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Verfasst von Alexander Burtscher
14. April 2022 – Lesezeit: 6 Minuten
Inhaltsverzeichnis
Zunächst ist es normal, dass Sie sich als Hinterbliebene/-r jetzt in einer emotionalen Ausnahmesituation befinden. Ganz besonders, wenn der Todesfall akut oder sogar unerwartet eingetroffen ist.
Sollten Sie noch nie eine Bestattung organisiert haben, stellen sich natürlich viele Fragen:
In diesem kurzen Artikel erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, was Sie direkt nach dem Eintritt eines akuten Todesfalls unternehmen müssen – je nachdem, wo die Person verstorben ist.
1. Rufen Sie einen Arzt.
Jeder Todesfall muss durch einen Arzt bestätigt werden. Erst dann wird der Verstorbene freigegeben.
2. Kontaktieren Sie uns unter +43 1 3587640 (24h Telefon)
Sofern Sie keinen Arzt zur Totenbeschau erreichen, helfen wir Ihnen sofort.
Schon bei den ersten Anzeichen für einen bevorstehenden Todesfall ist es sinnvoll, sich an einen Bestatter Ihres Vertrauens zu wenden. Wir stehen Ihnen in dieser Zeit zur Seite, unterstützen Sie und geben Ihnen einen Einblick, welche Schritte zu beachten sind. Unsere Checkliste für den Todesfall gibt Ihnen detailliert Auskunft.
Unmittelbar nach Eintritt des Todesfalls empfehlen wir Ihnen diese drei Anrufe zu tätigen:
Der Arzt stell zunächst fest, dass ein Todesfall eingetreten und stellt die Anzeige des Todes (ugs. Todesbescheinigung oder Totenschein) und den Leichenbegleitschein aus. Diese Dokumente benötigt der Bestatter im Anschluss.
Verständigen Sie die Ihren Hausarzt oder im Notfall die Rettung unter 144. In Wien ist die zuständige Stelle für eine Totenbeschaut die MA15, mit der Nummer 01 400087890.
Nach der Ausstellung der Anzeige des Todes, kümmern wir uns unmittelbar um:
Wir sind ab diesem Zeitpunkt jederzeit für Sie da, ganz wie es für Sie am besten ist. Persönlich in unseren Filialen, telefonisch, über Whatsapp oder E-Mail.
24h Rufnummer: +43 1 3587640
In dieser schweren Zeit ist die Familie häufig der wichtigste Trostspender. Vielleicht möchten Angehörige den Verstorbenen noch einmal sehen und sich verabschieden. Jetzt ist der Zeitpunkt allen Angehörigen Bescheid zu geben und Ihnen ggf. einen persönlichen Abschied zu ermöglichen.
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In einem persönlich Gespräch vor Ort in einer unserer Filialen oder telefonisch werden Sie ausführlich beraten.
Als Bestatter wissen wir, was im Todesfall zu tun ist, und beantworten gerne alle Ihre Fragen. Sollte es eine Bestattungsverfügung mit den Wünschen des Verstorbenen geben, wird die Bestattung genau nach diesen Wünschen ausgerichtet. Falls nicht, entscheiden Sie, welche Bestattungsart sich richtig für Sie und die verstorbene Person anfühlt. Gerne besprechen wir gemeinsam die verschiedenen Möglichkeiten.
Bei einer Erdbestattung kann die Beisetzung frühestens 48 Stunden und spätestens vier bis zehn Tage nach Eintritt des Todes stattfinden. Obwohl diese Zeit kurz erscheint und viele Entscheidungen anstehen, ist es immer möglich einen würdevollen Abschied zu organisieren.
Es hilft, wenn Sie sich schon Gedanken zu Friedhof, Grabstelle und Trauerfeier machen.
Im Rahmen der Feuerbestattung ist man weniger zeitlich gebunden als bei einer Erdbestattung. Es findet zunächst eine Kremation (Einäscherung oder auch Verbrennung) statt.
Im Anschluss bieten sich zahlreiche Möglichkeiten für die Beisetzung der Urne wie etwa:
Darstellung aller Bestattungsarten in Österreich
Damit wir Sie als Bestatter für Sie aktiv werden können (z.B Organisation der Sterbeurkunde), benötigen wir noch einige wichtige Dokumente. Viele der Dokumente erhalten wir seit Corona bereits online, andere benötigen wir von Ihnen wie z.B.:
Nachdem Sie sich für eine Bestattungsart entschieden haben, gilt es die Trauerfeier zu organisieren. Sie ist neben der Beisetzung von Sarg oder Urne der zweite wichtige Teile einer Bestattung.
Sie können entscheiden, ob die Feierlichkeit religiös oder weltlich gestaltet werden soll, welche Gäste eingeladen werden, welche Musik im Rahmen der Feier gespielt wird und welche besonderen dekorativen Elemente (z.B: Blumen und Gestecke) es geben soll.
Auch ob Sie einen Trauerredner möchten oder selbst einen Abschied gestaltet wollen, sollten Sie jetzt entscheiden und ob es eine Aufbahrung von Sarg oder Urne gibt. Sollte es aufgrund des akuten Todesfalls nicht möglich gewesen sein sich vom Verstorbenen zu verabschieden, bietet eine Aufbahrung einen besonders pietätvollen Rahmen für die Familie zum letzten Abschied.
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Unser gesamtes Team ist rund um die Uhr erreichbar unter +43 1 3587640 und kontakt@benu.at.
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