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Rechtliches

Nachlasskontakt - So richtet man einen Facebook-Nachlasskontakt ein

Severin Schulz

VERFASST VON

Severin Schulz

2021-12-09

Lesezeit: 5 Minuten

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Digitaler Nachlass

Was ist der digitale Nachlass?

Schnell das süße Hundefoto versenden, einen Shop bewerten, seine Gedanken zur Lage der Nation auf Facebook niederschreiben, einen Account für die Berufslaufbahn erstellen: Jeder Mensch hinterlässt unzählige Spuren im Internet, die nicht wegzuleugnen sind. Was passiert mit all dieser Menge an Daten und Infos, wenn man stirbt?

Die Accounts und Daten der oder des Verstorbenen bleiben bestehen und werden Teil des digitalen Vermächtnisses oder digitalen Nachlasses einer Person.

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Diese Tatsache stellt eine Herausforderung für die Hinterbliebenen dar:

  • Wie soll man als Hinterbliebener mit den Konten der Verstorbenen auf diversen sozialen Netzwerken umgehen?
  • Wie kann man als Angehöriger Zugriff auf die Profile Verstorbener erlangen?

Zusätzlich entstanden im digitalen Zeitalter neue Wege der Trauerbewältigung online.

Warum und wie trauert man online?

In ein Online-Kondolenzbuch seine Anteilnahme schreiben - woher kommt das?Ein wichtiger Faktor ist das Verdrängen und die Tabuisierung des Todes in unserem westlichen Kulturkreis:Der Tod wird zwar nicht generell weggeläugnet - in Fernsehnachrichten, Tageszeitungen oder dem Boulevard ist er omnipräsent. Dennoch fällt die Personalisierung, die Greifbarkeit weg: Das Sprechen über einen persönlichen Verlust in der eigenen Familie oder im Bekanntenkreis ist schwer.

So wurde das Kondolieren im Internet eine beliebte Alternative, um seiner Trauer und Anteilnahme einen Platz zu geben. Dies ist zwar unpersönlicher, fällt aber den meisten Menschen ungleich leichter - beinahe wie das Versenden einer Nachricht über einen Nachrichtendienst wie WhatsApp. Auch wenn man weit entfernt vom Ort der Beisetzung wohnt, kann man so einem oder einer Verstorbenen gedenken.

Dies ist in unserer schnelllebigen Zeit zwar eine angemessene Möglichkeit, um Verstorbene zu trauern, aber dennoch ersetzt sie keine ehrliche Anteilnahme von Angesicht zu Angesicht oder ein persönliches Beileidsschreiben.

Umgang mit dem Digitalen Nachlass

Was passiert mit Social-Media-Profilen, wenn der Besitzer verstirbt?

Was im Internet ist, bleibt erstmal dort. So ist es auch keine Überraschung, dass Profile auf Facebook, Instagram und Co. das Leben ihrer Besitzer überdauern.

So ist es kaum verwunderlich, dass auch Profile von Verstorbenen in die Trauerarbeit einbezogen werden und weiterhin online bleiben. Verwandte, Freunde und Bekannte können dort an Geburts- oder Todestagen der Verstorbenen ihre Gedanken und Wünsche verschriftlichen.

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Bei Facebook wird das Konto dafür in den sogenannten Gedenkzustand versetzt, in welchem das Profil der betroffenen Person sozusagen "eingefroren" wird. Dies sieht folgendermaßen aus, dass vor den Namen des Profil-Eigentümers ein “In Erinnerung” geschrieben wird. Ehemalige Freunde und Besucher*innen können, einem Kondolenzbuch gleich, Einträge auf dem Profil hinterlassen. Dies kann jedoch nicht bei allen sozialen Netzwerken geschehen: Bei Twitter ist nur die Löschung eines Profils möglich.

Auch über Online-Abos muss nach dem Ableben entschieden werden: Nach der Einantwortung (also der Annahme eines Erbes) gehen auf den Erben alle Rechte, Pflichten und Rechtsverhältnisse der bzw. des Verstorbenen ein.

Dies betrifft auch sämtliche im Internet abgeschlossenen Abonnements: Netflix- oder Spotify-Mitgliedschaften etwa müssen entweder gekündigt oder übernommen werden.

Woher wissen Social-Media-Plattformen, dass man tot ist?

Die Betreiber von Social-Media-Plattformen erfahren ohne das Zutun von Angehörigen nicht, wenn ein Nutzer bzw. eine Nutzerin verstirbt.

Es kann also passieren, dass nach dem Tod einer Person weiterhin Geburtstagserinnerungen und gemeinsame Fotos mit Freunden aus den letzten Jahren geteilt werden. Das kann schnell pietätlos oder unangebracht wirken, wenn etwa entfernte Facebook-Freunde nichts vom Tod mitbekommen haben und dem Verstorbenen auch noch dann gratulieren, wenn er oder sie schon beigesetzt wurde.

Bei Facebook hat man nur die Möglichkeit, das Profil nach dem Tod löschen zu lassen. Stattdessen kann das Konto nach dem Ableben in den sogenannten Gedenkzustand versetzt werden. Dieser Gedenkzustand wird dann hergestellt, wenn ein nachgewiesener Angehöriger Facebook über den Tod informiert. Dafür muss die Kopie einer Todesurkunde eingesendet werden.

Wie kann man seinen eigenen Digitalen Nachlass vorbereiten?

Es genügt schon, an die Unsumme der eigenen Online-Accounts zu denken: Für Hinterbliebene stellt die Auseinandersetzung damit oft eine Belastung dar. So ist es ratsam, sich schon zu Lebzeiten Gedanken darüber zu machen, wie mit diesen Konten verfahren werden soll. Die meisten großen Online-Anbieter (Facebook, Google, etc.) haben bereits Tools für ebendiese Fälle im Angebot.

In den Einstellungen des Benutzerprofils lassen sich bestimmte Kontakte festlegen, welche – entweder nach einem bestätigten Ableben oder einer längeren Inaktivität des eigentlichen Benutzers – Kontrolle über die betreffenden Accounts erhalten dürfen.

Für Anbieter, die diese Funktion nicht zur Verfügung stellen, lohnt es sich, einen sogenannten “Passwort-Manager” zu installieren. Dort können Login-Daten notiert und anschließend verschlüsselt werden.

Für diese Entschlüsselung benötigt man wiederum ein starkes Master-Passwort, welches man etwa bei einem Notar hinterlegen kann.

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Einen Nachlasskontakt auf Facebook hinterlassen

Facebook-Nutzer können einen sogenannten Nachlasskontakt einrichten. Er oder sie kann sich nach einem Todesfall um Ihr Konto kümmern. Wir erklären Ihnen, wie Sie einen Nachlasskontakt einrichten.

Dies ist dem Nachlasskontakt erlaubt:

  • Das Profilbild und das Titelbild ersetzen, etwa durch ein Bild mit Trauerflor.
  • Neue Freundschaftsanfragen einsehen und ggf. eine Antwort in seinem eigenen Namen schreiben.
  • Den Facebook-Account löschen lassen.
  • Einen Beitrag schreiben, der im Profil des oder der Verstorbenen fixiert wird, zum Beispiel eine Nachricht über den Todesfall. Voraussetzung dafür ist, dass unter Einstellungen (im Drop-down-Menü beim Klick auf den Pfeil rechts oben) > Chronik und Markierungen bei der ersten Frage "Wer kann in deiner Chronik posten" die Option "Freunde" ausgewählt ist. Ist "Nur ich" ausgewählt, kann auch der Nachlasskontakt nichts posten.
  • Ansonsten hat ein Nachlasskontakt keinen Zugriff auf das Profil und kann keine Nachrichten lesen, Inhalte löschen oder Freundschaften beenden.
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So richten Sie einen Nachlasskontakt auf Facebook ein

Einstellen kann man diesen in seinen Sicherheitseinstellungen.

Der gewünschte Nachlassverwalter für Ihren Account ist innerhalb weniger Sekunden eingerichtet.

Gehen Sie dafür in die "Einstellungen" Ihres Accounts. Unter dem Reiter „Allgemein“ finden Sie als Vorletztes in der Liste den Punkt „Einstellungen für den Gedenkzustand“. Hier haben Sie die Möglichkeit, den Nachlasskontakt einzurichten. Gehen Sie dafür in das Feld „FreundIn auswählen“ und geben Sie den Namen der Person ein, die nach Ihrem Ableben für Ihren Account zuständig sein soll. Anschließend klicken Sie auf „Hinzufügen“.

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Nun haben Sie noch die Möglichkeit, Ihren zukünftigen Nachlasskontakt über Ihre Entscheidung zu informieren. Dafür bietet Ihnen Facebook einen vorgefertigten Text. Sie dürfen der Person aber natürlich auch selbst einen persönlicheren Text schreiben.

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Sobald der Nachlasskontakt eingerichtet ist, haben Sie noch die Möglichkeit, Ihre Datenarchive für einen späteren Download freizugeben. Dazu zählen von Ihnen verfasste Beiträge, Fotos, Videos und Informationen aus dem Info-Abschnitt. Nachrichten im Messenger gehören nicht dazu. Ebenso können Sie in diesem Feld den Nachlasskontakt wieder entfernen.

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Wenn Sie keinen Nachlasskontakt, sondern nach Ihrem Ableben eine Entfernung Ihres Kontos wünschen, bietet Facebook auch dies an. Dafür können Sie unter „Konto verwalten“ die Kontolöschung anfordern. Dieser Wunsch wird in Ihrem Konto hinterlegt und erst dann aktiv, wenn Facebook über Ihr Ableben informiert wird. Achtung: Sie dürfen keine Kontolöschung anfordern und gleichzeitig einen Nachlasskontakt besitzen.

Instagram: Gedenkzustand oder Löschung im Todesfall

Instagram gehört zu Facebook und handhabt daher Todesfälle unter Usern ähnlich. Laut der Info-Seite können aber auch andere User, nicht nur nahe Angehörigen, Instagram über den Tod einer Person informieren.

Auch hierfür ist ein Nachweis, wie etwa der Link zu einer Todesanzeige, notwendig. Genauso wie bei Facebook dürfen aber ausschließlich Angehörige den Account löschen lassen.

Erhält Instagram den Nachweis über den Tod, kann das betreffende Konto in den Gedenkzustand versetzt oder gelöscht werden. Wie genau der Gedenkzustand auf Instagram aussieht, darüber informiert die Facebook-Infoseite allerdings nicht.

Was passiert mit E-Mail-Accounts und Kontakten für Online-Shops wie z.B. Amazon, wenn man die Passwörter nicht kennt?

Diese erlöschen nicht einfach nach dem Tod.Bezüglich dieser Accounts müssen sich Hinterbliebene zuerst einen Überblick über die Internetpräsenz des oder der Verstorbenen verschaffen und sich an die jeweiligen Betreiber wenden, um Zugang zu erhalten.

Das ist meist eine komplizierte Angelegenheit - die Regelungen der Unternehmen unterscheiden sich. Bei manchen Anbietern gibt es ein Nutzungsrecht, das heißt mit dem Tod endet der Anspruch auf Software, Musik oder E-Book-Lizenzen. Manche Unternehmen - etwa Telekommunikationsunternehmen und Fernsehsender - verlangen Persönliches wie etwa Sterbeurkunde, Meldezettel, Personalausweis, um beispielsweise E-Mail-Konten freizugeben. Andere rücken hingegen gar keine Daten heraus.

Um selbst zu entscheiden, was nach dem Tod mit persönlichen Daten im Netz passiert und um Hinterbliebenen eine aufwendige und kostenintensive Suche nach Passwörtern, Konten, Lizenzen oder Verträgen zu ersparen, ist es ratsam, auch diesbezüglich eine Vorsorge zu treffen.

Lagern Sie alle Passwörter an einem sicheren Ort, aktualisieren Sie diese – am besten analog oder auf einem verschlüsselten USB-Stick. Unbedingt sollte eine Person des Vertrauens darüber informiert werden. Im Rahmen eines Testaments kann man auch einen digitalen Nachlasserben benennen.

Der Datenriese Google bietet einen eigenen Dienst an, um den digitalen Nachlass zu regeln: Hierbei können bis zu zehn Personen benannt werden, welche nach dem Tod Zugriff auf Daten bekommen.Nach einer selbst bestimmten Frist, in welcher man inaktiv war, werden diese Personen benachrichtigt. Man kann dabei selbst festlegen, wer wie viel Zugriff bekommt oder ob der Account automatisch gelöscht werden soll.

Die wichtigsten Punkte für den digitalen Nachlass

Um den digitalen Nachlass zu regeln, werden folgende Methoden empfohlen:

  • Bestimmen Sie eine Person, die sich um Ihre Daten kümmern soll.
  • Halten Sie fest, was mit Ihren Daten passieren soll. Sollen die Accounts gelöscht werden oder erhalten bleiben?
  • Benutzen Sie einen Passwort-Manager und teilen Sie einer Vertrauensperson das Master-Passwort mit.
  • Halten Sie in Ihrem Testament alle Accounts mit Zugangsdaten fest.
  • Kümmern Sie sich frühzeitig darum, damit sich Ihre Liebsten diesbezüglich nicht allzu große Sorgen machen müssen.

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