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Rechtliches

Alles zu Testament, Erbrecht und Erbe in Österreich

Lukas Wurzinger

VERFASST VON

Lukas Wurzinger

2022-01-27

Lesezeit: 5 Minuten

Das Wichtigste zum österreichischen Erbrecht in Kürze:

  • In Österreich erben nacheinander sogenannte Linien = Parentelsystem.
  • Diese gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn keine letztwillige Verfügung errichtet wird.
  • Das Erbrecht ist jener Teil des Rechts, welcher die Übernahme einer Verlassenschaft oder eines Teils einer Verlassenschaft regelt.
  • Auf den oder die Erben geht die gesamte vermögensrechtliche Position des Erblassers über.
  • Alle Rechte und Verbindlichkeiten, die nicht mit dem Tod des Erblassers erlöschen, bilden den Nachlass (auch Verlassenschaft).
  • Berufungsgründe zum Erbrecht sind ein Erbvertrag, ein Testament oder das Gesetz.
  • In einem Testament legen Sie fest, wer nach Ihrem Tod was erben soll. Dabei kann von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen werden.
  • Es ist am einfachsten, das Testament selbst mit der Hand zu schreiben und am Ende zu unterschreiben.
  • Um sicherzugehen, dass Ihr Testament im Ernstfall durchgesetzt wird, sollten Sie es notariell registrieren und verwahren lassen.
  • Ein Testament kann jederzeit widerrufen werden.
  • Als Nachlass werden alle Vermögensrechte und Verbindlichkeiten einer bzw. eines Verstorbenen bezeichnet.

Alle wichtigen Links zu den Benu Artikeln rund ums Erben und Nachlass sowie Nachlasskontakt:

  1. Das Parentelensystem: So wird in Österreich vererbt
  2. Testament - Worauf ist beim Testament zu achten?
  3. Testament verwahren und registrieren - So schützen Sie Ihren letzten Willen
  4. Ein Testament verfassen - darauf müssen Sie achten
  5. Nachlass - Wem gehört was?
  6. Nachlasskontakt - So richtet man einen Facebook-Nachlasskontakt ein

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Wer erbt was, wenn es nach dem Gesetzt geht? Wo verwahre ich mein Testament am besten? Wie sieht ein Testament überhaupt aus? Was passiert, wenn ich kein Testament habe, und wie kann ich sichergehen, dass es durchgesetzt wird? Was passiert mit meinen Social Media Kontakten, wenn ich sterbe?

Benu hat für Sie zahlreiche Informationen zum Thema Erbrecht in Österreich zusammengestellt. Dieser Überblick soll Ihnen helfen, einen ersten Einblick zu bekommen.

Benu empfiehlt Ihnen, für den Individualfall eine eingehende Rechtsberatung einzuholen. Nur so kann man sicher sein, dass Sie für Ihren jeweiligen Fall entsprechend rechtlich korrekte Auskunft bekommen.

Hierfür wollen wir Ihnen gerne unsere Kooperationspartnerin und Rechtsanwältin Mag. Bettina Gegenbauer LL.M. empfehlen.

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Mag. Bettina Gegenbauer, Rechtsanwältin
Piaristengasse 41/10, 1080 Wien

Gesetzliche Erbfolge

Wann tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft?

Die gesetzliche Erbfolge kommt immer dann zutragen, sollte keine letztwillige Verfügung errichtet worden sein. Dabei erben nacheinander sogenannte Linien (Parentelsystem), wobei die folgende Linie erst zum Zug kommt, wenn die vorhergehende Linie ausgestorben ist.

Neben den Linien erbt in unterschiedlichen Quoten der Ehepartner.

Das Parentelsystem

Wer erbt in welcher Reihenfolge?

  1. Erste Linie: Kinder

Es gibt keinen Unterschied zwischen ehelichen und unehelichen Kindern. Wenn ein Kind ohne eintrittsberechtigte Nachkommen verstirbt, fällt den anderen sein Erbanteil zu. Neben der ersten Linie erbt die Ehepartnerin bzw. der Ehepartner ein Drittel.

  1. Zweite Linie: Eltern

Sollten keine Erben vorhanden sein, die vom Erblasser abstammen, erben die Eltern. Wenn ein Elternteil vorverstorben ist, wird dessen Anteil zwischen den Nachkommen aufgeteilt, während die Ehepartnerin oder der Ehepartner neben Eltern und Geschwistern zwei Drittel bekommen.

  1. Dritte Linie: Großeltern

Sollte kein Erbe in der ersten und zweiten Parentel vorhanden sein, erben die beiden Großelternpaare. Eine mögliche Ehepartnerin bzw. der Ehepartner erbt daneben zwei Drittel.

  1. Vierte Linie – Urgroßeltern

Diese werden durch die Ehepartnerin bzw. den Ehepartner ausgeschlossen, diese:r erbt somit alles*. Einer Ehepartnerin bzw. einem Ehepartner steht das sogenannte Vorausvermächtnis zu, welches das Recht, in der Ehewohnung weiter zu wohnen und über die zum ehelichen Haushalt gehörenden Sachen zu verfügen.

Die letztwillige Verfügung

Man unterscheidet zwischen Testament und Vermächtnis.

Testament

  • Letztwillige Verfügungen, durch die ein oder mehrere Erben eingesetzt wird/werden, heißen Testament.
  • Mit einem solchem Testament verfügt man über sein gesamtes Vermögen.

Vermächtnis

  • Durch diese Form der letztwilligen Verfügung wird kein Erbe eingesetzt.
  • Stattdessen werden nur einzelne Verfügungen über den Nachlass (Vermächtnis) getroffen (z.B. das Einsetzen eines Vormundes, oder die Vergabe einzelner Objekte aus dem Nachlass).
  • Bis zur Erbrechtsreform 2017 nannte man eine solche Verfügung noch „Kodizill“, das Vermächtnis mit dem man bedacht wurde, hieß „Legat“.

Kann man jemanden enterben, und was sind die Gründe dafür?

Die Enterbung ist der Entzug des Pflichtteils durch eine gültige letztwillige Verfügung. Der Erbe muss die das Vorliegen des Enterbungsgrundes beweisen.Eine Enterbung durch gesetzliche Enterbungsgründe ist erlaubt, etwa:

  • gerichtlich strafbare Handlung gegen den Erblasser,
  • gröbliche Vernachlässigung der Pflichten zwischen Eltern und Kindern,
  • im Stich lassen des Erblassers im Notstand oder
  • gröbliche Vernachlässigung der Beistandspflicht der Ehepartnerin/des Ehepartners.

Wer muss die Kosten einer Bestattung tragen?

Die Hinterbliebenen müssen für die Kosten der Bestattung aufkommen, und zwar in folgender Reihenfolge:

  • Ehegatte bzw. Ehegattin
  • Kinder
  • Eltern
  • Großeltern

Sollte es den Hinterbliebenen aus finanziellen Gründen nicht möglich sein, die Kosten einer Bestattung zu tragen, ist eine Sozialbestattung zu beantragen.

Mehr über das Parentelsystem erfahren Sie in unserem Artikel "Das Parentelensystem: So wird in Österreich vererbt."

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Worauf muss man beim Testament achten?

Wenn zu Lebzeiten kein Testament angefertigt wurde, greifen die gesetzlichen Bestimmungen und die nächsten Angehörigen bekommen den Nachlass.

Mit Hilfe eines Testaments kann der Nachlass etwa einer gemeinnützigen Stiftung oder einer einzelnen Person, die nicht der Familie angehört, vererben. Bestimmte erbberechtigte Familienmitglieder (Kinder, Ehegatte, Eltern) haben jedoch immer einen sogenannten Pflichtteilsanspruch.

Welche Formen des Testaments gibt es?

Man unterscheidet in Österreich zwischen folgenden Testamentsformen:

  • Eigenhändiges Testament
  • Fremdhändiges Testament
  • Gemeinschaftliches, bzw. wechselseitiges Testament (auch Ehegattentestament)
  • Nottestament
  • Öffentliches Testament

Lesen Sie mehr über das Testament, Formen und Besonderheiten in unserem Artikel "Testament - Worauf ist beim Testament zu achten?"

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Wie und wo verwahre ich mein Testament am besten?

Ein Testament sollte niemals im Schrank, unter dem Bett, bei einem guten Freund verwahrt werden. Das Risiko, dass die Urkunde böswillig zerstört oder zurückgehalten wird, ist groß. Sie können es gegen eine geringe Gebühr bei einem Notar oder einem Rechtsanwalt hinterlegen. Dieser wird es zudem im zentralen Testamentsregister registrieren lassen. So kann im Erbfall darauf zurückgegriffen werden und Ihr Testament ist rechtlich durchsetzbar.

Hier erfahren Sie alles über die korrekte Verwahrung Ihres Letzten Willens: "Testament verwahren und registrieren - So schützen Sie Ihren letzten Willen"

Gibt es Formvorschriften beim Testament?

Ein Testament sollte immer gänzlich handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Dann spricht man von einem eigenhändigen Testament. Ansonsten ist es immer ein fremdhändiges Testament, beispielsweise wenn Sie es auf einem Computer verfassen. Zudem benötigen Sie dann drei Zeugen, welche in dem Testament nicht begünstigt werden.

Wenn die Gefahr besteht, dass Sie unmittelbar versterben könnten, können Sie ein Nottestament verfassen. Dieses kann mündlich oder fremdhändig sein und verliert jedoch seine Gültigkeit, wenn die Gefahr für Ihr Leib und Leben erlischt.

Sie können Ihr Testament auch jederzeit widerrufen - oder ein aktuelleres verfassen.

Alles über das Verfassen eines Testaments sowie Textbeispiele finden Sie in unserem Artikel "Ein Testament verfassen - darauf müssen Sie achten"

Was ist der Nachlass?

Der Nachlass bezeichnet alle Vermögensrechte und Verbindlichkeiten einer bzw. eines Verstorbenen. Auch Schulden der bzw. des Verstorbenen sind vererblich, etwa Steuerschulden, fällige Versicherungsprämien und Sozialversicherungsbeiträge. So kann es ratsam sein, dass wenn der oder die Verstorbene hoch verschuldet war, das Erbe entweder auszuschlagen oder nur bedingt anzunehmen.

"Nachlass - Wem gehört was?" Alles über den Nachlass erfahren Sie hier!

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Was passiert mit meinen Social Media Accounts, wenn ich sterbe?

Setzen Sie für diesen Fall einen Nachlasskontakt ein - jemand, der nach Ihrem Willen mit Ihren Accounts in den Sozialen Netzwerken verfährt. Alles Wichtige dazu erfahren Sie hier.

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