Wer veranlasst eine Beerdigung?
Wer veranlasst eine Beerdigung?
Welche Art der Beisetzung muss man durchführen lassen?
Welche Bestattungsarten gibt es in Österreich?
Körperspende: Das regelt das Gesetz
Wer muss für die Kosten einer Beerdigung aufkommen?
Was passiert, wenn man als Angehöriger seinen Pflichten im Todesfall nicht nachkommt?
Freie Bestatterwahl in Österreich
Wie kann man bei einer Bestattung Kosten sparen?
Folgende (Fix-)Kosten entstehen bei einer Bestattung
Die moderne Alternative: Bestattungsvorsorge & Treuhandkonto mit Benu
Häufig gestellte Fragen
Wer veranlasst eine Beerdigung?
Das Gesetz schreibt in Österreich folgendes vor:
"(1) Die Angehörigen eines Verstorbenen sind berechtigt und verpflichtet, für die Bestattung (§ 22) der Leiche einschließlich der vor der Bestattung erforderlichen Maßnahmen, wie Bergung, Aufbahrung, Einsargung und Beförderung der Leiche, zu sorgen. Diese Verpflichtung besteht nicht, wenn die Bestattung der Leiche, insbesondere deren Bergung, nur mit erheblichen Schwierigkeiten durchführbar ist oder wenn zweifelsfrei feststeht, dass andere Personen für die Bestattung der Leiche sorgen."
Wenn jemand gestorben ist, stellt sich trotz all der Trauer und dem Chaos zuallererst die Frage: Wer muss sich jetzt um die Bestattung kümmern? Und wer bezahlt die Beerdigung nach Wunsch?
Wer veranlasst eine Beerdigung?
Die direkten Angehörigen sind, wie oben bereits angeführt, gesetzlich dazu verpflichtet, die Bestattung in Auftrag zu geben; es sei denn, jemand anders wurde dazu verpflichtet oder hat sich dazu bereiterklärt.
Welche Art der Beisetzung muss man durchführen lassen?
Auch hier hat das Gesetz bereits einen rechtlichen Rahmen geschaffen:
"Sofern keine Anordnung des Verstorbenen vorliegt oder die Befolgung einer solchen Anordnung nicht durchführbar oder zumutbar ist, obliegt den Angehörigen insbesonders die Festlegung der Bestattungsart und des Bestattungsortes sowie die Erteilung der Zustimmung zur Vornahme einer nicht von der Staatsanwaltschaft oder vom Bürgermeister angeordneten oder nicht im § 12 Abs. 3 vorgesehenen Leichenöffnung sowie zur Vornahme einer nicht von der Staatsanwaltschaft oder vom Bürgermeister angeordneten Enterdigung. Falls andere Personen als die Angehörigen ohne deren Einwand die Verpflichtungen nach Abs. 1 auf sich nehmen, sind diese berechtigt, Bestattungsart und Bestattungsort zu bestimmen."
Soll heißen: Wenn der oder die Verstorbene keinerlei derartige Vorkehrungen - wie etwa eine Bestattungsvorsorge - getroffen oder Wünsche festgehalten hat, können oder sollten die Angehörigen im Sinne des oder der Verstorbenen handeln und eine Bestattungsart wählen.
Welche Bestattungsarten gibt es in Österreich?
Benu unterstützt Sie gerne bei der Durchführung der folgenden Bestattungsarten:
Körperspende: Das regelt das Gesetz
"(3) Falls der Verstorbene nicht eine gegenteilige Anordnung getroffen hat, dürfen die Angehörigen anstelle der Bestattung die Leiche für Zwecke der naturwissenschaftlichen oder medizinischen Forschung und Lehre, für Zwecke der Ermittlung von Krankheitsursachen oder für Zwecke der Heilbehandlung einer Einrichtung überlassen, die solchen Zwecken dient. Die Angehörigen sind verpflichtet, die Leiche einer solchen Einrichtung zu überlassen, wenn dies der Verstorbene ausdrücklich angeordnet hat und die Befolgung der Anordnung durchführbar und zumutbar ist. Die Überlassung einer Leiche aus Gewinnsucht oder anderen unlauteren Beweggründen sowie die Überlassung und Verwendung einer Leiche zu anderen als den angeführten Zwecken ist nicht zulässig."
Eine Körperspende muss also veranlasst werden, wenn dies der oder die Verstorbene so angeordnet bzw. vermerkt hat.
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Wer muss für die Kosten einer Beerdigung aufkommen?
Kostentragungspflichtige bei einer Bestattung sind gesetzlich festgelegt.Dies sind, wenn der oder die Verstorbene die Kosten etwa nicht mittels Vorsorge abgesichert hat, die Angehörigen in gesetzlicher Reihenfolge.Sie sind zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet oder müssen die Kosten demjenigen ersetzen, der die Bestattung an Ihrer Stelle beauftragt hat. Können Sie für den Betrag nicht aufkommen, wird die Person belangt, die dem Verstorbenen gegenüber zu Unterhalt verpflichtet war. Wenn eine andere Person vorsätzlich für den Tod des Verstorbenen verantwortlich war, so können die Kosten von dieser zurückverlangt werden.
"(6) Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der Ehegatte, der eingetragene Partner, der Lebensgefährte, die Verwandten des Verstorbenen in gerader Linie und die Geschwister des Verstorbenen. Die den Angehörigen nach diesem Gesetz auferlegten Verpflichtungen obliegen der Reihenfolge nach dem Ehegatten, dem eingetragenen Partner, dem Lebensgefährten, den Nachkommen vor den Vorfahren, und zwar nach dem Grad der Verwandtschaft, und schließlich den Geschwistern. Sind demnach mehrere Personen verpflichtet, die zum Verstorbenen im gleichen Verwandtschaftsverhältnis standen, so hat den Verpflichtungen nach diesem Gesetz der an Jahren älteste Verwandte nachzukommen."
In Österreich herrscht Bestattungspflicht, der man innerhalb von 72 Stunden nachzukommen hat:
"(1) Jede Leiche muss spätestens 72 Stunden nach Eintritt des Todes oder nach ihrer Auffindung oder Enterdigung bestattet werden. Davon ausgenommen sind Leichen, deren Verwesung durch besondere Vorkehrungen (entsprechende Aufbewahrung in einem Kühlraum oder Konservierung) verhindert wird; sie sind spätestens nach zehn Tagen zu bestatten. Eine spätere Bestattung darf nur mit Genehmigung des Bürgermeisters vorgenommen werden. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn durch eine solche Bestattung weder die Gesundheit gefährdet noch die Pietät verletzt wird."
Was passiert, wenn man als Angehöriger seinen Pflichten im Todesfall nicht nachkommt?
Auch hier finden sich gesetzliche Regeln:
"(4) Wenn die Angehörigen weder rechtzeitig der Verpflichtung nach Abs. 1 nachgekommen sind, noch die Leiche nach Abs. 3 übergeben haben und auch von anderer Seite nicht rechtzeitig für die Bestattung im Sinne des Abs. 1 gesorgt wird, hat die Gemeinde des Sterbeortes oder, wenn die Leiche an einem anderen Ort als dem Sterbeort gefunden wird, die Gemeinde des Fundortes die Bestattung auf Kosten des Verpflichteten zu veranlassen oder die Leiche einer Einrichtung nach Abs. 3 zu überlassen. Werden die Kosten vom Verpflichteten nach einer entsprechenden Aufforderung durch die Gemeinde nicht beglichen, können diese bescheidmäßig vorgeschrieben werden."
In der Praxis kommt es vor, dass Angehörige oftmals auf eine Sozialbestattung - bei welcher der Staat die Kosten für eine Bestattung trägt - hoffen. Wenn etwa nach zehn Tagen der oder die Verstorbene nicht zur Beisetzung abgeholt wird, wird die zuletzt mit der Pflege beauftragte Institution die Bestattung an die zuständige Gemeinde übergeben, die dann die Kosten jedoch nach der Bestattung in Rechnung stellt. Die Kosten müssen vom Nachlass getilgt werden.So kann es sein, dass man evtl. für eine Sozialbestattung um die 3.000€ zahlen muss, und am Ende mit einer Kremation und einer anschließenden Urnenaufbewahrung zuhause günstiger ausgestiegen wäre.
Freie Bestatterwahl in Österreich
Man wäre geneigt, den erstbesten lokalen Bestatter zu wählen. Oder den, den schon die Großeltern ausgesucht haben. Man hat ja keine andere Wahl, oder? Falsch gedacht.Entgegen der weit verbreiteten Annahme, gibt es im Bestattungsgewerbe kein Monopol eines bestimmten Bestatters in einer bestimmten Region.
Jeder kann sich seinen bevorzugten Bestatter selbst aussuchen, ebenso den Friedhof für das Begräbnis. In Österreich hat jeder oder jede den gesetzlichen Anspruch auf einen Friedhofsplatz in derselben Stadt, in welcher man vor dem Tod gemeldet war.
Wer jedoch lieber in einer anderen Stadt oder Gemeinde bestattet werden möchte, kann dies veranlassen. Genaue Informationen zur Verfügbarkeit von Gräbern für Auswärtige lassen sich am besten bei der örtlichen Friedhofsverwaltung erfragen.
Die Bestattungsexperten von Benu stehen Ihnen jederzeit telefonisch oder per Mail zur Verfügung, falls Sie zum Thema Friedhofswahl und Bestattungskosten eine unverbindliche Auskunft benötigen.
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Wie kann man bei einer Bestattung Kosten sparen?
Wenn Sie im Vorfeld einer Bestattung ein paar grundlegende Entscheidungen treffen, sparen Sie bares Geld.
Sollte eine Erdbestattung nicht das Nonplusultra sein, entscheiden Sie sich lieber für eine Feuerbestattung. Eine traditionelle Erdbestattung die teuerste Form der Bestattung, während die klassische Einäscherung mit anschließender Urnenaufbewahrung zu Hause die billigste Bestattungsart ist.
Wie ist das möglich?
- Friedhofsgebühren fallen geringer aus
- Grabpflege und Kosten für den Steinmetz entfallen
- Billigere Sargmodelle können gewählt werden
Folgende (Fix-)Kosten entstehen bei einer Bestattung
Bei einer Bestattung sollte man mit vier fixen Kostenpunkten rechnen:
- Bestatterleistungen
Dies umfasst Abholung, Versorgung, Einkleidung, Aufbahrung, Begräbnisdurchführung und administrative Aufgaben.
Je nach Region und Bestattungsart sollte man hier mit ab 1.490€ für eine Feuerbestattung bzw. 5.000€ für eine Erdbestattung rechnen.
Wie kann die Summe für die Erdbestattung so hoch sein? Dies liegt daran, dass der Bestatter die Kosten für Grabstein und Steinmetzarbeiten einbehält.
- Friedhofsgebühren
Egal, ob es sich um eine Erd- oder Feuerbestattung handelt – Friedhofsgebühren sind immer zu entrichten. Die Beträge dafür variieren stark und liegen je nach gewähltem Beisetzungsort zwischen 500 und 1.000€.
- Grabstellen-Kosten
Eben genannte Kosten gilt es nicht zu verwechseln mit den Kosten für eine Grabstelle, die sich auf etwa 500€ (für ein Urnengrab) und 2.000€ (für ein Erdgrab) belaufen. Bei einem Erdgrab ist meist alle zehn Jahre die Grabnutzungsgebühr zu entrichten. Bei Feuerbestattungsarten – wie etwa Baumbestattung, Donaubestattung, Urnenbeisetzung – ist dieser Kostenpunkt nur einmalig zu bezahlen.
- Auslagen
Sterbeurkunde, Totenbeschauarzt oder Prosekturgebühren im Spital – diese Kosten, die ein Bestatter direkt weiterverrechnet, sind unerlässlich.
Wie kann man für den eigenen Todesfall am besten vorsorgen?
Die moderne Alternative: Bestattungsvorsorge & Treuhandkonto mit Benu
Das Benu Treuhandkonto ist die kostengünstige Möglichkeit, finanziell und organisatorisch vorzusorgen.
Wie werden dabei die Kosten berechnet? Es werden die in Ihrem Wohnort anfallenden Bestattungskosten herangezogen und der Betrag auf ein eigens, nur für diesen Zweck eingerichtetes und verwaltetes Konto eingezahlt.
Der Treuhänder BDO verwaltet gemeinsam mit der Ersten Bank Ihr Geld. Die Einzahlung kann einmalig oder auf Raten geschehen.
Der klare Vorteil dieser Form der Vorsorge: Ihre Lieben werden finanziell und organisatorisch entlastet.
Das Begräbnis ist in seiner Form bereits geplant, die Kosten sind gedeckt; zusätzlich dazu werden etwaige Versicherungsgebühren eingespart. Lediglich der Beitrag für das Begräbnis an sich ist zu zahlen, sowie eine einmalige Gebühr von 99€ für die Einrichtung des Treuhandkontos.
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