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Trauer

Sternenkinder - Engel, die zu Gast auf Erden sind

Stefan Atz

VERFASST VON

Stefan Atz

2022-04-28

Lesezeit: 5 Minuten

Wir sind für Sie da

In den letzten Jahren haben wir viel Erfahrung mit Sternenkinder Familien gesammelt. Unser einfühlsames Team ist von der ersten Sekunde an ganz für Sie da.Wir bemühen uns all Ihre Wünsche und Bedürfnisse zu jederzeit umzusetzen.

Es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten den Abschied so individuell wie es auch Ihr kleiner Stern ist zu gestalten. Wir nehmen uns Zeit und besprechen mit Ihnen alle Möglichkeiten. Rufen Sie uns zu jederzeit an unter: 01 358 7640

Wenn du bei Nacht den Himmel anschaust, wird es sein, als lachten alle Sterne, weil ich auf einem von ihnen wohne, weil ich auf einem von ihnen lache.

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Antoine de Saint-Exupéry

Französischer Schriftsteller

Das eigene Kind zu verlieren ist wahrscheinlich einer der schwersten Schicksalsschläge. Sternenkinder sind Kinder, die vor oder kurz nach der Geburt versterben. Wie kann man in einer solchen Situation mit der eignen Trauer umgehen? Wir helfen Ihnen die Verabschiedung, Trauerfeier oder Bestattung ganz nach Ihren Wünschen zu gestalten. - Mit einfühlsamer Beratung & ohne versteckte Kosten.

Sternenkinder

Was sind Sternenkinder? Ab wann wird jemand als Sternenkind bezeichnet?

Der Begriff Sternenkind (gelegentlich wird auch Engelskind oder Schmetterlingskind verwendet) bezeichnet im ursprünglichen Sinn Kinder, die weniger als 500 Gramm wiegen und während oder kurz nach der Geburt versterben.

Auch die Bezeichnung “Stille Geburt” ist für Sternenkinder weit verbreitet. Allerdings wird der Begriff Sternenkind inzwischen ebenso für Kinder verwendet, die noch im ersten Lebensjahr versterben.

Der Begriff Sternenkind soll die große Bedeutung des noch ungeborenen Lebens für die Eltern hervorheben. Ihm liegt die Idee zugrunde, dass die Neugeborenen “den Himmel erreicht haben, noch bevor sie das Licht der Welt erblicken durften.”

Im Gegensatz zu den medizinischen Begriffen der Fehlgeburt oder Totgeburt, die für manche Menschen sehr abwertend dem ungeborenen Lebewesen gegenüber klingen, verdeutlicht die Bezeichnung Sternenkind die intensive Bindung der Eltern gegenüber ihrem viel zu früh verstorbenen Kind.

Diese gefühlsmäßig starke Bindung spiegelt sich oft in lang anhaltender Trauer der Elternteile wider, denn es gibt kaum etwas Schlimmeres, als sein eigenes Kind zu verlieren.

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Gesetzliche Lage in Österreich

Was ist der Unterschied zwischen Fehl-, Tot- und Lebendgeburt?

In Österreich wird grundsätzlich zwischen einer Lebendgeburt, einer Totgeburt, einer Fehlgeburt und einer Curettage unterschieden. Je nach Art der Geburt verändert sich das Recht auf Namensgebung (sprich die Eintragung in das Personenstandsregister) sowie das Recht auf Wochenschutz.

Lebendgeburt

Wird ein Baby lebend geboren, erhält es offiziell sowohl Vor- als auch Nachnamen, der in der Geburtsurkunde festgehalten wird. Es wird außerdem eine Sterbeurkunde erstellt. Bei einer Lebendgeburt haben Mütter ein Anrecht auf acht Wochen Wochenschutz, bestätigt die Ärztin/der Arzt. Bei einer Frühgeburt sind es zwölf Wochen.

Totgeburt

Bei einer Totgeburt wird nur ein Vorname vergeben, der auf der Urkunde für die Totgeburt, dem Sterbebuch, eingetragen wird. Es wird aber keine offizielle Geburtsurkunde erstellt. Mütter haben ein Recht auf acht Wochen Wochenschutz, bei einem Kaiserschnitt oder bei Mehrlingen sind es sogar zwölf Wochen.

Fehlgeburt (med. Abortus)

Wiegt ein Baby bei der Geburt weniger als 500 Gramm, wird es als Fehlgeburt bezeichnet. Für solche Geburten war lange Zeit keine Eintragung ins Personenstandregister vorgesehen, diese Regelung wurde auch als 500 Gramm Grenze bezeichnet.

Seit einer Änderung des Gesetzestextes 2014 ist es aber möglich, auch Sternenkinder unter 500 Gramm Geburtsgewicht auf Wunsch der Mutter offiziell in ein Namensregister eintragen zu lassen.

Gesetzlich haben Mütter bei einer Fehlgeburt keinen Anspruch auf Wochenschutz, können sich jedoch umgehend von ihrem Hausarzt krankschreiben lassen.

Curettage

Die Curettage, auch Ausschabung genannt, ist ein operativer Eingriff, bei der die Gebärmutter mit einem Curette-Messer ausgeschabt wird. Sie kommt einer Fehlgeburt gleich.

Bei diesem Eingriff erhalten die Eltern keinerlei Dokumente über ihr Kind. Es erfolgt also auch keine offizielle Namensgebung. Auch bei einer Curettage haben Mütter kein Anrecht auf Wochenschutz, können sich jedoch ebenfalls von ihrem Hausarzt krankschreiben lassen.

Abschied und Erinnerung

Was hilft beim Abschied nehmen?

Von seinem eigenen Kind an dessen Geburt Abschied zu nehmen, ist mit die schwerste Prüfung die das Leben bereithalten kann. Auch gibt es kein allgemein gültiges Rezept, wie man Abschied nimmt und wie man mit den dabei entstehenden Emotionen am besten umgehen kann.

Dennoch gibt es einige Hilfestellungen zur Vorbereitung auf eine stille Geburt.

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Bei der Geburt, die in der Regel natürlich und nicht mit Kaiserschnitt durchgeführt wird, ist es wichtig, dass Sie Ihren Partner/Ihre Partnerin, Freunde oder Familienangehörige bei sich haben, die Sie begleiten und Ihnen Halt geben können.

Außerdem ist es Eltern von Sternenkindern eine große Hilfe, ihr Neugeborenes nach der Geburt einige Zeit in den Armen zu halten, zu begrüßen und kennenzulernen. Nehmen Sie sich dabei so viel Zeit wie Sie benötigen.

Geben Sie Ihrem Kind auch einen Namen, damit es eine Identität bekommt. Dies erleichtert Ihnen den Umgang im Gespräch und in Ihrer Erinnerung.

Selbst wenn Sie sich nicht in der Lage sehen, Ihr Kind anzusehen, kann es im Nachhinein sehr wichtig sein, ein Erinnerungsstück an Ihr Kind zu haben. Dies können Fotos oder die bloße Beschreibung des Aussehens durch eine Hebamme oder Krankenschwester sein.

Auch ein kleiner Hand-, oder Fußabdruck oder eine Haarlocke können ein wertvolles Erinnerungsstück sein und die Trauerphase erleichtern.

Falls Sie noch weitere Kinder haben, ist es oftmals ratsam, diese ebenfalls mit einzubeziehen. Kleinere Kinder haben meist einen natürlichen Umgang mit dem Tod und möchten trotz allem ihr Geschwisterchen kennenlernen.

Es ist ebenso möglich, Ihr Kind segnen oder nottaufen zu lassen, sofern Sie dies wünschen. Nehmen Sie alle Möglichkeiten wahr, die Ihnen zur Verfügung stehen, das betreuende Personal wird Sie in dieser schweren Zeit immer unterstützen.

Sprüche und Bücher zum Thema Sternenkinder

Auch Worte sind ein nicht zu unterschätzendes Mittel zur Trostspende in schweren Zeiten. Das Internet bietet hier die Möglichkeit sehr einfach Sprüche, Gedichte und Texte zu finden, welche Sterneneltern in einer solchen schweren Zeit helfen können, mit ihrer Trauer umzugehen.

Weit verbreitete Bücher sind beispielsweise “Gute Hoffnung, jähes Ende” von Hannah Lothrop oder “Trauern hat seine Zeit” von Michaela Nijs.

Bestattung und Trauerfeier

Darf ich mein Sternenkind bestatten?

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass jedes Kind bestattet werden kann. In allen Bundesländern besteht ein Bestattungsrecht für fehl- und totgeborene Kinder.

Für die Eltern ist eine markierte Grabstelle oftmals eine große Hilfe, um ihre Trauer zu bewältigen. Auch falls Sie im Moment der größten Trauer lieber von einer Bestattungszeremonie absehen möchten, ist es ratsam sich die Grabstelle zeigen zu lassen, um später einen Ort zu haben, an dem man des verstorbenen Kindes gedenken kann.

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Ab wann gibt es Bestattungspflicht?

Grundsätzlich gilt in Österreich für Totgeburten, also Föten, die bei der Geburt mehr als 500 Gramm wiegen, die Bestattungspflicht.

In Wien, Niederösterreich, Burgenland, Salzburg, Steiermark und Vorarlberg besteht diese zusätzlich auch für Fehlgeburten, also Föten mit einem Gewicht von unter 500 Gramm zum Zeitpunkt der Geburt.

In Kärnten, Oberösterreich und Tirol besteht für fehlgeborene Kinder zwar keine Bestattungspflicht, je nach Wunsch der Eltern gibt es aber ein Bestattungsrecht.

Sollte die Bestattungsplanung nicht von den Eltern selbst wahrgenommen werden, muss das Krankenhaus die Bestattung übernehmen.

Gibt es Vorschriften, wie Sternenkinder bestattet werden müssen?

Prinzipiell können die Eltern hier frei entscheiden. In der Regel haben Sie die Möglichkeit, Ihr verstorbenes Kind entweder in einem Sammel-, in einem Familien-, oder Kindergrab bestatten zu lassen oder nach einer Kremation die Urne nach Hause mitzunehmen.

  • Entscheiden Sie sich für ein Sammelgrab haben Sie jedoch nicht immer die Möglichkeit, bei der Bestattungszeremonie anwesend zu sein und können womöglich lediglich Blumen und Kerzen an der Grabstätte ablegen. Viele Eltern empfinden den Gedanken, dass ihr Sternenkind auf seinem letzten Weg nicht alleine ist, jedoch als sehr tröstlich.

  • Bei einem Familien- oder Kindergrab hingegen können Sie die Trauerfeier und Verabschiedung nach Ihren Wünschen gestalten. Bei der Trauerfeier können Sie beispielsweise Kinderlieder singen, eine Trauerrede selbst halten, oder, je nach Präferenz, von einem geistlichen oder weltlichen Vertreter halten lassen.

  • Falls Sie eine Kremation durchführen lassen, muss die Urne nicht zwangsweise beerdigt werden, sondern kann auch zu Hause aufbewahrt werden. Dies ist allerdings nur mit einer speziellen Genehmigung möglich.

  • Ebenso ist es möglich, dass der Sarg in der Verabschiedungshalle noch einmal geöffnet wird, um Abschied nehmen zu können. Auch den Sarg oder die Urne selbst zu Grabe zu tragen, ist keine Seltenheit, sofern Sie dies wünschen.

In welcher Kleidung sollte man ein Sternenkind bestatten?

Gemeinnützige Vereine wie der Verein Pusteblume fertigen gemeinsam mit ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern spezielle Kleidung für Sternenkinder an.

Neben Einschlagdecken, Stramplern und Hauben bietet der Verein auch Stofftiere, Erinnerungssäckchen und sogenannte Engelskinder (kleine Stoffengel) als Andenken an. Interessierte Sternenmamas bzw. Sternenpapas oder auch Spitäler können solche kostenlos über ein Kontaktformular anfordern.

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Hilfsangebote

An wen kann ich mich wenden?

Es gibt eine Vielzahl verschiedener Hilfeangebote, die bereits vor der Geburt und natürlich vor allem nach der Geburt von Ihnen in Anspruch genommen werden können.

Unmittelbar nachdem Sie das Krankenhaus verlassen haben, ist eine ambulante Betreuung oftmals essentiell. Dies wird in der Regel von Hebammen übernommen, die Hausbesuche bei Ihnen machen und Sie in dieser schweren Zeit begleiten und einfach auch zuhören.

Bei einem totgeborenen Kind oder bei Eintritt des Todes kurz nach der Geburt, wird eine gewisse Anzahl dieser Hausbesuche vom Sozialversicherungsträger übernommen, bei Fehlgeburten müssen die Kosten leider selbst getragen werden.

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Hebammen können Sie normalerweise über Broschüren, die in jedem Krankenhaus ausliegen, oder auch unter hebammen.at kontaktieren.

Auch werden regelmäßig Gedenk- und Beerdigungsfeiern für Sternenkinder in verschiedenen Pfarrgemeinden und Krankenhäusern angeboten. Informationen zu solchen Gedenkfeiern in Ihrer Nähe finden Sie am besten über eine Suchmaschine.

Eine gute Anlaufstelle können auch Kinderpalliativteams sein: Im Burgenland etwa wird die Begleitung in der Trauer für Familien, die ihr Kind vor oder nach der Geburt verabschieden mussten, vom Kinderpalliativteam MOKI Burgenland angeboten - diese Trauerbegleitung für die Eltern und Geschwisterkinder ist kostenlos.

Gibt es auch Trauergruppen?

Eine weitere Möglichkeit, mit dem schmerzvollen Verlust umzugehen, bieten Trauerseminare und eine Trauerbegleitung. Bei Trauerseminaren geht es darum, seine eigene Trauer und Gefühle auszudrücken und in Worte zu fassen, um das verstorbene Kind als positive Erinnerung im Gedächtnis zu behalten.

Trauerbegleitungen finden meist in Gruppen, aber auch alleine mit einer psychologischen Fachkräften statt und sollen mit Hilfe von beispielsweise Imaginationsreisen, Tänzen, symbolischen Handlungen und Ritualen dazu führen, dass eine lebenshindernde Trauer in eine lebensfördernde Trauer umgewandelt wird.

Auf den unten zusammengefassten Webseiten findet man zusätzlich Informationen zu unterschiedlichen Trauer- und Selbsthilfegruppen in den einzelnen Bundesländern:

Sollten sich allerdings selbst nach mehreren Monaten oder auch Jahren noch körperliche oder seelische Probleme zeigen, ist es ratsam, auf professionelle Hilfe in Form einer Psychotherapeutin/eines Psychotherapeuten zurückzugreifen.

Eine gute Anlaufstelle bietet dabei psychotherapie.at

Für allgemeine Informationen zu Sternenkindern und der stillen Geburt empfehlen sich die Website des Wiener Programm für Frauengesundheit sowie eine Informationsbroschüre des Bundesministeriums für Familien und Jugend.

Sternenkinder fotografieren

Darf man Fotos von verstorbenen Kindern machen?

Entspricht es dem Wunsch der Eltern spricht rechtlich nichts dagegen, Sternenkinder auch zu fotografieren, um sie so besser in Erinnerung behalten zu können.

Oft fällt es Sterneneltern direkt nach der Geburt sehr schwer, ihr Kind anzusehen oder gar zu berühren. In späteren Stadien des Trauerprozesses kommt dann allerdings oftmals das Bedürfnis auf, die Bilder von ihrem Sternenkind zu betrachten.

Solche Fotos können also einen wertvollen Beitrag zum Umgang mit dem Tod des Kindes darstellen, wie wir bei vielen Familien bereits erfahren durften

Gibt es spezialisierte Fotografen, an die ich mich wenden kann?

Die 2013 ins Leben gerufene Organisation Dein Sternenkind hat es sich zum Auftrag gemacht, Eltern in dieser besonders schwierigen Situation bestmöglich zu unterstützen und ihnen den Wunsch nach pietätvollen Fotografien von ihren Kindern zu erfüllen.

Über 600 Fotografen in Österreich und Deutschland stellen ihre Dienste hierfür kostenlos zur Verfügung und werden vom Verein zentral bei dieser Tätigkeit unterstütz und koordiniert.

Betroffene Eltern können über ein Kontaktformular auf der Website des Vereins eine Fotografin oder einen Fotografen beantragen. Die direkte Ansprechpartnerin für Österreich ist Simone Strobl.

Wann sollte ein Fotograf kontaktiert werden?

Prinzipiell ist eine Verständigung des Vereins sowohl vor, als auch nach der Geburt möglich. Die genauen Umstände können dabei im Formular extra angegeben werden.

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