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Fakt oder Fiktion? Die häufigsten Mythen um Tod und Bestattung

Severin Schulz

VERFASST VON

Severin Schulz

2024-03-07

Lesezeit: 7 Minuten

Schreie aus dem Krematorium, die Asche eines fremden Verstorbenen, giftige Sekrete auf dem Totenbett – um den Tod und ums Sterben ranken sich viele Mythen. Benu – Bestattung und Vorsorge räumt mit den häufigsten Ängsten und Vorurteilen auf und zeigt, warum die meisten davon sogar völlig unbegründet sind.

Inhaltsverzeichnis

Die 10 häufigsten Mythen um Tod und Bestattung

1. Man kann sich seinen Friedhof nicht aussuchen.

Dies ist falsch. Jeder kann sich den Bestatter selbst aussuchen, ebenso den Friedhof. In Österreich hat jeder und jede einen gesetzlichen Anspruch auf einen Friedhofsplatz in der Stadt, in der man vor dem Tod gemeldet war.

Wer gerne in einer anderen Stadt oder Gemeinde bestattet werden möchte, kann dies ebenfalls veranlassen. Genaue Informationen zur Verfügbarkeit von Gräbern für Auswärtige lassen sich am besten bei der örtlichen Friedhofsverwaltung erfragen.

Wir bei Benu helfen Ihnen gerne bei Fragen dieser Art. Denn: Oftmals sind die Gebührensatzungen der jeweiligen Friedhöfe umständlich beschrieben und schwer verständlich. Ebenso können die für den Friedhof anfallenden Kosten auch stark variieren.

SIE entscheiden, wie Sie gehen möchten.

Zu Lebzeiten die eigene Bestattung planen? Die einen schüttelt es bei diesem Gedanken – das Benu-Treuhandkonto ist für die anderen

2. Die Kremationsasche wird mit anderen vermischt.

Es ist ein weit verbreiterter Mythos, dass Angehörige im Anschluss an eine Kremation nicht die reine Asche des verstorbenen Angehörigen ausgehändigt bekommen, sondern eine Mischung. Das ist nicht korrekt: Die Asche in der Urne stammt zu 100% vom Verstorbenen und dessen Einäscherungssarg. Nach jedem Kremationsvorgang wird die Einäscherungskammer gereinigt, um Rückständen vorzubeugen. Sehr geringe Mengen Fremdasche können jedoch immer enthalten sein.

Wie Verstorbene nach der Kremation identifiziert werden

Dadurch dass in jedem Kremationsprozess immer nur ein Verstorbener oder eine Verstorbene kremiert wird, gibt es keine Verwechslung und Durchmischung. Vor der eigentlichen Kremierung werden zunächst die Daten des Verstorbenen mit den Angaben in den Papieren verglichen.

Zusätzlich dazu sorgt ein vor dem Verbrennungsvorgang beigefügter Schamottestein mit eingelassener Nummer dafür, dass die Asche zweifelsfrei zuordenbar wird. So ist in jedem Schritt sichergestellt, um welchen Verstorbenen es sich handelt.

Das folgende Video über die Feuerbestattung OÖ zeigt, wie eine Feuerbestattung abläuft.

Wir möchten allerdings darauf hinweisen, dass der Ablauf einer Kremation dabei sehr detailliert beschrieben und auch gezeigt wird, weswegen das Video möglicherweise nicht für alle Leserinnen und Leser geeignet ist.

3. Scheintod im Krematorium?

Sie zählt vermutlich zu der Urangst des Menschen – die Angst, lebendig begraben zu werden, auch Taphephobie genannt. Dazu beigetragen haben auch Erzählungen von blutigen Kratzspuren in Särgen und nicht zuordenbaren Schreien am Friedhof. Da es heute bessere Diagnosemöglichkeiten gibt als früher, ist ein Scheintod oder die Wahrscheinlichkeit, lebendig begraben bzw. kremiert zu werden, sehr gering.

In Österreich ist die Totenbeschau bei Verstorbenen gesetzlich vorgeschrieben. Die Angehörigen sind bei einem Sterbefall dazu verpflichtet, ehestmöglich einen Arzt oder eine Ärztin zu verständigen. So wird dann bei einer Totenbeschau offiziell der Tod festgestellt. Dies muss innerhalb von 24 Stunden nach dem Tod geschehen.

So stellt der Arzt oder die Ärztin den Tod fest

Der Arzt oder die Ärztin achtet dabei auf Todeszeichen an der Leiche (z.B. die Leichenstarre), Bestimmung des Todeszeitpunkts und der Todesursache und ob ein Verdacht auf Fremdeinwirkung vorliegt oder der Todesfall auf natürliche Weise eingetreten ist. Die Ärztin oder der Arzt gibt den Leichnam dann zur Bestattung frei. Vor der Totenbeschau darf an der oder dem Verstorbenen keine Veränderung (auch kein Umkleiden) vorgenommen werden.

Besondere Vorkehrungen werden vor einer Kremation getroffen – hier ist eine zweite Leichenschau gesetzlich vorgeschrieben. Diese wird immer direkt im Krematorium von einem befugten Arzt oder einer anderen berechtigten Person vorgenommen. Ohne zweite Leichenschau wird der Leichnam nicht zur Kremation freigegeben.

Wer für tot erklärt wird, obwohl man noch lebt, und im Sarg aufwacht, kann durchaus immer noch durch Klopfen auf sich aufmerksam machen. Dieses Geräusch ist – zumindest aus der Nähe – gut zu hören. Außerdem sind Holzsärge luftdurchlässig, der Erstickungstod droht also nicht umgehend.

Zugegebenermaßen ist heutzutage, wo Aufbahrungen immer seltener werden, die Zeit, in der ein Aufwachen entdeckt werden könnte, kürzer als früher. Wenn es keinen Grund gibt, einen Sarg erneut zu öffnen, bleibt dieser für immer verschlossen. So bleibt nur, auf die richtige Diagnose des Arztes oder der Ärztin zu hoffen.

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4. Bestattungskosten sind gesetzlich geregelt.

Es glauben noch immer sehr viele Menschen, dass gesetzlich festgelegt ist, wie viel eine Bestattung kostet. Und damit nicht genug: Die meisten Menschen glauben, dass Bestattungskosten immer extrem hoch sind. Beides ist nicht der Fall: In Österreich gibt es keine gesetzlichen Vorgaben darüber, wie viel (oder wie wenig) eine Bestattung kosten darf. 

Bei Benu – Bestattung und Vorsorge bieten wir alle in Österreich erlaubten Bestattungsarten an. Die kostengünstigste darunter ist die Urne zu Hause ab 2.459 €

Dieser Preis ist für Angehörige oft sogar noch günstiger als die sog. Sozialbestattung. Um Angehörige vor finanziellen Belastungen zu schützen, gibt es die Möglichkeit zu Lebzeiten eine Bestattungsvorsorge abzuschließen.

5. Tote spüren die Einäscherung.

Es ist einer der weitesten verbreiteten Mythen überhaupt: Dass Verstorbene die Einäscherung spüren können bzw. dass ein Toter während der Kremation Schmerzen empfindet und/oder sich aufsetzt. Dies ist unmöglich, da der Tod der oder des Verstorbenen bei einer Kremation gleich doppelt festgestellt wird. Man kann also sicher sein, dass die Person vor der Einäscherung definitiv verstorben ist. Jemand, der tot ist, kann keinerlei Schmerzen mehr empfinden.

Dieser Glaube ist auf die frühere Aversion gegen die Kremation im Allgemeinen zurückzuführen, da die christliche Praxis der Erdbestattung sich an der Grablegung Jesu Christi orientierte. Auch heute liest man noch in zahlreichen Blogs, dass die Seele große Qualen bei der Verbrennung leiden würde. Dem steht gegenüber, dass die Seele in den meisten Glaubensarten von Schmerzen und irdischen Leiden befreit ist, wenn sie die menschliche Hülle verlässt.

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6. Haare und Nägel wachsen nach dem Tod weiter.

Auch dies ist nicht richtig. Durch den Tod kommt der Stoffwechsel zum Erliegen. So kann auch keine Zellteilung mehr stattfinden. Diese wäre nötig, um Haare und Nägel weiterwachsen zu lassen.

Der Mythos kommt daher, dass ein Leichnam zunehmend Wasser verliert, was zu einem Schrumpfen des Gewebes führt. An den Händen und Füßen wirkt es daher so, als würden die Nägel länger werden. Dabei zieht sich lediglich das Nagelbett zurück.

Bei den Haaren ist das vermeintliche Wachstum auf das Zusammenziehen der Haut zurückzuführen. So können vor allem kurze Haare und Stoppeln dadurch so wirken, als wären sie nach dem Tod noch einige Millimeter gewachsen.

7. Sind Tote giftig?

In vielen Köpfen herrscht noch immer die Vorstellung vor, Tote müssten so schnell wie möglich beerdigt werden, da sie giftigt seien. Dies ist in Österreich meist gar nicht möglich, aufgrund diverser ärztlicher und behördlicher Regulationen – beispielsweise muss etwa erst der Tod durch einen Arzt festgestellt werden.

In Österreich werden Verstorbene meist erst 48 Stunden nach dem Tod beerdigt . Spätestens sollte eine Bestattung nach acht Tagen stattfinden. Die Fristen für die Durchführung der Bestattung sind zudem je nach Bundesland unterschiedlich.

Was ist Leichengift?

Ebenso hartnäckig hält sich der Mythos, dass Verstorbene giftig sind und nicht berührt werden dürften. Das oftmals als solches bezeichnete „Leichengift“ existiert nicht.

Durch den Fäulnisprozess entstehen zwar Toxine als Abbauprodukte von Eiweißen (sogenannte Alkaloide), ein Kontakt durch Berührung mit diesen Alkaloiden ist allerdings ungefährlich und eine schädliche Wirkung durch Hautkontakt oder Einatmung von “Leichengift” ist ausgeschlossen.

Zu Erkrankungen können lediglich der Verzehr bzw. orale Schmierinfektionen oder Infektionen durch Schnittverletzungen führen. Diese werden allerdings durch Bakterientoxine, Alkaloide und mikrobielle Infektionen verursacht.

8. Manche Verstorbene werden zu Wachs.

Die Verstorbenen werden nicht wirklich zu Wachs. Vielmehr handelt es sich um eine Verwesungsstörung, die aufgrund eines zu geringen Sauerstoffangebots im Boden auftaucht. Die Mikroorganismen, die für die Verwesung zuständig sind, können ihre Arbeit nur in Anwesenheit von Sauerstoff vornehmen.

Fehlt dieser, werden unter Umständen diese Prozesse verlangsamt oder kommen sogar ganz zum Stillstand. So können manchmal auch viele Jahre nach dem Todeszeitpunkt noch intakte Verstorbene vorgefunden werden. Die körpereigenen Fette bilden eine wachsartige Schicht, welche als weiße Substanz an der Oberfläche sichtbar wird. Man spricht dann von Wachsleichen.

Lehmige Böden begünstigen Wachsleichen

Vor allem lehmige und tonhaltige Böden bieten nicht die besten Voraussetzungen, um einen natürlichen Verwesungsablauf zu garantieren. Manchmal ist auch der Grundwasserspiegel zu hoch, was eine Stagnation der Verwesung bewirken kann.

Auch die Kleidung, das Sargmaterial sowie medizinische Substanzen, die im Rahmen einer Antibiotika- oder Chemotherapie eingenommen werden, können einen Einfluss auf den Ablauf der Zersetzung haben.

9. Jede/r Verstorbene wird einbalsamiert.

Auch das ist falsch. Die als „Einbalsamierung“ bekannte Thanatopraxie wird von Thanatopraktikern durchgeführt. Deren Aufgabe ist es, den Verwesungsprozess zu verlangsamen und die Verstorbenen derart herzurichten, dass deren Angehörige sich von ihnen am offenen Sarg verabschieden können.

Dieser Service ist jedoch nicht automatisch im Preis einer Bestattung enthalten und muss separat gebucht werden. Man muss auch differenzieren zwischen der hygienischen Grundversorgung und Einbalsamierung: Erstere sorgt dafür, dass einerseits auf eine würdige und pietätvolle Weise vom Verstorbenen Abschied genommen werden kann und andererseits, dass die Erfordernisse der öffentlichen und privaten Hygiene gewahrt bleiben.

Die Angehörigen sollen ein gutes und friedliches Bild des oder der Verstorbenen in Erinnerung behalten können. Beide Aspekte gehen meist einher - so sind etwa schmutzige oder verschwitzte Haare oder Blut unter den Fingernägeln sowohl ein hygienisches Risiko als dass sie aber auch der Würde des Verstorbenen abträglich sind.

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Pietätvolle Aufbahrung ermöglichen

Die praktische Thanatologie, auch bekannt unter "modern embalming", ist eine eigenständige Form der hygienischen Totenversorgung. Sie soll eine pietätvolle, offene Aufbahrung von Verstorbenen ermöglichen.

Der oder die Verstorbene wird mit desinfizierenden Flüssigkeiten so versorgt und hergerichtet, dass die Hinterbliebenen den Gang zum offenen Sarg bedenkenlos vornehmen können. So wird auch die Furcht vor dem Antlitz des Todes genommen.

Die Gründe für eine Einbalsamierung können eine offene Aufbahrung über mehrere Tage zuhause sein, ein offener Abschied bei später stattfindender Trauerfeier, kosmetische Maßnahmen bei starker Verfärbung oder gesetzliche Vorschrift bei Überführung in bestimmte Länder (wie etwa die USA).

10. Särge werden wiederverwendet.

Dies wäre aus hygienischen Gründen nicht erlaubt. Der Mythos stammt noch aus der Zeit von Reformkaiser Joseph II., der im 18. Jahrhundert den "Sparsarg"einführte. Der Holzsarg war an der Unterseite mit einer Klappe ausgestattet, durch die der oder die Tote in das Grab gelassen werden konnte. Der in einen Leinensack gehüllte Leichnam fiel durch die geöffnete Bodenklappe in die Grube und wurde mit Erde und ungelöschtem Kalk bedeckt.

Ebenso war es im Mittelalter üblich, die Verstorbenen umgehend zu beerdigen. Särge waren teuer und vorwiegend der oberen Schicht vorbehalten. Für den Rest der Bevölkerung standen ein oder mehrere von der Gemeinde gestellten Gemeindesärge zur Verfügung. Darin wurde der oder die Verstorbene zu seinem Grab gebracht, jedoch nicht darin beerdigt. Auch im Nationalsozialismus wurde in Lagern und Heilanstalten auf Klappsärge zurückgegriffen.

Begräbniskosten-versicherung

... weil der Tod für Angehörige schon belastend genug ist.

Quellen

Institut für Rechtsmedizin des Kantons Basel: Sind Leichen giftig? (Link)

Mymoria.de: Die Stadien des Leichenabbaus (Link)

Wikipedia: Sparsarg (Link)