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Verfasst von Severin Schulz
5. Januar 2022 – Lesezeit: 5 Minuten
Inhaltsverzeichnis
Die Bestattungskosten – sowie ein Grabstein oder ähnliches Gedenkzeichen – gehören zu den Verbindlichkeiten des Nachlasses. Dazu zählt auch eine Sterbeversicherung oder Bestattungsvorsorge.
Wenn kein Nachlassvermögen vorhanden ist, können sind nach österreichischem Gesetz bis zu maximal 10.000 € als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Fallen höhere Kosten an, ist die Zwangsläufigkeit der Kosten nachzuweisen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn besondere Überführungskosten oder Kosten aufgrund von besonderen Vorschriften über die Gestaltung des Grabdenkmals anfallen.
Außergewöhnliche Belastungen sind Aufwendungen, die höher als beim Großteil der Steuerpflichtigen sind. Bei Begräbniskosten handelt es sich um außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt. Die Höhe des Selbstbehalts hängt vom individuellen Einkommen ab.
Diese außergewöhnlichen Belastungen können nach Ablauf des Kalenderjahres in der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung eingereicht werden.
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Wenn Sie im Vorfeld einer Bestattung ein paar wichtige Entscheidungen treffen, sparen Sie bares Geld. Die folgenden Punkte entscheiden darüber, wie teuer eine Bestattung ist.
Wenn es nicht unbedingt eine Erdbestattung sein muss, sollten Sie sich für eine Feuerbestattung entscheiden. Die traditionelle Erdbestattung ist im Vergleich die teuerste Bestattung, während die klassische Einäscherung mit anschließender Urnenaufbewahrung zu Hause die billigste Bestattungsart ist.
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Wenn Sie als einer der nächsten Angehörigen des oder der Verstorbenen eine Beisetzung organisieren müssen, aber das dafür notwendige Kleingeld nicht aufbringen können oder der oder die Verstorbene kein Vermögen hinterlassen hat, haben Sie das Recht, eine Sozialbestattung in Auftrag zu geben.
Die Bestattungskosten werden in diesem Fall von Stadt oder Gemeinde übernommen. Klingt fürs erste gut - die Sache hat jedoch einen Haken: Bei dieser Bestattungsart haben die Angehörigen beim Ablauf der Beisetzung keinerlei Mitspracherecht. Es gibt zwar keine Bestattungsart, bei der Ihnen die gesamten Kosten eines Begräbnisses abgenommen werden - doch können Sie in jedem Fall Kosten einsparen oder eine für Sie geeignete Finanzierungsform für die Wunschbestattung finden.
Wir beraten Sie diesbezüglich gerne jederzeit und helfen Ihnen, eine würdevolle Bestattung zu organisieren. Denn eine "schöne Leich" sollte keine Frage des Geldes sein.
Wenden Sie sich für genauere Informationen dazu gerne jederzeit an unseren Kundenservice 019076885 oder per Mail an kontakt@benu.at.
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Quellen
oesterreich.gv.at - Steuerliche Absetzbarkeit von Bestattungskosten
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