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Verfasst von Alexander Burtscher
3. März 2022 – Lesezeit: 4 Minuten
Inhaltsverzeichnis
Die wichtigsten Schritte:
Bei einer sogenannten Haushaltsauflösung oder Wohnungsauflösung wird der gesamte Haushalt eines Verstorbenen entrümpelt. Dazu zählen die komplette Einrichtung, sämtliche Möbel, der gesamte Hausrat und alle persönlichen Gegenstände. Diese werden bei einer Haushaltsauflösung verkauft, verschenkt, fachgerecht entsorgt oder einem anderen Haushalt zugeführt. Was übrig bleibt, ist die leere Wohnung, welche neu bezogen oder vermietet werden kann.
Die Kosten für die Haushaltsauflösung trägt der Auftraggeber. Im Todesfall des Bewohners sind das normalerweise die Erben.
Deshalb sollte man, bevor es an die Haushaltsauflösung geht, erst klären, ob es ein Testament gibt, wer zu den Erben der Immobilie zählt, ob es eine Erbengemeinschaft gibt, und ob die Erben das Erbe annehmen.
Im Falle des Ablebens der Hauptmieterin oder des Hauptmieters haben Sie nach § 14 des Mietrechtsgesetzes die Möglichkeit, in den Mietvertrag einzutreten. Voraussetzung ist, dass Sie in einem der folgenden Verwandtschaftsverhältnisse oder Partnerschaftsverhältnisse zum verstorbenen Hauptmieterin bzw. zum Hauptmieter stehen:
Als Erbe bzw. Erbin haben Sie auch die Wahl, ob Sie den Mietvertrag kündigen oder die Wohnung übernehmen und selbst nutzen wollen. Wenn Sie die Wohnung selbst beziehen, können Sie an Stelle des Verstorbenen in das Mietverhältnis eintreten. Dann sind Sie der neue Hauptmieter. Sie können natürlich dennoch eine Entrümpelung durchführen lassen und die Wohnung nach Ihrem Geschmack neu einrichten.
Sie sollten unbedingt innerhalb der Familie oder bei Freunden und Nachbarn nachfragen, ob jemand Gegenstände mit Erinnerungswert haben möchte.
Wenn nur noch das übrig bleibt, was niemand aus der Verwandtschaft wollte, stellt sich die Frage, was damit passiert. Bei Kunst oder Schmuck ist die Einschätzung oft schwierig - wenden Sie sich an einen Sachverständigen oder an einen anderen Experten. Für den Rest gibt es die Optionen: Verkaufen, spenden oder wegwerfen.
Auch sollten Sie sämtliches an vermeintlichem "Papierkram" durchsehen: Dokumente wie Testamente, Vollmachten und Verfügungen müssen unbedingt ordentlich weggeheftet werden.
Wenn nach der Terminfindung genügend Helfer und ein Termin für die endgültige Räumung gefunden sind, sollte ein Container bestellt oder Sperrmüll beantragt werden. Beachten Sie, dass Sperrmüll im Normalfall je nach Region an einige wenige Termine pro Jahr gebunden oder mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
Damit genügend Platz für Transportfahrzeuge und Container vor dem Haus vorhanden ist, sollte man ein Halte- oder Parkverbot beantragen. Auch hierfür können die Kosten von Region zu Region unterschiedlich hoch ausfallen.
Wohnungsauflösungen sind sehr zeitintensiv und wollen geplant sein. Wer in ein professionelles Räumungsunternehmen investiert, spart sich unter Umständen zahlreiche Arbeitsschritte wie die Organisation der fachgemäßen Entsorgung, das Schleppen und Entrümpeln sowie kleinere Montagearbeiten oder den Verkauf einiger Wertgegenstände.
Seriöse Räumungsunternehmen nennen keine pauschalen Preise, ohne den notwendigen Räumungsaufwand zu kennen. Bei einer Haushaltsauflösung sind folgende Faktoren preisbestimmend:
Ein Weg, wie man trotz Profis Geld spart bei der Haushaltsauflösung: Suchen Sie sich einen Anbieter aus der näheren Umgebung. Das reduziert den Anfahrtsweg und somit auch die Kosten.
Wirbt ein Entrümpelungs-Unternehmen mit „Verwertbares wird angerechnet“, wirkt sich dies positiv auf den Endpreis aus. Das heißt, dass Gegenstände mit einem für die Firma lukrativen Marktwert, im Rahmen einer Auflösung kostenmindernd sind. Die Firma verkauft die Gegenstände und somit wird der Endpreis der Haushaltsauflösung reduziert. Manchmal kann durch die Verkäufe sogar ein Plus entstehen, welches in der Regel dem Auftraggeber zusteht.
Der erste Schritt sollte immer eine kostenlose Besichtigung sein. Dies kann nur vom Bewohner selbst oder vom Ehepartner, Kindern oder Eltern eines Verstorbenen angesucht werden. Ein Besichtigungstermin ist oft kurzfristig möglich. Ein Profi schaut sich die Wohnung an und bespricht mit den Bewohnern oder Hinterbliebenen, welche Gegenstände entsorgt und welche weiter verwertet werden können. Danach bekommen Sie ein schriftliches Angebot. Holen Sie sich gerne mehrere Angebote ein, um vergleichen zu können.
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