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Welcher Bestatter ist zuständig? Bestatter finden in Österreich

Nele Nikolaisen

VERFASST VON

Nele Nikolaisen

2024-06-22

Lesezeit: 4 Minuten

Welcher Bestatter ist im Todesfall zuständig? Der, den SIE auswählen! Viele Menschen wissen nicht, dass in Österreich seit 2002 die freie Bestatterwahl herrscht. Sie müssen sich also weder für das Bestattungsinstitut in Ihrer Nähe entscheiden, noch jenen Bestatter beauftragen, der schon seit Generationen die Bestattungen in Ihrer Familie durchführt. 

Benu – Bestattung und Vorsorge informiert Sie darüber, worauf Sie bei der Bestatterwahl achten sollten. Wenn Sie konkret Unterstützung benötigen, rufen Sie uns einfach an!

Wir sind für Sie da.

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Inhaltsverzeichnis

Kann man in Österreich jeden Bestatter nehmen?

Klare Antwort: Ja, sie können sich jenen Bestatter aussuchen, bei dem Sie das beste Gefühl haben. Die Wahl des Bestatters hängt weder vom Sterbeort, noch davon ab, ob die verstorbene Person auf einem bestimmten Friedhof beigesetzt werden wollte. Als Angehörige:r können Sie selbst entscheiden, welchem Bestatter Sie ihr Vertrauen schenken möchten. Und dies gilt übrigens auch über Landesgrenzen hinweg: Die meisten Bestatter arbeiten mit Partnerunternehmen, um Beisetzungen für Kundinnen und Kunden in anderen Bundesländern zu organisieren.

Die Wahl des Bestatters ist nur dann NICHT frei, wenn die verstorbene Person im Rahmen einer Bestattungsvorsorge und/oder einer notariell beglaubigten Bestattungsverfügung bereits zu Lebzeiten eine entsprechende Vereinbarung mit einem Bestattungsunternehmen getroffen hat.

Wer muss den Bestatter beauftragen?

Grundsätzlich sind jene Personen für die Beauftragung der Bestattung verantwortlich, die im Rahmen des sog. Parentelsystems als gesetzliche Erben festgelegt sind. In der Regel sind dies die nächsten Angehörigen, häufig der oder die verbliebene Ehepartner:in und/oder die Kinder. 

Die gesetzlichen Erben tragen auch die Kosten der Bestattung. Verfügen die Erben nicht über ausreichende finanzielle Mittel oder schlagen sie das Erbe aus und gibt es keinen Nachlass, aus dem die Beisetzung bezahlt werden kann, findet eine sog. Sozialbestattung statt. Für die Beauftragung dieser Sozialbestattung ist dann die jeweilige Gemeinde bzw. das Land Österreich verantwortlich.

Begräbniskosten-versicherung

... weil der Tod für Angehörige schon belastend genug ist.

Wie schnell muss man einen Bestatter beauftragen?

Tritt ein Todesfall ein, ist in den ersten 48 Stunden einiges zu erledigen. Was genau das ist, können Sie in unserer Todesfall-Checkliste nachlesen. Das Wichtigste in Kürze: Als allererstes ist der Totenbeschauarzt bzw. die Totenbeschauärztin zu verständigen. Diese:r stellt im Rahmen der Totenbeschau den Totenschein aus. Das Bestattungsunternehmen muss innerhalb der ersten 36 Stunden nach dem Todesfall (bzw. nach Entdeckung des Todesfalls) informiert und beauftragt werden. 

Der Bestatter Ihrer Wahl kümmert sich dann um die Abholung (Überführung) der verstorbenen Person und beantragt, sofern Sie dies wünschen, in Ihrem Namen die Sterbeurkunde. Diese benötigen Sie, um bestehende Verträge kündigen, ein etwaiges Erbe antreten und/oder etwaige Ansprüche aus einer Unfall- bzw. Lebensversicherung geltend machen zu können. 

Übrigens: Sie können Benu – Bestattung und Vorsorge auch direkt informieren. Wir kümmern uns dann um die Verständigung des Totenbeschauarztes sowie alle weiteren notwendigen Schritte.

Welche Unterlagen benötigt der Bestatter im Todesfall?

Grundsätzlich gibt es im Rahmen eines Todesfalls drei Arten von wichtigen Dokumenten:

  1. Offizielle Dokumente der verstorbenen Person (Geburtsurkunde, Meldenachweis uvm.)
  2. Ausweisdokument der Person, die die Bestattung in Auftrag gibt.
  3. Dokumente, die im Anschluss an den Todesfall neu ausgestellt werden

Um die Dokumente, die im Anschluss an den Todesfall neu ausgestellt werden, kümmert der Bestatter sich selbst. In den meisten Fällen benötigt das Bestattungsunternehmen hierfür sowohl eine Ausweiskopie des Auftraggebers als auch eine entsprechende Vollmacht. Darüber hinaus sollten Sie folgende Dokumente der verstorbenen Person für Ihren Bestatter bereithalten:

  • Personalausweis bzw. Reisepass 
  • Meldezettel bzw. Meldenachweis
  • Geburts- und ggf. Heiratsurkunde
  • Scheidungsurkunde (sofern vorhanden)
  • Nachweis akademischer Grade (sofern vorhanden)
  • Bestattungsvorsorgevertrag bzw. Bestattungsverfügung (falls vorhanden)
  • Versicherungspolicen (sofern vorhanden): Lebensversicherung, Sterbegeldversicherung 
  • Rentenversicherungsnummer und E-Card

Es gibt noch weitere Dokumente, die Sie griffbereit halten sollten. Welche das sind, können Sie in unserem Ratgeber-Artikel Wichtige Dokumente im Sterbefall nachlesen.

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Wie sucht man einen Bestatter aus?

Seit dem Jahr 2002 ist das Bestattungsgewerbe in Österreich liberalisiert. Das bedeutet, dass Sie heute unter einer Vielzahl staatlicher, aber auch einer Vielzahl privater Bestattungsunternehmen auswählen können. Als größter privater Bestatter Österreichs raten wir von Benu – Bestattung und Vorsorge potenziellen Kundinnen und Kunden grundsätzlich dazu, bei der Bestatterwahl auf Preistransparenz zu achten. Transparenz und Fairness spielten auch in unserer eigenen Gründungsgeschichte eine ganz wesentliche Rolle: 

Das Gründungsteam von Benu erlebte anhand von Sterbefällen im eigenen Umfeld, dass die meisten Anbieter nicht den modernen Bedürfnissen der Kundschaft entsprachen. So entstand die Gründungsidee von Benu: Die Bestattungsbranche mit fairen Preisen, digitaler Planungsmöglichkeit und absoluter Transparenz in der Angebotslegung ins 21. Jahrhundert zu bringen.

Was Benu auszeichnet

Uns ist wichtig, dass Sie sich wohlfühlen – auch und gerade in den dunklen Stunden. Deshalb möchten wir Ihnen die Bestattungsplanung so einfach wie möglich machen. Das zeichnet uns aus:

  1. Unser Team in der Kundenbetreuung ist telefonisch 24/7 rund um die Uhr für Sie da.
  2. Sie erhalten ein faires Angebot mit einer transparenten Kostenaufstellung für einen individuellen Abschied.
  3. Wir organisieren alle in Österreich möglichen Bestattungsarten.
  4. Unser Service ist persönlich, kompetent & empathisch.
  5. In einer schweren Zeit bieten wir Ihnen die größtmögliche Entlastung.
  6. Ihre Zufriedenheit ist unser größtes Anliegen.

Rufen Sie uns einfach an – rund um die Uhr, sieben Tage die Woche!

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Was passiert mit dem Toten beim Bestatter?

Ein Bestatter erfüllt im Todesfall wichtige Aufgaben für die Angehörigen. Zunächst einmal ist er für die Überführung, also die Abholung der verstorbenen Person von ihrem Sterbeort, und für die hygienische Erstversorgung verantwortlich. Anschließend erfolgt, falls notwendig, die kosmetische Aufbereitung und bei Unfällen eine Rekonstruktion. Zur Einbettung in den Sarg gehören auch das Waschen, Frisieren und Schminken sowie das Anlegen jener Kleidung, in der die verstorbene Person beerdigt werden wollte. 

Während Ihr Bestatter sich respektvoll um ihre:n liebe:n Verstorbene:n kümmert, plant er mit Ihnen gemeinsam die Beisetzung. Sofern die Details noch nicht im Rahmen einer Bestattungsverfügung und/oder eines zweckgebundenen Treuhandkontos festgehalten wurden, klären Sie nun gemeinsam folgende Fragen:

Bei Bedarf unterstützt der Bestatter Ihrer Wahl Sie auch bei der Schaltung der Todesanzeige in einer Tageszeitung oder im Gemeindeblatt und berät Sie bei der Auswahl der Parte sowie der Danksagungskarten.

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Wie viel kostet die günstigste Bestattung?

Im Durchschnitt betragen die Bestattungskosten in Österreich für eine würdevolle, aber nicht extravagante Bestattung rund 5.000 Euro. In diesem Durchschnittspreis sind neben den Kosten für einen Bestatter (Eigenleistungen) auch externe Kosten wie Grab- und Friedhofsgebühren enthalten. Als aktuell günstigste Bestattung in Österreich schlägt die sog. Urne zu Hause gerade mal mit der Hälfte dieses Preises zu Buche: Je nach Bundesland kostet die Urne für Zuhause ab 2.459 €

Die Urne zu Hause ist genau das, wonach es klingt: Die verstorbene Person wird kremiert (eingeäschert) und das Bestattungsunternehmen händigt den Hinterbliebenen die Aschekapsel in einer Schmuckurne aus. 

Die Urne zu Hause auf einen Blick

Stand der Informationen: April 2024

  • Das Aufbewahren einer Urne zu Hause ist in Österreich möglich, allerdings sind die Voraussetzungen in jedem Bundesland leicht unterschiedlich. Sie finden alle in unserer Übersicht.
  • Die Kosten für eine Urne zu Hause betragen, abhängig von den Genehmigungskosten im jeweiligen Bundesland, ab 2.459 €.
  • Die Bestattung der Urne im eigenen Garten ist ebenfalls möglich.
  • Bei einem Umzug muss die Urne zu Hause neu beantragt werden.
  • Die Entnahme einer Teilmenge der Kremationsasche zur Fertigung von Gedenkschmuck, Edelsteinen und Diamanten ist ebenfalls möglich.
  • Auch bei dieser Bestattungsform sind Verabschiedungen und Trauerfeiern wie am Friedhof möglich.

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Erhalten Sie noch heute ein Angebot für die Urne zu Hause.

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