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Sterben und Tod

Organspende in Österreich: Alle Infos auf einen Blick!

Stefan Atz

VERFASST VON

Stefan Atz

2024-01-01

Lesezeit: 7 Minuten

Wie in den meisten europäischen Ländern ist die Organspende in Österreich durch die sog. Widerspruchslösung geregelt. Das bedeutet, dass jeder und jedem verstorbenen Österreicher:in nach Feststellung des Hirntods Organe zur Transplantation entnommen werden dürfen, sofern die verstorbene Person die Entnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich untersagt hat. Benu – Bestattung und Vorsorge informiert Sie über alle wichtigen Regelungen und Bestimmungen zur Organspende in Österreich.

Was ist eine Organspende?

Bei einer Organspende werden einer kürzlich verstorbenen Person Organe wie die Niere, die Leber, die Lunge, der Dünndarm, die Bauchspeicheldrüse oder auch das Herz entnommen und anschließend einem schwerkranken Menschen bzw. verschiedenen schwerkranken Menschen mittels Transplantation eingesetzt.

Gesetzliche Voraussetzung dafür, dass Organe entnommen werden dürfen, ist die eindeutige Feststellung des Hirntodes, in einigen Ländern ist auch das Herztodkriterium notwendig. Darüber hinaus konkurrieren aus rechtlicher Sicht Widerspruchs- und Zustimmungsregelungen: In Österreich ist man automatisch Organspender oder Organspenderin, sofern man zu Lebzeiten keinen Widerspruch dagegen eingelegt hat.

Eine Organspende ist immer entweder eine lebensrettende oder die Lebensqualität verbessernde Maßnahme, da die empfangende Person ohne ein passendes Organ entweder gar nicht mehr oder nur noch auf sehr begrenzte Zeit hin lebensfähig wäre.

Wenn Organtransplantationen zwischen zwei lebenden Menschen durchgeführt werden, etwa wenn eine gesunde Person einem schwerkranken Angehörigen eine Niere spendet, bezeichnet man dies nicht als Organ- sondern als Lebendspende.

Gibt es in Österreich eine Altersgrenze für die Organspende?

Nein, grundsätzlich gibt es in Österreich keine Altersgrenze, ab der eine Person nicht mehr als Spender oder Spenderin infrage kommt. Allerdings spielt neben der generellen Kompatibilität des Organs mit dem Empfänger oder der Empfängerin (z.B. die Übereinstimmung der Blutgruppen) auch die Qualität der Organe eine wichtige Rolle. Diese hängt sowohl vom Organalter als auch von Komorbiditäten des Spenders bzw. der Spenderin ab. 

Je älter eine Spenderin/ein Spender zum Zeitpunkt der Transplantation bereits ist, desto höher ist das Risiko für Schädigungen der gespendeten Organe.

Wer darf kein Organspender sein?

Unter bestimmten Umständen kommen Personen nicht als Organspender infrage. Dies gilt etwa, wenn der oder die Spenderin zum Zeitpunkt des Todes an einer aktiven Infektion, der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit beziehungsweise anderen Prionen-Erkrankungen oder einer chronischen Organfunktionsstörung leidet. 

Bei bestimmten Erkrankungen ist die Kontraindikationen allerdings organspezifisch. Personen, die unter Hepatitis B oder C leiden, sind zum Beispiel nur für Leberspenden ausgeschlossen. Bei Personen mit metastasierendem Krebsleiden können hingegen nur jene Organe entnommen und gespendet werden, in denen eine Streuung der Krankheit ausgeschlossen ist (z.B. die Netzhaut).

Anders als in den Vereinigten Staaten gilt eine HIV-Infektion in Österreich heute nicht mehr als absolutes Ausschlusskriterium, weshalb HIV-infizierte Personen sowohl als Spender:innen als auch als Empfänger:innen zugelassen sind. Auch Drogenabhängigkeiten sind keine unbedingte Kontraindikation zur Organspende.

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Wer bekommt zuerst ein Spenderorgan?

Patientinnen und Patienten, die dringend ein funktionierendes Organ benötigen, werden auf eine Warteliste gesetzt, die Informationen bezüglich Dringlichkeit der Transplantation, Wartezeit, die Blutgruppe etc. enthält. 

Durch eine nicht gewinnorientierte Organisation, der “Eurotransplant International Foundation“, deren Mitgliedsstaaten Belgien, Deutschland, Kroatien, die Niederlande, Luxemburg, Slowenien und Österreich sind, wird diese Liste überregional verwaltet und die Organspende wird nach festgelegten Kriterien vergeben.

Diese Vermittlungskriterien sind für die einzelnen Organe unterschiedlich, im Vordergrund stehen jedoch immer die Erfolgsaussicht, die Dringlichkeit, geographische Zuteilungskriterien sowie die bisherige Wartedauer. Schwerkranke Kinder haben häufig Vorrang vor älteren Wartenden.

Trotz einer im internationalen Vergleich hohen Anzahl an OrganspenderInnen kommt es auch in Österreich vor, dass Menschen, die auf einer Organwarteliste stehen, sterben, bevor sie ein Spenderorgan erhalten.

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Voraussetzungen für eine Organentnahme

In Österreich ist die Voraussetzung für eine Organentnahme normalerweise immer gegeben. Infrage kommen prinzipiell alle Verstorbenen, bei denen der irreversible Hirntod festgestellt wurde. Dieser wird von einem unabhängigen Arzt durch eine fixe Abfolge an Untersuchungen festgestellt, darunter die Folgenden:

  • Kontrolle auf mögliche motorischen Reaktionen (z.B. auf Schmerzreize)
  • Kontrolle auf Hirnstammreflexe (z.B. Lichtreaktion der Pupillen)
  • Durchführung einer Elektroenzephalographie (muss eine sogenannte Nulllinie, also keine elektrische Aktivität anzeigen).

Die Feststellung des Hirntodes steht nicht im Widerspruch zu einer scheinbaren biologischen Lebenstätigkeit. Um die Funktionsfähigkeit der Organe des potentiellen Spenders so lange wie möglich aufrechtzuerhalten, werden die grundlegenden Lebensfunktionen in diesem Stadium nämlich von der Herz-Lungen-Maschine übernommen.

Wie ist in Österreich die Organentnahme geregelt?

Gesetzlich sind Transplantationen und Organspenden (Tod- und Lebendspende) im Organtransplantationsgesetz (OTPG) geregelt. Wie Organe entnommen und Organtransplantationen durchgeführt werden, ist im sog. Gewebesicherheitsgesetz (GSG) festgeschrieben.

Wie widerspricht man der Organspende?

In Österreich ist die Organspende durch die sog. Widerspruchslösung (Opt-Out-Regelung) geregelt. Es ist also erlaubt, einer verstorbenen Person einzelne Organe oder Organteile zu entnehmen, sofern diese zu Lebzeiten keinen Widerspruch dagegen eingelegt hat. Dem Behandlungsteam muss also eine explizite Erklärung vorliegen, mit welcher die verstorbene Person bzw. ihr gesetzlicher Vormund zu Lebzeiten die Organspende abgelehnt hat. 

Der Widerspruch gegen die Organspende muss formell erfolgen und wird im österreichischen Widerspruchsregister vermerkt. Wer Widerspruch gegen die Organspende nach seinem Tod einlegen möchte, muss dazu das Formular Widerspruch gegenüber einer Organ- und/oder Gewebe- und/oder Zellenentnahme ausfüllen und einreichen. Sie können das Formular hier herunterladen.

Alle österreichischen Krankenanstalten sind gesetzlich dazu verpflichtet, VOR einer geplanten Organentnahme eine Abfrage im Widerspruchsregister durchzuführen. Darüber hinaus ist es in Österreich weiterhin üblich, dass die Angehörigen ihre Zustimmung für eine Organentnahme geben. 

Bekommt man Geld für eine Organspende?

Klare Antwort: Nein. In Österreich ist die Organspende nicht mit einer Geldzahlung verbunden. Um Missbrauch vorzubeugen und die Sicherheit von Spenderin/Spender und Empfängerin/Empfänger zu gewähren, gilt nämlich das sogenannte Gewinnerzielungsverbot. 

Dieses besagt, dass Organe, Organteile und Gewebe nicht Gegenstand von Rechtsgeschäften sein dürfen, die auf Gewinn ausgerichtet sind. Das bedeutet, dass man kein Geld bekommt, wenn man ein Organ spendet bzw. dass die Angehörigen des Spenders keine finanzielle Kompensation oder ähnliches erhalten.

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Ablauf einer Organspende

Organspenden laufen in der Regel nach einem festen Muster ab. Dabei wird zunächst jede Patientin/jeder Patient mit Verdacht auf Hirntod an Eurotransplant gemeldet. Zu dieser Meldung gehören Name, Geburtsdatum, Blutgruppe, Größe, Gewicht, das Aufnahmelabor, die Medikation und die Anamnese. Mit anderen Worten: die gesundheitliche Vorgeschichte der Verstorbenen/des Verstorbenen.

Sollte die/der Verstorbene für eine Organentnahme bzw. eine Organspende infrage kommen, erfolgt eine Abfrage im Widerspruchsregister und ein aufklärendes Gespräch mit den Angehörigen. Sollte kein Eintrag im Widerspruchsregister vorhanden sein und auch die Angehörigen keine weiteren Einwände haben, kann die Organspende durchgeführt werden.

Wer zahlt Beerdigung nach Organspende?

Nach der Organspende vernähen die Ärztinnen und Ärzte die Wunden, die bei der Entnahme entstanden sind. Die Angehörigen erhalten die verstorbene Person also in einem würdigen Zustand zurück, damit sie sich im gewünschten Rahmen von ihr verabschieden können. Die Bestattungskosten von Organspender:innen werden nicht übernommen, da dies durch das sog. Gewinnerzielungsverbot untersagt ist. Den Angehörigen stehen alle in Österreich in Österreich möglichen Bestattungsarten zur Verfügung.

Wie kann ich helfen?

Eine gute Möglichkeit, um mehr schwerkranken Menschen auf der Warteliste zu helfen, ist die Lebendspende, beispielsweise einer Niere. Gesunde Personen vertragen einen solchen Eingriff in der Regel problemlos. Allerdings ist nach der Organspende auch eine medizinische Nachbetreuung des Spenders notwendig, um die Gesundheit und Lebensqualität nicht unnötig zu gefährden.

Organtransplantationen werden in Österreich an vier Standorten durchgeführt. Es sind dies die drei Universitätskliniken in Graz, Innsbruck und Wien sowie in Linz das Krankenhaus der Elisabethinen. Die drei Universitätskliniken transplantieren grundsätzlich alle infrage kommenden Organe. In Linz wird ausschließlich die Nierentransplantation durchgeführt.

Die Kosten einer Organtransplantation werden in Österreich von den Sozialversicherungsträgern übernommen.

Der Verkauf seiner eigenen Organe ist nicht erlaubt. Es wird die Lebendspende lediglich in der Form einer uneigennützigen Spende akzeptiert.

 

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FAQs zur Organspende

Quellen

Oesterreich.gv.at: Organstransplantation in Österreich (Link)

Oesterreich.gv.at: Feststellung des Hirntods (Link)

Gesundheit Österreich GmbH: ÖBIG Transplantationsportal (Link)

Oesterreich.gv.at: Widerspruch gegen die Organspende (Link