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Verfasst von Lukas Wurzinger
21. Januar 2022 – Lesezeit: 5 Minuten
Inhaltsverzeichnis
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Ein Testament ist eine letztwillige Verfügung. In einem Testament legen Sie fest, wer nach Ihrem Tod was erben soll. Dabei kann von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen werden. Zudem können mittels Testament bestimmte Vermögenswerte an bestimmte Personen verteilt werden.
Ja. Es ist am einfachsten, das Testament selbst mit der Hand zu schreiben und am Ende zu unterschreiben. Das nennt sich dann eigenhändiges Testament. Dabei ist wichtig, dass der gesamte Text mit der Hand selbst geschrieben wird. Ein eigenhändiges Testament ist voll wirksam. Notar, Rechtsanwalt oder Zeugen sind nicht erforderlich. Auf diese Art und Weise können Sie schnell und unkompliziert letztwillig verfügen. Damit Ihr letzter Wille aber auch wirklich beachtet wird, sollten Sie Ihr eigenhändiges Testament nach der Errichtung noch registrieren lassen.
Nein. Dann greift die gesetzliche Erbfolge. Es empfiehlt sich jedoch besonders, bei komplizierten Vermögensverhältnissen, Familienbetrieben oder Liegenschaften im In- und Ausland, ein Testament zu erstellen. Ohne eines „letzten Willens“ entstehen schnell innerhalb der Familie Erbstreitigkeiten um das Erbe.
Niemand beschäftigt sich gerne mit dem Gedanken des eigenen Ablebens. Es empfiehlt sich jedoch, sich so früh wie möglich um den eigenen Nachlass zu kümmern. Ein Testament zu erstellen ist auch relativ einfach - vor allem wenn Sie es mithilfe eines Notars oder Rechtsanwalts erledigen.
Ein Testament sichert eine geregelte Weitergabe Ihres Vermächtnisses und verhindert Streitigkeiten und Familienfehden - vor allem in der ohnehin schon schmerzhaften Zeit nach einem Todesfall, wo sich Angehörige um zahlreiche andere Dinge kümmern müssen. Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt Änderungen am Testament vornehmen wollen, ist auch dies jederzeit möglich.
Die Erblasserin, bzw. der Erblasser, muss:
Ein nicht vollständig mit der Hand verfasstes Testament nennt man fremdhändiges Testament.
Beim fremdhändigen Testament wird der Text meist am PC verfasst. Es kann auch sein, dass eine andere Person den Text mit der Hand schreibt. Anschließend müssen Sie als Testamentserrichter:in eigenhändig (also mit der Hand) schreiben, dass die Urkunde ihren letzten Willen enthält (z.B.: „Das ist mein letzter Wille.“). Auch die Unterschrift muss eigenhändig erfolgen. Überdies müssen drei Zeugen gleichzeitig anwesend sein.
Ein fremdhändiges Testament ist ein heikles Thema. Deshalb verfassen Sie es besser mithilfe eines Rechtsanwalts oder Notars.
Ein öffentliches Testament wird mündlich oder schriftlich vor Gericht oder vor einem Notar verfasst. Es wird immer direkt in ein Testamentsregister eingetragen.
Manchmal können Sie kein reguläres Testament mehr erstellen, weil die unmittelbare Gefahr droht, dass Sie entweder sterben oder Ihre Testierfähigkeit verlieren. In derartigen Notsituationen können Sie mündlich oder fremdhändig schriftlich unter Beisein von nur zwei Zeugen testieren. Diese Zeugen können auch nur mindestens 14 Jahre alt sein. Drei Monate nach dem Wegfall der akuten Gefahr wird ein auf diese Weise erklärter letzter Wille ungültig.
Nein. Ein eigenhändiges Testament können Sie ganz alleine verfassen.
Ein fremdhändiges Testament muss zwar vor Zeugen errichtet und von diesen bestätigt werden, Notar oder Rechtsanwalt sind hingegen nicht zwingend notwendig. Es kann jedoch vorkommen, dass ein fremdhändiges Testament wegen Formalfehlern als ungültig erachtet wird. Daher ist davon abzuraten, ein fremdhändiges Testament ohne Rechtsanwalt oder Notar zu errichten.
Zudem sollten Sie ein errichtetes Testament registrieren lassen. Wenn Sie das Testament beim Rechtsanwalt oder Notar errichten, ist die Registrierung inbegriffen.
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Wählen Sie eine eindeutige Überschrift, wie etwa " Testament" oder "Mein letzter Wille". Ein handschriftliches Testament soll mit Datum (Tag, Monat, Jahr) und dem Ort der Erstellung versehen sein. Das Testament ist nur mit Ihrer Unterschrift gültig und muss durchgehend per Hand verfasst werden. Wenn das Dokument aus mehreren Seiten besteht, sollten Sie am besten jede Seite zu unterschreiben. Ansonsten können Sie das Testament frei verfassen.
Wichtig sind klare und eindeutige Formulierungen. So lassen Sie keinen Spielraum für unterschiedliche Auslegungen oder Interpretationen. Für die Erstellung eines Testaments können Sie auch gerne auf Testament-Vorlagen oder Testament-Muster zurückgreifen - wichtig ist aber, dass Sie die Formulierungen per Hand abschreiben.
Es gibt bei nahezu jedem Erbe Streitigkeiten unter den Erben. Bei Unsicherheiten gilt: Lassen Sie sich von einem Anwalt für Erbrecht beraten. Ein Standard-Testament von einem Rechtsexperten ist bereits um 300 € zu haben.
Das Einsetzen eines oder mehrerer Erben ist der wichtigste Inhalt eines Testaments. Die Auswahl der Erben muss die Erben selbst bestimmen:
Etwa: „Zur Alleinerbin meines gesamten Vermögens setze ich meine Tochter XY ein.“
Oder: „Zu gleichteiligen Erben meines gesamten Vermögens setze ich meine Kinder XY und YX ein.“
Vermächtnisse oder Legate bezeichnet die Zuwendung von einzelnen Vermögensteilen an bestimmte Personen. Beispielsweise „Meine Goldmünzensammlung vermache ich meinem Enkel XY.“ Die Erbeinsetzung oder die Vermächtnisse kann der Testator in der letztwilligen Verfügung an Bedingungen, Auflagen und Befristungen knüpfen.
Damit der Begünstigte die Zuwendung erhält, müssen Voraussetzungen oder eine Terminierung erfüllt sein, die bei der Bedingung oder Befristung aufgestellt werden. Ein weiterer Aspekt ist die sogenannte Auflage: Dabei wird ein sogenannter Beschwerter zu einem bestimmten Verhalten verpflichtet. Bei Nichterfüllung dieser Auflage, verliert der Begünstigte die Zuwendung.
Nachstehend finden Sie einige Beispiele für Testament-Vorlagen, Testament-Muster und Formulierungen, die hilfreich sein können.
Alleinerbe ist, wer in einer letztwilligen Verfügung als einziger Erbe eingesetzt wird.
"Ich, [Vorname/, Name], geboren am [Geburtsdatum], in [Geburtsort], setze hiermit Frau [Vorname, Name], geboren am [Geburtsdatum]/, in [Geburtsort], zur Alleinerbin meines gesamten beweglichen und unbeweglichen, wie immer gearteten Vermögens ein."
"Sollte der/die von mir eingesetzte Erbe/Erbin nicht erben können oder wollen, so bestimme ich zu dessen/deren Ersatzerben/Ersatzerbin Herrn/Frau [Vorname, Name], geboren am [Geburtsdatum]/, in [Geburtsort], wohnhaft in [Wohnort]."
"Meine Nachkommen/Ehegatte/Ehegattin [Vorname/, Name], geboren am [Geburtsdatum], in [Geburtsort], beschränke ich ausdrücklich auf den gesetzlichen Pflichtteil. Er/Sie hat sich alle zu Lebzeiten erhaltenen Schenkungen anrechnen zu lassen."
"Gemäß §776 ABGB verfüge ich über die Minderung des Pflichtteiles auf die Hälfte, da der/die Pflichtteilsberechtigte und ich zumindest seit dem Jahr ..... nicht in in einem Naheverhältnis gestanden sind, wie es zwischen solchen Familienangehörigen gewöhnlich besteht."
Wer nach seinem Tod einer von ihm geschätzten Person einen bestimmten Gegenstand oder eine bestimmte Geldsumme hinterlassen will, der hat in seinem Testament die Möglichkeit, ein so genanntes Vermächtnis aufzusetzen. Der Vermächtnisnehmer hat gegenüber den gesetzlichen Erben einen Anspruch auf Herausgabe des Vermachten. Auch eine Organisation kann mit einem Vermächtnis bedacht werden.
"Ich, [Vorname/, Name], geboren am [TT.MM.YYYY], in [Geburtsort], setze als alleinige Erbin meines gesamten Vermögens meine Ehefrau [Vorname/, Name], geboren am [Geburtsdatum]/, in [Geburtsort] ein. Meinem besten Freund [Vorname/, Name], geboren am [TT.MM.YYYY], in [Geburtsort] vermache ich meine goldene Katzenstatue und meinen Aston Martin."
Zusätzliche wichtige Informationen zu den Testamentsformen, Aufbewahrungsorten für das Testament, sowie Muster für ein eigenhändiges und fremdhändiges Testament erhalten Sie auf der österreichischen Behördenplattform oesterreich.gv.at.
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Wir empfehlen Ihnen, mit einer Rechtsanwältin, bzw. einem Rechtsanwalt oder einem Notar in Kontakt zu treten, um im Erbfall Unklarheiten und Streitigkeiten zu vermeiden.
Dafür können wir Ihnen wärmstens unsere Kooperationspartnerin und Rechtsanwältin Mag. Bettina Gegenbauer LL.M. empfehlen.
Mag. Bettina Gegenbauer, Rechtsanwältin
Piaristengasse 41/10, 1080 Wien
Letztwillige Verfügungen gemeinsam mit einem Experten zu erstellen oder überprüfen zu lassen, kann allen Beteiligten viele Sorgen und Unannehmlichkeiten ersparen.
Es besteht die Möglichkeit, eine letztwillige Verfügung im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte oder im Zentralen Testamentsregister registrieren zu lassen. Unter Verwendung der persönlichen Daten wird dort gespeichert, dass eine Person eine letztwillige Verfügung errichtet hat und wo sich diese befindet. Der Inhalt wird dabei nicht bekannt.
Auch eine Verwahrung beim Rechtsanwalt oder Notar ist möglich. Damit ist sichergestellt, dass die Verfügung im Bedarfsfall dem Gericht vorgelegt wird.
Quellen
oesterreich.gv.at - Verlassenschaft
oesterreich.gv.at - Letztwillige Verfügung
oesterreich.gv.at - Testamentsformen
oesterreich.gv.at - Errichtung einer letztwilligen Verfügung
erbrecht-abc.at - Alles, was Sie in Österreich beim Verfassen Ihres Testaments beachten müssen.
bestattungsvergleich.de - Testament Vorlage, Muster und Formulierungshilfen
erbrechtsinfo.at - Testament Erstellung - Das sollten Sie beim Testament erstellen beachten
notar.at - Erbe und Testament.
oesterreich.gv.at - Eigenhändige Verfügung (bisher auch nur "Testament")
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