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Trauer

Stille Geburt - Wenn Geburt und Abschied nah beieinander liegen

Severin Schulz

VERFASST VON

Severin Schulz

2021-10-15

Lesezeit: 6 Minuten

Ein Baby stirbt in der Schwangerschaft, während oder kurz nach der Geburt. Für die betroffenen Eltern eine traumatische Erfahrung. Den Alltag zu bewältigen, scheint angesichts von Trauer und Hilflosigkeit unmöglich. Manchmal fehlt im Umfeld das Verständnis für den großen Schmerz, der durch einen so unfassbaren Verlust entsteht. Beratung und Austausch mit anderen Betroffenen können hilfreich sein.

Wie geht man in einer solchen Situation mit der schier unendlichen Trauer um? Benu hilft Ihnen bei der Gestaltung einer Verabschiedung, Trauerfeier oder Bestattung ganz nach Ihren Wünschen.

Die ersten Schritte nach einer stillen Geburt

  • Im Falle einer Fehlgeburt // ein Kind wird Kind tot geboren oder stirbt unmittelbar nach der Geburt: Reden Sie mit der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt bzw. der Hebamme. Lassen Sie sich beraten und geben Sie sich genügend Zeit, um das Geschehene fassen zu können.

  • Eltern können sich beliebig viel Zeit nehmen, um sich von dem Kind zu verabschieden. Auch weitere Angehörige können auf Wunsch das Kind kennenlernen und sich verabschieden.

  • Es gibt die Möglichkeit, das Kind segnen oder nottaufen zu lassen. Hier hilft Ihnen die betreffende Krankenhausseelsorge weiter.

  • Wenn ein Kind tot geboren wird oder unmittelbar nach der Geburt verstirbt, muss dies bei der Personenstandsbehörde angezeigt werden.

  • Um die Trauer besser bewältigen zu können, kann man eine Hebammenhilfe für zu Hause in Anspruch nehmen. Diese Hebammenhilfe ist eine Leistung der Krankenkassen. -

  • Um der Trauer Ausdruck zu verleihen, können auch spezielle Trauerseminare und Selbsthilfegruppen besucht werden.

  • Informationen zum Thema "Beruf und Finanzielles zur stillen Geburt/zu Sternenkinder" finden sich auf oesterreich.gv.at.

  • Die Bestattungsmöglichkeiten sind je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. In allen Bundesländern gibt es eine Bestattungspflicht für Totgeburten, in einigen Bundesländern auch für Fehlgeburten.

  • Wenn ein Kind unmittelbar nach der Geburt stirbt, kommt es zu einem Verlassenschaftsverfahren. In diesem Fall erhalten Sie ein Schreiben von einer Notarin bzw. einem Notar.

Weitere Infos finden Sie auf dem Gesundheitsportal.

Stille Geburt

Was ist eine Stille Geburt?

Der Begriff "Stille Geburt" bezeichnet den Geburtsvorgang von Babys, welche vor, während oder kurz nach der Geburt versterben. Synonym dazu ist der Begriff "Sternenkind" weit verbreitet. Dieser wird inzwischen ebenso für Kinder eingesetzt, welche während des ersten Lebensjahres versterben.

Der Begriff "stille Geburt" stammt aus dem englischen ("stillbirth") und beschreibt sehr gut diese Form der Entbindung, bei der der Schrei des Neugeborenen ausbleibt.

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Was sind Sternenkinder?

Der Begriff Sternenkind bezeichnet Kinder, die weniger als 500 Gramm wiegen und während oder kurz nach der Geburt versterben.

Der Begriff richtet den Fokus auf das Kind selbst, im Gegensatz zu Synonymen wie Fehlgeburt und Totgeburt, die den Vorgang des Absterbens der Leibesfrucht an sich meinen. Er stellt die intensive Bindung vieler Mütter und Väter zum meist noch ungeborenen Kind in den Mittelpunkt und macht die langanhaltende Trauer, die dieser Tod verursacht, sichtbar.

Aufgrund dieser Bindung erscheint die Bezeichnung Fehlgeburt oder Totgeburt für das verstorbene Familienmitglied vielen als pietätlos und unpassend: Deswegen ist als Abgrenzung zu den Begriffen "Totgeburt" und "Fehlgeburt", die lediglich den Tod als Prozess beschreiben, die Bezeichnung "Sternenkind" entstanden. Denn das Wort beschreibt weit mehr als lediglich das Absterben. Der Begriff stellt das Kind selbst in den Vordergrund.

Stille Geburt: So kündigt sie sich an

Wie merkt man, dass etwas nicht stimmen könnte? Bei manchen Frauen kündigen eine Blutung, Unterleibsschmerzen und/oder fehlende Kindsbewegungen an, dass etwas nicht nach Wunsch verläuft.Im Ultraschall kann sich dann womöglich der schlimme Verdacht bestätigen: Das Kind im Bauch zeigt keine Lebenszeichen mehr. Manchmal kann es aber auch sein, dass alles wie immer ist, sodass der Arzt bzw. die Ärztin bei der Vorsorgeuntersuchung vollkommen unerwartet den Tod des Babys mitteilt.

Unter Umständen diagnostiziert ein Gynäkologe auch eine schwere Fehlbildung beim Ungeborenen, mit welcher es nicht lebensfähig sein würde und so kurz nach der Geburt versterben wird. Um zu verhindern, dass so ein schwer geschädigtes Kind die Geburt überlebt, kann manchmal ein Fetozid nötig sein.

All die eben beschriebenen, traurigen Szenarien münden in die gleiche ausweglose Situation: der Totgeburt des geliebten Babys.

Als Elternteil findet man sich irgendwo zwischen Teilnahmslosigkeit, Panik und Verzweiflung. So dauert es eine ganze Weile, um das Geschehen zu begreifen, was oft selbst nicht gelingen kann. Es ist ratsam, Seelsorger oder Psychologen zur Hilfe zu ziehen, um Umgang mit der schlechten Nachricht zu finden.

Manche Frauen möchten auch, sobald sie vom Schicksal ihres Ungeborenen erfahren, schnell und per Kaiserschnitt die missliche Lage beenden. Lassen Sie sich jedoch Zeit. Die aufgebaute Bindung würde völlig unerwartet ein Ende finden. Eine voreilige Trennung erschwert den Abschied und kann den Trauerprozess negativ beeinflussen. Es besteht aus gesundheitlicher Sicht meist kein Grund zum überstürzten Handeln. In den meisten Fällen ist es möglich, abzuwarten, bis die Wehen einsetzen. Mitunter ist auch ein Einleiten der Wehen nötig. Nur in wenigen Ausnahmen (schwere Infektion, geplatzte Fruchtblase) muss das Kind per Kaiserschnitt entbunden werden.

Oft kann es daher besser sein, das Kind zu gebären. Lassen Sie sich von Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Hebamme ausführlich und in Ruhe bezüglich einer "stillen Geburt" beraten.

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Sollte Ihr Baby aufgrund einer schweren Fehlbildung nicht lebensfähig sein, kann es noch lebend geboren werden und einige Minuten oder später in den Armen seiner Eltern versterben. Damit Ihr Baby keine Schmerzen empfindet, verabreicht Ihre Ärztin bzw. der Arzt ein Schmerzmittel. Sie sind in dieser Situation nicht allein. Ärzt:innen und Geburtshelfer:innen stehen Ihnen zur Seite.

Auch wenn eine "stille Geburt" als unnormal angesehen wird: Eine stille Geburt erleichtert das Abschied nehmen. Sie können kostbare Momente mit Ihrem Baby erleben, Ihr Kind im Arm halten. Sie können Ihrem Baby Geborgenheit und Liebe geben, dürfen es anziehen, Erinnerungsfotos machen oder einen Abdruck von Fuß oder Hand anfertigen lassen. Zudem schüttet der Körper - wie bei jeder Geburt - Hormone aus, die diese unbeschreibliche Situation für die Psyche erträglicher machen.

Hinzu kommt: Das Kind mit jeder Wehe aus eigener Kraft zur Welt zu bringen, macht den Abschied für viele Mütter „erfahrbar“. Es kann die Eltern auch bei allem Abschiedsschmerz mit Freude und Stolz erfüllen, diese Geburt zu bewältigen und das Kind aktiv in Empfang zu nehmen.

Nach der stillen Geburt

Die Zeit im Wochenbett nach einer stillen Geburt ist für Mütter eine traurige Zeit. Denn der Körper macht keinen Unterschied zwischen Lebend- und Totgeburt - Nachwehen und das Einsetzen der Milchbildung sind immer vorhanden. Bei einer stillen Geburt ist man täglich an den schmerzhaften Verlust erinnert. Dies ist der Beginn einer längeren Trauerarbeit.

Hebammen sind in dieser Zeit oft die ersten Ansprechpartner. Sie stehen nicht nur bei körperlichen, sondern auch seelischen Problemen zur Seite. Die Krankenkasse übernimmt nach einer stillen Geburt für mehrere Wochen die Kosten für eine Nachsorgehebamme.

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Die Rechtslage in Österreich

Wie unterscheidet man Fehl-, Tot- und Lebendgeburt?

Hierzulande unterscheidet das Gesetz zwischen einer Lebendgeburt, einer Totgeburt, einer Fehlgeburt und einer Curettage. Abhängig von der Art der Geburt verändert sich das Recht auf Namensgebung (sprich die Eintragung in das Personenstandsregister) sowie das Recht auf Wochenschutz.

  • Bei einer Lebendgeburt erhält das Kind offiziell einen Vor- als auch Nachnamen, welcher in der Geburtsurkunde eingetragen wird. Zudem wird eine Sterbeurkunde ausgehändigt. Im Falle einer Lebendgeburt bekommen Mütter acht Wochen Wochenschutz, bei einer Frühgeburt stehen einem zwölf Wochen zu.

  • Handelt es sich um eine Totgeburt, wird lediglich ein Vorname vergeben, der auch auf der Urkunde für die Totgeburt, dem Sterbebuch, festgehalten wird. Geburtsurkunde gibt es keine. Müttern steht acht Wochen Wochenschutz zu; kommt es zum Kaiserschnitt oder einer Mehrlingsgeburt, sind es zwölf Wochen.

  • Als Fehlgeburt (med. Abortus) bezeichnet man ein Baby, welches bei der Geburt weniger als 500 Gramm wiegt. Seit 2014 darf man auch still geborene Kinder unter 500 Gramm Geburtsgewicht auf Wunsch offiziell in ein Namensregister eintragen. Mütter haben bei einer Fehlgeburt leider keinen Anspruch auf Wochenschutz, können sich aber von ihrem Hausarzt krankschreiben lassen.

  • Bei einer Curettage, auch Ausschabung genannt, wird die Gebärmutter mit einem Curette-Messer ausgeschabt. Sie wird mit einer Fehlgeburt gleichgesetzt. Hierbei bekommen die Eltern keinerlei Dokumente, daher bleibt auch die offizielle Namensgebung aus. Auch in diesem Fall gibt es kein Anrecht auf Wochenschutz, Mütter können sich jedoch genauso von ihrem Hausarzt krankschreiben lassen.

Wie kann man Abschied nehmen?

Von seinem eigenen Kind an dessen Geburt Abschied zu nehmen, ist mit die schwerste Prüfung die das Leben bereithalten kann. Auch gibt es kein allgemein gültiges Rezept, wie man Abschied nimmt und wie man mit den dabei entstehenden Emotionen am besten umgehen kann.

Dennoch gibt es einige Hilfestellungen zur Vorbereitung auf eine stille Geburt.

Bei der Geburt ist es ratsam, Ihren Partnerin, Freunde und/oder Familienangehörige um sich zu haben.

Außerdem ist es nach einer stillen Geburt heilsam, das Neugeborene einige Zeit in den Armen zu halten, zu begrüßen und kennenzulernen. Nehmen Sie sich dafür alle Zeit der Welt.

Geben Sie Ihrem Kind einen Namen, - so bekommt es eine Identität.

Auch wenn es Ihnen unmöglich ist, Ihr Kind anzusehen, sollten Sie sich für die Zeit danach ein Erinnerungsstück an Ihr Kind aufbewahren - Fotos oder die bloße Beschreibung etwa, ein kleiner Hand-, oder Fußabdruck oder eine Haarlocke.

Wenn Ihr Kind Geschwister hat, ist es ratsam, diese mit einzubeziehen: Kleinere Kinder haben meist einen natürlichen Umgang mit dem Tod, haben ein Recht darauf, das Geschwisterchen kennenzulernen.

Gerne können Sie Ihr Kind segnen oder nottaufen lassen.

Sprüche und Bücher zum Thema Stille Geburt

Worte können in schweren Zeiten Trost spenden. Im Internet finden sich zahlreiche Sprüche, Gedichte und Texte, welche für Eltern heilsam sind und die Trauer erleichtern.

Bekannte Bücher zur Thematik sind etwa “Gute Hoffnung, jähes Ende” von Hannah Lothrop oder “Trauern hat seine Zeit” von Michaela Nijs.

Bestattung und Trauerfeier

Darf ich meine stille Geburt bestatten?

Grundsätzlich kann jedes Kind bestattet werden. In allen österreichischen Bundesländern besteht ein Bestattungsrecht für Stillgeburten.

Eine markierte Grabstelle dient der Trauerbewältigung - auch wenn dies für Sie momentan zu überwältigend erscheint, können Sie später an diesen Ort zurückkehren, um Ihrem verstorbenen Kind zu gedenken.

Ab wann gibt es Bestattungspflicht für stille Geburten?

Grundsätzlich gilt in Österreich für Totgeburten, also Föten, die bei der Geburt mehr als 500 Gramm wiegen, die Bestattungspflicht.

In Wien, Niederösterreich, Burgenland, Salzburg, Steiermark und Vorarlberg besteht diese zusätzlich auch für Fehlgeburten, also Föten mit einem Gewicht von unter 500 Gramm zum Zeitpunkt der Geburt.

In Kärnten, Oberösterreich und Tirol besteht für fehlgeborene Kinder zwar keine Bestattungspflicht, je nach Wunsch der Eltern gibt es aber ein Bestattungsrecht.

Sollte die Bestattungsplanung nicht von den Eltern selbst wahrgenommen werden, muss das Krankenhaus die Bestattung übernehmen.

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Steht bei Ihnen eine stille Geburt bevor?

Setzen Sie sich mit unseren Experten in Verbindung.

Unverbindlich, vertraulich und kostenfrei. Per E-Mail oder Telefon (01 907 68 85).

Gibt es Vorschriften, wie man stille Geburten bestatten muss?

Die Eltern haben grundsätzlich freie Handhabe. Für gewöhnlich haben Sie die Möglichkeit, Ihr verstorbenes Kind entweder in einem Sammel-, Familien-, oder Kindergrab bestatten zu lassen oder nach einer Kremation die Urne nach Hause mitzunehmen.

  • Bei einem Sammelgrab sollten Sie sich bewusst sein, dass Sie nicht immer die Möglichkeit haben, bei der Bestattungszeremonie anwesend zu sein.

  • Bei einem Familien- oder Kindergrab hingegen können Sie die Trauerfeier und Verabschiedung ganz nach Ihren individuellen Wünschen gestalten: Kinderlieder singen, eine Trauerrede selbst oder von einem geistlichen oder weltlichen Vertreter halten lassen.

  • Falls Sie es wünschen, kann der Sarg in der Verabschiedungshalle noch einmal geöffnet werden, um Abschied nehmen zu können. Auch den Sarg oder die Urne selbst zu Grabe zu tragen, ist gestattet.

In welcher Kleidung sollte man eine stille Geburt bestatten?

Gemeinnützige Vereine wie der Verein Pusteblume fertigen gemeinsam mit ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern spezielle Kleidung für stillgeborene Kinder an: Egal ob Strampler und Hauben; Stofftiere, Erinnerungssäckchen und kleine Stoffengel als Andenken - der Verein bietet eine Vielzahl an persönlichen Erinnerungsstücken. Interessierte Eltern oder Spitäler können die Kleidung kostenlos über ein Kontaktformular anfordern.

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Wo bekomme ich Hilfe?

Eine stille Geburt bzw. der Verlust des eigenes Kindes ist ein Schock, den man oft allein nicht bewältigen kann. Wir legen Ihnen ans Herz, die Vielzahl verschiedener Hilfeangebote, die bereits vor der Geburt und natürlich vor allem danach bestehen, auch in Anspruch zu nehmen.

Nachdem Sie das Krankenhaus verlassen haben, ist eine ambulante Betreuung wortwörtlich überlebenswichtig. Diese wird meist von Hebammen übernommen, welche Hausbesuche bei Ihnen machen und Sie in dieser schweren Zeit begleiten.

Bei einem stillgeborenen Kind oder bei Eintritt des Todes kurz nach der Geburt, wird eine gewisse Anzahl dieser Hausbesuche vom Sozialversicherungsträger übernommen, bei Fehlgeburten sind Sie mit den Kosten leider alleine.

Hebammen können Sie für gewöhnlich über Broschüren, die in jedem Krankenhaus ausliegen, oder auch unter hebammen.at kontaktieren.

Zudem werden Gedenk- und Beerdigungsfeiern für stille Geburten in verschiedenen Pfarrgemeinden und Krankenhäusern angeboten. Infos diesbezüglich finden Sie an diesen Orten oder im Internet.

Eine gute Anlaufstelle können auch Kinderpalliativteams sein: Im Burgenland etwa wird die Begleitung in der Trauer für Familien, die ihr Kind vor oder nach der Geburt verabschieden mussten, vom Kinderpalliativteam MOKI Burgenland angeboten - diese Trauerbegleitung für die Eltern und Geschwisterkinder ist kostenlos.

Trauergruppen - wo finde ich die?

Sie sind nicht allein - mehr Eltern, als Sie denken, müssen mit einem ähnlichen Schicksal umgehen. Eine andere Möglichkeit, mit dem Verlust umzugehen, bieten Trauerseminare und Trauerbegleitung. Bei Trauerseminaren geht es darum, seine eigene Trauer und Gefühle auszudrücken und in Worte zu fassen, um das verstorbene Kind als positive Erinnerung im Gedächtnis zu behalten.

Nachstehend erhalten Sie Links zu unterschiedlichen Trauer- und Selbsthilfegruppen in den Bundesländern:

Wenn Sie lieber auf die professionelle Hilfe in Form einer Psychotherapeutin bzw. eines Psychotherapeuten vertrauen wollen - psychotherapie.at bietet eine erste Orientierung.

Für allgemeine Informationen zur stillen Geburt empfehlen wir die Website des Wiener Programm für Frauengesundheit sowie eine Informationsbroschüre des Bundesministeriums für Familien und Jugend.

Stille Geburten fotografieren

Darf man Fotos von verstorbenen Kindern machen?

Wir sind der Meinung: Sie sollten sogar! Natürlich nur, sofern Sie dies wünschen. So können Sie Ihr Kind immer in Erinnerung behalten. Fotos können einen wertvollen Beitrag zum Umgang mit dem Tod darstellen.

Die 2013 ins Leben gerufene Organisation Dein Sternenkind möchte Eltern in dieser schwerstmöglichen Situation unterstützen und dem Wunsch nach pietätvollen Fotografien von ihren Kindern nachkommen.

Über 600 Fotografen in Österreich und Deutschland arbeiten zu diesem Zweck kostenlos.

Wie nimmt man diese Dienste in Anspruch? Eltern können über ein Kontaktformular auf der Website des Vereins eine Fotografin oder einen Fotografen beantragen. Die direkte Ansprechpartnerin für Österreich ist Simone Strobl.

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