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Todesfall

Einen Totenschein in Österreich ausstellen lassen

Stefan Atz

VERFASST VON

Stefan Atz

2022-04-14

Lesezeit: 5 Minuten

In Österreich ist es notwendig, dass für jeden Verstorbenen bzw. jede Verstorbene im Rahmen einer Leichenschau ein sogenannter Totenschein ausgestellt wird, den die Angehörigen unter anderem für die Beantragung der Sterbeurkunde benötigen. Wenn Sie sich weiter über den Totenschein informieren möchten, bekommen Sie hier Antworten auf folgende Fragen: Was ist ein Totenschein? Was kostet der Totenschein? Was wird auf einem Totenschein vermerkt?

Totenschein: Definition

Was ist ein Totenschein und wofür braucht man ihn?

Der Totenschein (Leichenschauschein) ist ein wichtiges Dokument, welches unter anderem zur Beantragung der Sterbeurkunde benötigt wird.

Er dient der Dokumentation der eigentlichen Feststellung des Todes und der Todesursache.

Außerdem ist der Totenschein ein wichtiges Dokument, wenn beispielsweise eine Feuerbestattung durchgeführt werden soll.

Was nach Eintritt eines Todesfalls zu tun ist, erfahren Sie in unserer Checkliste Todefall.

Welche Dokumente zum Totenschein werden außerdem für eine Sterbeurkunde benötigt?

Für die Beantragung der Sterbeurkunde benötigen die Angehörigen neben dem Totenschein noch weitere Dokumente. Diese sind:

  • Geburtsurkunde
  • Nachweis über die Staatsangehörigkeit
  • Heiratsurkunde
  • Meldenachweis
  • ggf. Scheidungsurteil
  • bei vorverstorbenem Ehepartner: Abschrift aus dem Sterbebuch
  • urkundlicher Nachweis akademischer Titel
  • bei nicht österreichischen Staatsangehörigen: Reisepass
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PDF Checkliste zum Ausdrucken

Ein Todesfall ist immer eine herausfordernde Zeit.

Behalten Sie mit unserer Checkliste den Überblick.

Das wichtigste zum Totenschein in Kürze

  • Der Totenschein wird durch den Totenbeschauarzt bzw. die Totenbeschauärztin ausgestellt.
  • Für einen Totenschein fallen keine Kosten an.
  • Die Ausstellung muss innerhalb eines Werktages erfolgen.
  • Eine Ausfertigung erhält die Gemeinde (in welcher der Todesfall eingetreten ist).
  • Eine zweite Ausfertigung erhält der Bestatter bzw. die Bestatterin.
  • Im Anschluss kann die Sterbeurkunde durch die Hinterbliebenen beantragt werden.

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Kosten eines Totenscheins

Für die Ausstellung des Totenscheins fallen den Angehörigen keine Kosten an.

Weiterführende Information:

Ausstellung des Totenscheins

Ausgestellt wird der Totenschein bei einer eindeutigen Feststellung der Todesursache von dem Totenbeschauarzt bzw. der Totenbeschauärztin im Rahmen der Leichenschau.

Der Totenschein ist hier im Formular „Anzeige des Todes“ enthalten.

Bei Zweifel an der Todesursache muss eine Obduktion beantragt werden und der Totenschein kann erst danach ausgestellt werden.

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Leichenschau für die Ausstellung des Totenscheins

Jeder Todesfall in Österreich ist umgehend dem zuständigen Totenbeschauarzt/der Totenbeschauärztin zu melden.

Wer dies ist, hängt vom Ort des Versterbens ab und ist:

  • in der Regel der Gemeindearzt bzw. die Gemeindeärztin.
  • In Wien der Gesundheitsdienst der Stadt Wien (Magistratsabteilung 15).
  • In bettenführenden öffentlichen Krankenhäusern gelten der Prosektor und seine Stellvertreter als Totenbeschauärzte für die in der Krankenanstalt verstorbenen Patienten.

Fristen zur Ausstellung des Totenscheins

Der Totenschein muss innerhalb eines Werktages vom/von der Totenbeschauarzt/Totenbeschauärztin direkt an die Gemeinde, in der der Todesfall eingetreten ist, übermittelt werden.

Eine weitere Ausfertigung erfolgt an das Bestattungsunternehmen.

Danach ist es für die Angehörigen möglich die Sterbeurkunde zu beantragen.

Inhalt eines Totenscheins

Unbedingt im Totenschein vermerkt müssen sein:

  • Vorname und Nachname der bzw. des Verstorbenen
  • Titel
  • Geschlecht
  • Letzte Wohnanschrift
  • Tag und Ort der Geburt
  • Sterbezeitpunkt
  • Sterbeort
  • Staatsangehörigkeit
  • Todesursache
  • Warnhinweise z.B für sanitätsbehördliche Belange
  • Unterschrift des Arztes

Musterformular

Ein vollständiges Musterformular Formular der Totenbescheinigung (Totenschein) des Magistrats Wien finden Sie unter https://www.ris.bka.gv.at

Häufig gestellte Fragen zum Thema Totenschein