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Allgemeines zum Testament
Was ist ein Testament?
Ein Testament ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Verfügung, die eine Person zum Erben einsetzt. Es ist die Erklärung des Verstorbenen zu dessen Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt seines Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll. Die Erben sind immer mit einer Quote (etwa zur Gänze, zu je einem Drittel oder zu gleichen Teilen) beteiligt.
Wofür brauche ich ein Testament?
In einem Testament legen Sie also fest, wer nach Ihrem Tod Erbe Ihres Vermögens werden soll. Wenn Sie keine derartige Verfügung haben, gilt die gesetzliche Erbfolge nach dem österreichischen Erbrecht. Dann erhalten nach den gesetzlichen Bestimmungen die nächsten Angehörigen den Nachlass.
Formen des Testaments
Man unterscheidet in Österreich zwischen verschiedenen Testamentsformen:
- Eigenhändiges Testament
- Fremdhändiges Testament
- Gemeinschaftliches, bzw. wechselseitiges Testament (auch Ehegattentestament)
- Nottestament
- Öffentliches Testament
Mehr über das Testament erfahren Sie hier.
Was passiert, wenn ich kein Testament habe?
Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn keine letztwillige Verfügung errichtet wird. In Österreich spricht man vom sogenannten Parentelsystem.
Die Erben erster Ordnung sind hierzulande diejenigen, die direkt vom Erblasser abstammen: dessen oder deren Kinder, Enkelkinder, Urenkelkinder, Adoptivkinder und uneheliche Kinder. Zu der zweiten Parentel zählen die Eltern des Erblassers und deren Nachkommen, also die Geschwister des Erblassers und seine Nichten und Neffen. Erben der dritten Ordnung sind die Großeltern des Verstorbenen und deren Nachkommen. Zu den Erben der vierten Ordnung zählen die Urgroßelternpaare des Erblassers, jedoch nicht mehr deren Nachkommen.
Mehr über das Parentelsystem erfahren Sie hier.
Erfahren Sie hier alles über den Nachlass.
Was ist der Pflichtteil?
Im Erbrecht in Österreich gibt es das sogenannte Pflichtteilsrecht. Das bedeutet, dass ein bestimmter Personenkreis einen Anspruch auf einen Teil des Nachlasses hat, wenn jemand stirbt. Diesem Personenkreis steht immer zumindest der gesetzliche Pflichtteil zu – trotz Testament oder auch dann, wenn der Erblasser einen Erbvertrag aufgesetzt hat. Wenn keine letztwillige Verfügung vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge.
Ist ein Testament endgültig?
Nein. Ein Testament kann jederzeit widerrufen werden. Es empfiehlt sich regelmäßig eine Prüfung, ob ein Testament noch den aktuellen letzten Willen beinhaltet.
Zusätzliche wichtige Informationen zu den Testamentsformen, Aufbewahrungsorten für das Testament, sowie Muster für ein eigenhändiges und fremdhändiges Testament erhalten Sie auf der österreichischen Behördenplattform oesterreich.gv.at.
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Wo sollte man ein Testament hinterlegen?
Ein so wichtiges Dokument wie das Testament sollten Sie an einem sicheren Ort hinterlegen - etwa in einem Tresor oder verschließbarer Schrank im eigenen Zuhause. So sichern Sie Ihr Testament vor Verlust, Diebstahl, Fälschung und Unterschlagung oder ungewolltem Zugriff. Es kann aber auch gegen eine geringe Gebühr bei einem Notar oder einem Rechtsanwalt hinterlegt werden.
Im Zentralen Testamentsregister wird nicht das Dokument selbst in der Datenbank registriert, sondern nur die persönlichen Daten bzw. die Tatsache der Errichtung und Hinterlegung. Dadurch soll sichergestellt werden, dass im Falle des Ablebens des Testators dessen letztwillige Verfügung auch tatsächlich vom Gerichtskommissär aufgefunden wird.
Im Sterbefall fragt der zuständige Notar bei diesem Register an und bekommt dort die Auskunft, wo das Testament hinterlegt ist und kann es sich schicken lassen. Auf jeden Fall kann so verhindert werden, dass jemand, der das Testament findet und inhaltlich damit nicht einverstanden ist, dieses unterschlägt. Spezialisierte Anwälte für Erbrecht oder Gerichtskomissäre können im Rechtsarchiv das Testamentregister abrufen ob ein Testament in der Datenbank hinterlegt wurde.

Unsere Empfehlung: Lassen Sie ihr Testament von einem Rechtsanwalt oder Notar im Testamentsregister registrieren. Beauftragen sie ihn auch gleich, ihr Testament im Kanzleisafe zu hinterlegen. Verstecken Sie es nicht unter Ihrer Matratze, bei Freunden, Bekannten oder Vertrauten. Das Risiko, dass die Urkunde böswillig zerstört oder zurückgehalten wird, ist groß. Zudem kann es sein, dass die Urkunde im Verlassenschaftsverfahren einfach nie ans Tageslicht kommt.
Wir raten daher zur Registrierung des Testaments im Zentralen Testamentsregister der Österreichischen Notariatskammer (Registrierung bei einem Notar) oder im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (Registrierung bei einem Rechtsanwalt).
So funktioniert die Registrierung eines Testaments im zentralen Testamentsregister
Das zentrale Testamentsregister ist elektronische Datenbank, eine Absicherung, um im Todesfall des Testators sicherzustellen, dass das Dokument der letztwilligen Verfügung vom Gerichtskommissär gefunden werden kann.
Verlassenschaftsgericht oder auch Gerichtskommissär sind verpflichtet, das nationale Testamentregister nach einer eventuell vorliegenden Registrierung einer letztwilligen Verfügung der verstorbenen Person zu durchsuchen.
Testament bei einem Anwalt hinterlegen und registrieren lassen
Über einen österreichischen Anwalt und gegen ein geringes Entgelt ist es möglich, sein erstelltes Testament oder Vermächtnis im Testamentsregister zu registrieren.
Hierbei wird, wie bereits erwähnt, ausschließlich ein Vermerk über den Verwahrungsort der letztwilligen Verfügung angegeben. Es ist ratsam, die letztwillige Verfügung ebenso bei einem Anwalt hinterlegen zu lassen. So kann das Dokument im Falle des Ablebens des Verfassers bzw. der Verfasserin unmittelbar dem Verlassenschaftsgericht ausgehändigt werden. Dies schützt vor unfreiwilligen Zugriffen.
Diese Kosten entstehen für die Nutzung des Testamentregisters in Österrreich
Bei einem Notar
Ein Notar erhebt eine einmalige Gebühr für das Beraten, Errichten, die Hinterlegung und Registrierung eines einfachen Testament Dokuments im Zentralen Testamentsregister der österreichischen Notariatskammer.Diese ist vom damit verbundenen Aufwand abhängig. Die Bearbeitungsgebühr eines einfachen Testaments liegt zwischen 200 und 300€.
Bei besonderen Testamentsfällen, in denen vorher eine eingehende Besprechungen notwendig sind, ist es ratsam, die Kosten vorab abzufragen. Wird das Testament ohne Rechtsberatung auf eigene Faust verfasst, können Kosten von 100€ zuzüglich Umsatzsteuer und Barauslagen anfallen. In diesem Falle sollte das selbst verfasste Testament von einem Notar begutachtet und mit ihm besprochen werden.
Bei einem Rechtsanwalt
Das Honorar für diese Rechtsanwaltsleistungen wird meist frei vereinbart. Die Gebühr für die Registrierung des Dokuments im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte ist einmalig zu bezahlen, ohne fortlaufende Gebühren.
Die wichtigsten Fragen zur Verwahrung des Testaments
Quellen
oesterreich.gv.at
Verlassenschaft
oesterreich.gv.at
Letztwillige Verfügung
oesterreich.gv.at
Testamentsformen
oesterreich.gv.at
Errichtung einer letztwilligen Verfügung
november.de
Testament hinterlegen: Amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht
erbrechtsinfo.at
Pflichtteil und Anspruch in Österreich
erbrechtsinfo.at
Testamentregister - Infos, Kosten & Ablauf
erbrecht-abc.at
Alles, was Sie in Österreich beim Verfassen Ihres Testaments beachten müssen.