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Verfasst von Stefan Atz
2. März 2022 – Lesezeit: 4 Minuten
Inhaltsverzeichnis
Kremationen stellen in Österreich mittlerweile mehr als die Hälfte aller Bestattungen dar. Man kann danach die Urne in einer Urnennische oder einem Erdgrab beisetzen lassen, Naturbestattungen in Waldfriedhöfen oder an besonderen Stellen der Donau sind ebenso eine beliebte Möglichkeit.
Die Urne zuhause erfreut sich wachsender Beliebtheit - die unmittelbare Nähe zur verstorbenen Person, das Wegfallen des Weges zum Friedhof und finanzielle Gründe wie das Entfallen der Grabpflege sprechen dafür.
Es ist ebenso möglich, Teile der Asche entnehmen zu lassen - niemals die ganze Asche. So können verschiedene Familienmitglieder ein Andenken der verstorbenen Person bekommen. Dann spricht man von einer Gedenkurne. Anteile der Asche aus der Kremation werden dabei in kleinere Urnen gefüllt. Die Menge an Asche, die man für Gedenkurnen entnehmen kann, ist nicht limitiert. Sie können also beliebig viele Gedenkurnen "herstellen" lassen. Beachten Sie bitte, dass zur Entnahme der Asche lediglich Angestellte des Krematoriums bzw. Bestatter befugt sind.
Eine Übersicht der Preise für unsere unterschiedlichen Gedenkurnen finden Sie in der Produktüberischt.
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Für die Fertigung von kleinerem Gedenkschmuck, Edelsteinen und Diamanten ist die Entnahme einer Teilmenge ebenso möglich - dies muss allerdings wie zuvor durch den Bestatter geschehen.
Bei einer Edelsteinbestattung werden alle Elemente der Asche verwendet und in Form eines Schmucksteines transformiert. Von den ca. 2500 Gramm Asche die bei einer Kremation entstehen, werden dabei je nach Modell 50 - 500 Gramm benötigt. Nachstehend sehen Sie ein paar Beispiele davon, wie Gedenkschmuck aussehen kann:
Nach einer Feuerbestattung haben Sie vielerlei Möglichkeiten zur Bestattung:
Im angrenzenden Ausland ist beispielsweise auch das Verstreuen der Asche auf Almwiesen oder von einem Heißluftballon (Luftbestattung) aus möglich.
Sie können eine biologisch abbaubare Urne ins Wurzelwerk eines Baumes setzen. Dabei handelt es sich dann um eine sogenannte Baumbestattung im eigenen Garten. Dies muss jedoch auf Ihrem eigenen Grundstück passieren, oder Sie haben die Zustimmung des Grundstückeigentümers. Denken Sie daran, dass das Beerdigen eines Leichnams im Garten nicht zulässig ist, genauso wie das Verstreuen der Asche Verstorbener im Garten.
Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden:
Quellen
jusline.at - Gesetz über das Leichen- und Bestattungswesen
Addendum - Wenn der Staat den letzten Willen versagt
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