sie jederzeit tun. Wichtig zu wissen ist, dass letztwillige Verfügungen nur jenes Vermögen erfassen, das zum Todeszeitpunkt noch vorhanden ist.

Eine letztwillige Verfügung hindert den Verfasser nicht, zu Lebzeiten beliebig über sein Vermögen zu verfügen. Ist von der Verfügung erfasstes Vermögen nicht mehr vorhanden, bleibt die Verfügung dennoch gültig. Aber: Was nicht mehr da ist, kann auch nicht vererbt werden. 

Zusätzliche wichtige Informationen zu den Testamentsformen, Aufbewahrungsorten für das Testament, sowie Muster für ein eigenhändiges und fremdhändiges Testament erhalten Sie auf der österreichischen Behördenplattform oesterreich.gv.at.

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Wann ist ein Testament in Österreich ungültig?

Ein Testament ist in Österreich nur dann gültig, wenn der oder die Erblasser:in

  • das 18. Lebensjahr vollendet hat (mündige Minderjährige können nur vor Gericht oder einem Notar testieren),
  • im Vollbesitz seiner/ihrer geistigen Kräfte ist (das heißt, er oder sie muss testierfähig sein),
  • das Testament in dem Bewusstsein, eine letztwillige Verfügung zu errichten, verfasst hat (Testierabsicht), sowie
  • frei von Willensmängeln, das heißt frei von List, Zwang und wesentlichem Irrtum ist.

Treffen oder oder mehrere dieser Voraussetzungen nicht zu, gilt das Testament in Österreich als ungültig. Gleiches gilt für ein Testament, das nicht den formalen Voraussetzungen entspricht (zum Beispiel, weil es unleserlich ist oder vom Verfasser nicht mit vollem Namen unterschrieben wurde). 

Formfehler im Testament

Der am weitesten verbreitete Formfehler bei der Errichtung eines privaten Testaments ist, dass es nicht handschriftlich verfasst wird. Die Handschriftlichkeit gehört jedoch zu den formalen Vorschriften. Ist der/die Erblasser:in nicht mehr dazu in der Lage, das Testament mit eigener Hand zu verfassen, gibt es noch die Möglichkeit eines fremdhändigen Testaments. Ein fremdhändiges Testament ist ein auf der Schreibmaschine, dem PC oder handschriftlich von einer dritten Person verfasstes Testament.

Damit das fremdhändige Testament gültig ist, muss es vom Erblasser persönlich mit vollem Namen unterschrieben werden.  Darüber hinaus müssen drei Zeugen durch ihre Unterschrift bestätigen, dass das Dokument tatsächlich den letzten Willen der erblassenden Person enthält.

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Ist ein handschriftliches Testament auch ohne Notar gültig?

Ja, ein handschriftlich verfasstes Testament ist auch ohne Notar bzw. ohne notarielle Beglaubigung gültig, sofern es den Vorschriften entspricht und die notwendigen Voraussetzungen (siehe oben) erfüllt. Ein fremdhändiges Testament muss zwar vor Zeugen errichtet und von diesen bestätigt werden, Notar oder Rechtsanwalt sind hingegen nicht zwingend notwendig. 

Es kann allerdings vorkommen, dass ein fremdhändiges Testament wegen Formalfehlern als ungültig erachtet wird. Daher ist davon abzuraten, ein fremdhändiges Testament ohne Rechtsanwalt oder Notar zu errichten.

Zudem sollten Sie ein errichtetes Testament registrieren lassen. Wenn Sie das Testament beim Rechtsanwalt oder Notar errichten, ist die Registrierung inbegriffen.

Wann ist der richtige Zeitpunkt, um ein Testament zu verfassen?

Niemand beschäftigt sich gerne mit dem Gedanken an den eigenen Tod. Trotzdem empfiehlt es sich, sich bei Zeiten damit auseinanderzusetzen – und zwar auf zweifache Weise: Einmal im Sinne des Nachlasses und einmal im Sinne der Bestattungsvorsorge

Ein Testament sichert eine geregelte Weitergabe Ihres Vermächtnisses und verhindert Streitigkeiten und Familienfehden. Dies ist vor allem in der ohnehin schon schmerzhaften Zeit nach einem Todesfall eine wichtige Entlastung für Ihre Angehörigen.

Die Bestattungsvorsorge in Form eines Treuhandkontos oder einer Sterbegeldversicherung sorgt dafür, dass für den Fall Ihres Todes bereits alles geregelt ist und Ihre Angehörigen nicht mit der Bestattungsplanung belastet werden.

SIE entscheiden, wie Sie gehen möchten.

Zu Lebzeiten die eigene Bestattung planen? Die einen schüttelt es bei diesem Gedanken – das Benu-Treuhandkonto ist für die anderen

Handschriftliches Testament verfassen: Vorlagen

Wählen Sie eine eindeutige Überschrift, wie etwa " Testament" oder "Mein letzter Wille". Ein handschriftliches Testament soll mit Datum (Tag, Monat, Jahr) und dem Ort der Erstellung versehen sein. Das Testament ist nur mit Ihrer Unterschrift gültig und muss durchgehend per Hand verfasst werden. Wenn das Dokument aus mehreren Seiten besteht, sollten Sie am besten jede Seite zu unterschreiben. Ansonsten können Sie das Testament frei verfassen.

Wichtig sind klare und eindeutige Formulierungen. So lassen Sie keinen Spielraum für unterschiedliche Auslegungen oder Interpretationen. Für die Erstellung eines Testaments können Sie auch gerne auf Testament-Vorlagen oder Testament-Muster zurückgreifen. Wichtig ist aber, dass Sie die Formulierungen per Hand abschreiben.

ACHTUNG! Es gibt bei nahezu jedem Erbe Streitigkeiten unter den Erben. Bei Unsicherheiten gilt: Lassen Sie sich von einem Anwalt für Erbrecht beraten. Ein Standard-Testament von einem Rechtsexperten ist bereits um 300 € zu haben.

Erben einsetzen im Testament

Das Einsetzen eines oder mehrerer Erben ist der wichtigste Inhalt eines Testaments. Die Auswahl der Erben muss die Erben selbst bestimmen:

Etwa: „Zur Alleinerbin meines gesamten Vermögens setze ich meine Tochter XY ein.“

Oder: „Zu gleichteiligen Erben meines gesamten Vermögens setze ich meine Kinder XY und YX ein.“

Vermächtnisse oder Legate bezeichnet die Zuwendung von einzelnen Vermögensteilen an bestimmte Personen. Beispielsweise „Meine Goldmünzensammlung vermache ich meinem Enkel XY.“ Die Erbeinsetzung oder die Vermächtnisse kann der Testator in der letztwilligen Verfügung an Bedingungen, Auflagen und Befristungen knüpfen.

Damit der Begünstigte die Zuwendung erhält, müssen Voraussetzungen oder eine Terminierung erfüllt sein, die bei der Bedingung oder Befristung aufgestellt werden. Ein weiterer Aspekt ist die sogenannte Auflage: Dabei wird ein sogenannter Beschwerter zu einem bestimmten Verhalten verpflichtet. Bei Nichterfüllung dieser Auflage, verliert der Begünstigte die Zuwendung.

Beispiele und Muster für Formulierungen im Testament

Nachstehend finden Sie einige Beispiele für Testament-Vorlagen, Testament-Muster und Formulierungen, die hilfreich sein können.

Einsetzung als Alleinerbin/Alleinerben

Alleinerbe ist, wer in einer letztwilligen Verfügung als einziger Erbe eingesetzt wird.

"Ich, [Vorname/, Name], geboren am [Geburtsdatum], in [Geburtsort], setze hiermit Frau [Vorname, Name], geboren am [Geburtsdatum]/, in [Geburtsort], zur Alleinerbin meines gesamten beweglichen und unbeweglichen, wie immer gearteten Vermögens ein."

Einsetzung eines Ersatzerben

"Sollte der/die von mir eingesetzte Erbe/Erbin nicht erben können oder wollen, so bestimme ich zu dessen/deren Ersatzerben/Ersatzerbin Herrn/Frau [Vorname, Name], geboren am [Geburtsdatum]/, in [Geburtsort], wohnhaft in [Wohnort]."

Pflichtteil

"Meine Nachkommen/Ehegatte/Ehegattin [Vorname/, Name], geboren am [Geburtsdatum], in [Geburtsort], beschränke ich ausdrücklich auf den gesetzlichen Pflichtteil. Er/Sie hat sich alle zu Lebzeiten erhaltenen Schenkungen anrechnen zu lassen."

Pflichtteilsminderung

"Gemäß §776 ABGB verfüge ich über die Minderung des Pflichtteiles auf die Hälfte, da der/die Pflichtteilsberechtigte und ich zumindest seit dem Jahr ..... nicht in in einem Naheverhältnis gestanden sind, wie es zwischen solchen Familienangehörigen gewöhnlich besteht."

Vermächtnis im Testament

Wer nach seinem Tod einer von ihm geschätzten Person einen bestimmten Gegenstand oder eine bestimmte Geldsumme hinterlassen will, der hat in seinem Testament die Möglichkeit, ein so genanntes Vermächtnis aufzusetzen. Der Vermächtnisnehmer hat gegenüber den gesetzlichen Erben einen Anspruch auf Herausgabe des Vermachten. Auch eine Organisation kann mit einem Vermächtnis bedacht werden.

"Ich, [Vorname/, Name], geboren am [TT.MM.YYYY], in [Geburtsort], setze als alleinige Erbin meines gesamten Vermögens meine Ehefrau [Vorname/, Name], geboren am [Geburtsdatum]/, in [Geburtsort] ein. Meinem besten Freund [Vorname/, Name], geboren am [TT.MM.YYYY], in [Geburtsort] vermache ich meine goldene Katzenstatue und meinen Aston Martin."

Zusätzliche wichtige Informationen zu den Testamentsformen, Aufbewahrungsorten für das Testament, sowie Muster für ein eigenhändiges und fremdhändiges Testament erhalten Sie auf der österreichischen Behördenplattform oesterreich.gv.at.

Quellen

Oesterreich.gv.at: Testamentsformen (Link); Letztwillige Verfügungen (Link); Errichtung der letztwilligen Verfügungen (Link)

November.de: Testament hinterlegen - Amtliche Verwahrung (Link)

Erbrechtsinfo.at: Pflichtteilsrecht § Anspruch & Pflichtteilsschuldner (Link); Testamentsregister § Aufgabe, Registrierung & Kosten (Link)

Erbrecht-abc.at: Testament verfassen (Link)