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Corona (COVID-19) Begräbnis Regeln in Österreich

Stefan Atz

VERFASST VON

Stefan Atz

2024-12-11

Lesezeit: 5 Minuten

In diesem Artikel geht es um die Vorschriften für Bestattungen während der Corona-Pandemie 2020 bis 2022. Die Inhalte werden von uns nicht länger aktualisiert und sind daher auf dem Stand von Mai 2022.

Inhaltsverzeichnis

Corona Maßnahmen für Begräbnisse und Trauerfeiern

Als österreichweiter Bestatter mit großem Online Angebot sind wir bereits auf kontaktlose Planung von Begräbnissen spezialisiert. Zusätzlich sind wir 24 Stunden am Tag telefonisch für Sie da und auch gerne persönlich an unseren Standorten. Auf dieser Seite informieren wir Sie über die tagesaktuellen COVID-19 Maßnahmen in Bezug auf Begräbnisse in Österreich.

Maßnahmen, die am 11.05.2022 gültig sind

  1. Die erlaubte Anzahl an Trauergästen ist nicht begrenzt.
  2. Bei Begräbnissen gilt derzeit keine FFP2-Maskenpflicht.
  3. Der Mindestabstand von 2 Metern zu Personen aus einem anderen Haushalt ist aufgehoben.
  4. Personen unter behördlicher Quarantäne dürfen weiterhin nicht an Begräbnissen teilnehmen.
  5. Die höchsten Infektionsschutz-Maßnahmen im Umgang mit an/mit Covid-19 Verstorbenen bleiben für die Bestatter bestehen.
  6. Es dürfen alle in Österreich zugelassenen Bestattungsarten weiterhin durchgeführt werden.
  7. Während des Beratungsgespräches beim Bestatter ist eine FFP2-Maske zu tragen.
  8. Es erfolgt kein Kontaktdatenerhebung der Trauergäste mehr durch den Bestatter. Dabei ist eine Person pro Haushalt ausreichend.
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Jemand ist an oder mit Corona verstorben

Für diesen Fall helfen wir Ihnen mit all unserer Erfahrung der letzten beiden Jahre. Wir kümmern uns um die sichere Abholung, alle geltenden Schutzmaßnahmen, die Carbol Versorgung und um den entsprechenden Sarg. Wir ermöglichen alle Bestattungsarten und können auch auf besondere Anforderungen und Wünsche eingehen.

Ablauf im Todesfall: Corona Maßnahmen

Der Ablauf im Todesfall ist trotz Corona weitestgehend gleich geblieben. Das bedeutet:

  1. Ein Totenbeschauarzt ist zu verständigen (bei einem Todesfall in Einrichtungen – Pflegeheim oder Spital – übernimmt das die Institutsleitung)
  2. Die Totenbeschau untersucht den Leichnam und stellt die Todesursache fest. Im Anschluss wird der Leichnam zur Abholung und später zur Bestattung freigegeben.
  3. Die Angehörigen verständigen dann einen Bestatter, der die Abholung durchführt und in Absprache mit den Angehörigen die Bestattung organisiert.

Vorgehen bei an oder mit COVID-19-Verstorbenen

Wenn eine Person an Corona erkrankt war und verstirbt, gelten für Bestatter spezielle Schutzmaßnahmen, die generell für den Umgang mit infektiösen Leichnamen gelten.

Der Körper wird zunächst in ein mit Carbol getränktes Leintuch eingeschlagen, was der Desinfektion dient. Dies bedeutet leider auch, dass Menschen, die mit/an Corona verstorben sind, nicht angekleidet werden dürfen.

Sie haben aber die Möglichkeit uns besondere Gegenstände oder auch Kleidungsstücke zu geben, die wir dem Sarg für Sie beilegen.

Zusätzlich wird der in das Carboltuch eingeschlagene Leichnam in einen sogenannten Body-Bag gegeben. Dieser ist fest verschließbar und luftdicht.

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Als letzte Maßnahme muss der Sarg verkittet werden. Dabei wird ein schnell aushärtender Kitt auf die Kante zwischen Sarg und Deckel gegeben.

Bestattergespräch: Aktuelles Vorgehen

Nach aktuellen Informationen dürfen Bestattungsbüros wie gewohnt Parteienverkehr unterhalten und auch der Besuch beim Bestatter ist fast wie gewohnt möglich. Achten Sie bitte auch auf folgende Verhaltensempfehlungen bzw. Regeln:

  • Melden Sie den Besuch vorher bitte telefonisch an
  • Bitte tragen Sie weiterhin während des Gesprächs gerne freiwiliig eine FFP2-Maske

Hinweis: Während des Gesprächs tragen unsere Benu Bestattungsexperten FFP2 Masken.

Begräbnisse und Trauerfeiern: Corona Maßnahmen

Prinzipiell können Trauerfeiern wieder mit größerer TeilnehmerInnenzahl abgehalten werden.

Dies gilt sowohl für Trauerfeiern am Grab (draußen), als auch Aufbahrungen in Hallen und Kirchen (drinnen).

Kirchen und Aufbahrungshallen sind daher generell ohne Personenbegrenzung wieder geöffnet. Da jedoch ein Mindestabstand von 2 Metern zu Haushaltsfremden Personen eingehalten werden muss, gibt es je nach Größe des jeweiligen Raumes dennoch eine Personenobergrenze.

Bei Begräbnissen gilt FFP2-Maskenpflicht.

Da bei Bestattungen naturgemäß Personen sämtlicher Generation zusammenkommen, beachten Sie bitte aus Rücksicht auf die älteren Generationen auch bei diesen Feiern im kleinen Kreis die allgemeinen Verhaltensregeln.

Zusammengefasst gilt:

  1. Die erlaubte Anzahl an Trauergästen ist nicht begrenzt.
  2. Bei Begräbnissen gilt derzeit keine FFP2-Maskenpflicht.
  3. Der Mindestabstand von 2 Metern zu Personen aus einem anderen Haushalt ist aufgehoben.
  4. Personen unter behördlicher Quarantäne dürfen weiterhin nicht an Begräbnissen teilnehmen.
  5. Die höchsten Infektionsschutz-Maßnahmen im Umgang mit an/mit Covid-19 Verstorbenen bleiben für die Bestatter bestehen.
  6. Es dürfen alle in Österreich zugelassenen Bestattungsarten weiterhin durchgeführt werden.
  7. Während des Beratungsgespräches beim Bestatter ist eine FFP2-Maske zu tragen.
  8. Es erfolgt kein Kontaktdatenerhebung der Trauergäste mehr durch den Bestatter. Dabei ist eine Person pro Haushalt ausreichend.

Empfehlungen für Angehörige

1) Feuerbestattung als Alternative

Leider haben wir gelernt, dass sich die Maßnahmen immer wieder ändern können. Wenn Sie eine größere Trauerfeier abhalten wollen, dies aber aufgrund von neuen oder geänderten Beschränkungen nicht wie gewünscht möglich ist, bietet die Feuerbestattung eine flexible Alternative zur Erdbestattung.

Wenn Sie sich beispielsweise zu einer Kremation entschließen, können wir als Bestatter die Asche Ihres Verstorbenen gerne auch für einen längeren Zeitraum zuverlässig und sicher verwahren.

Vor der eigentlichen Kremation bietet sich die Möglichkeit einer Sargverabschiedung im kleinen Rahmen.

Wenn sich die Situation rund um das Virus bessert, können Sie dann in Ruhe die Beisetzung (also das Verabschieden der Urne, z.B. im Erdgrab) gemäß Ihren Wünschen nachholen.

Die Feuerbestattung ermöglicht einige unterschiedliche Beisetzungsformen:

Alternativ zu einer der traditionellen Bestattungsarten können Sie beispielsweise auch einen Antrag auf die Aufbewahrung der Urne bei sich zuhause stellen – wir unterstützen Sie in diesem Fall gerne bei sämtlichen Formalitäten.

2) Trauerfeier als Livestream

In Kooperation mit unserem Partner domotion bieten wir Ihnen die Möglichkeit bietet, eine Trauerfeier via Internet live zu übertragen.

3) Bestattung kontaktlos planen und beauftragen (online und per Telefon)

Bei Benu Bestattung waren wir schon vor der Corona-Krise darauf ausgerichtet, eine Bestattung zwar sehr persönlich (mit jeweils persönlichem Ansprechpartner und durchgängiger Betreuung im Trauerfall), aber vollständig kontaktlos abzuwickeln.

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Wir von Benu – Bestattung und Vorsorge sind 24/7 rund um die Uhr für Sie da.