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Todesfall

Tod und Todesfall - Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt

Stefan Atz

VERFASST VON

Stefan Atz

2022-01-28

Lesezeit: 7 Minuten

Aus aktuellem Anlass:

An Corona verstorben, was ist erlaubt und was ist zu tun?

Die derzeitige Situation rund um das Coronavirus und die von der Regierung erlassenen Regelungen, haben auch Auswirkungen auf das Bestattungswesen.

Es kommt hauptsächlich zu Einschränkungen beim Ausrichten von Trauerfeiern:

  1. Die erlaubte Anzahl an Trauergästen ist nicht mehr begrenzt. Da jedoch ein Mindestabstand von 2 Metern zu Haushaltsfremden Personen eingehalten werden muss, gibt es je nach Größe des jeweiligen Raumes dennoch eine Personenobergrenze.
  2. Bei Begräbnissen gilt FFP2-Maskenpflicht.
  3. Eine FFP2-Maskenpflicht herrscht hingegen nicht, wenn alle Anwesenden einen 2G-Nachweis vorweisen.
  4. Es wird ein Mindestabstand von 2 Metern zu Personen aus einem anderen Haushalt vorgeschrieben.
  5. Personen unter behördlicher Quarantäne dürfen weiterhin nicht an Begräbnissen teilnehmen.
  6. Die höchsten Infektionsschutz-Maßnahmen im Umgang mit an/mit Covid-19 Verstorbenen bleiben für die Bestatter bestehen.
  7. Es dürfen alle in Österreich zugelassenen Bestattungsarten weiterhin durchgeführt werden.
  8. Während des Beratungsgespräches beim Bestatter ist eine FFP2-Maske zu tragen sowie der Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten.
  9. Bei der Beisetzung erfolgt eine Kontaktdatenerhebung der Trauergäste durch den Bestatter. Dabei ist eine Person pro Haushalt ausreichend.

Quelle: Sozialministerium - 09.12.2021 | Stand: Aktuellste Fassung

Die Fristen zur Beisetzung von Särgen in Erdgräber sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und nicht überall genau definiert.

Als Richtwert ist jedoch mit einer Höchstfrist von 10-14 Tagen zu rechnen. Diese kann nur in besonderen Ausnahmesituationen verlängert werden.

Eine Alternative bietet hier die Feuerbestattung: Einäscherungen können mit Sargverabschiedung im kleinen Rahmen nach wie vor durchgeführt werden.

Gerne bewahren wir als Bestatter die Asche ihres Verstorbenen anschließend verantwortungsvoll auf. Sobald sich die Situation um das Virus wieder beruhigt hat, können Sie die Urne dann im Rahmen einer größeren Trauerfeier beisetzen lassen.

Weitere Information finden Sie außerdem in unserem Artikel zum Thema Corona und Bestattungen.

Infografik über Verhaltensregeln auf Trauerfeiern während der Coronakrise. Inhalt: Händewaschen, kein Körperkontakt, Husten- und Nieß-Etikette, Maximal 100 Gäste, 2m Sicherheitsabstand

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Erste Schritte bei einem Todesfall

Was ist im Sterbefall zu tun?

Ein Todesfall ist für die Angehörigen immer tief erschütternd. Die Hinterbliebenen stehen oft unter Schock, vor allem wenn der Tod unerwartet eintritt.

Dennoch müssen sich die Angehörigen unmittelbar nach dem Todesfall bis zur Beerdigung um einige Aufgaben und Formalitäten kümmern.

Tritt der Tod plötzlich auf, verständigen Sie zunächst den Notruf unter 144 oder der internationalen Notrufnummer (Euronotruf) 112.

Handelt es sich tatsächlich um einen Todesfall, gilt es nun die folgenden Schritte zu setzen:

  1. Arzt verständigen (zur Totenbeschau, in Wien unter 01 400087890
  2. Bestattung unter 01 907 68 85 verständigen
  3. Weitere Angehörige informieren und sich besprechen
  4. Dokumente zusammensuchen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, ggf. Reisepass)
  5. Verträge, Verfügungen (Testament) und Versicherungspolizzen (Sterbegeldversicherungen) zusammentragen

Eine übersichtliche Liste mit allen Erledigungen haben wir auch für Sie zum Ausdrucken zusammengestellt, diese und weitere Informationen finden Sie auch in unserem Artikel: Eingetretener Todesfall – Was ist zu tun im Sterbefall?

Prinzipiell gestaltet sich der Ablauf nach einem Sterbefall grob wie in dieser Grafik dargestellt:

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Macht es einen Unterschied wo der Sterbefall eintritt?

Wenn der Todesfall zu Hause eintritt:

Tritt der Sterbefall zu Hause auf können Sie wie weiter oben beschrieben verfahren.

Wenn der Todesfall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim eintritt:

Sollte der Tod in einem Pflegeheim oder Krankenhaus eingetreten sein, wird der Totenschein durch die Prosektur des Krankenhauses oder die Ärzte des Pflegeheims ausgestellt.

In Folge sollten die engsten Angehörigen informiert und die weiteren Schritte gemeinsam besprochen werden. Sollten Sie als Angehöriger eine solche Benachrichtigung erhalten, empfiehlt es sich unmittelbar den Kontakt zu einem Bestattungsunternehmen, wie zum Beispiel Benu, aufzunehmen.

Einen Totenschein in Österreich ausstellen lassen - Erfahren Sie alles über Ausstellung eines Totenscheins in unserem Artikel.

Wenn der Todesfall im öffentlichen Raum eintritt:

Im öffentlichen Raum verständigen Sie prinzipiell die Rettung unter der Notrufnummer 144. Abschließend haben wir Ihnen diese Unterschiede auch noch in einer Grafik zusammengefasst:

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Wer stellt den Tod fest?

Dazu ist in Österreich jeder Arzt mit dem Recht zur Berufsausübung (jus practicandi) berechtigt.

Zu beachten ist allerdings, dass die bloße Feststellung des Todes nicht mit der Ausstellung von Dokumenten wie einem Totenschein oder der Anzeige des Todes einhergeht.

Nach welchen Kriterien wird der Tod festgestellt?

Der Arzt orientiert sich hier an den sogenannten sicheren Todeszeichen (signum mortis). Diese umfassen beispielsweise die Leichenstarre, Totenflecken oder nicht mit dem Leben zu vereinbarende Verletzungen.

Fehlende Atmung, Puls- oder Bewusstlosigkeit zählen im Gegensatz zu den unsicheren Todeszeichen. Hier sind zunächst Wiederbelebungsmaßnahmen zu ergreifen, welche allerdings wiederum durch eine ärztliche Entscheidung beendet werden können.

Wer veranlasst die Totenbeschau?

Das ist in jedem Bundesland ein wenig unterschiedlich. Prinzipiell ist ein jeder Todesfall entweder der Gemeinde oder direkt dem Totenbeschauarzt zu melden. Diese benachrichtigen sich wiederum gegenseitig.

Auch die Meldung an ein Bestattungsunternehmenist in der Regel zulässig, diese sind dann auch zur Verständigung der Behörden verpflichtet. Gesetzlich sind zur Meldung eines Todesfalles in der Regel folgende Personen(gruppen) verpflichtet:

  • Angehörige
  • Mitbewohner
  • Pfleger
  • Inhaber eines Beherbergungsbetriebe
  • Jeder sonstige, der eine Leiche auffindet.

Wer eine Leiche im öffentlichen Raum auffindet, ist prinzipiell zu einer Anzeige bei der zuständigen Polizeibehörde verpflichtet. In Wien ist es außerdem möglich, die Meldung eines Todesfalles zum Zwecke der Totenbeschau auch direkt telefonisch unter 01 400087890 an den Journaldienst der MA15 zu richten.

Totenbeschau - Was ist das und wer ist zuständig - Erfahren Sie alles über die Totenbeschau in unserem Artikel.

So schlägt das Herz nach dem Tod weiter - Erfahren Sie hier alles zur Organspende.

Wann setzt die Leichenstarre ein? Erfahren Sie in diesem Artikel alles zur Totenstarre.

Auswahl und Aufgaben des Bestatters

Innerhalb der ersten zwei Tage nach dem Todesfall sollten Sie einen Bestatter auswählen. Überstürzen Sie dabei allerdings nichts und wählen Sie einen Bestatter, der Ihren Bedürfnissen entspricht.

Ein wichtiges Qualitätskriterium eines Bestatters ist vor allem eine qualifizierte, zuverlässige und individuelle Kundenberatung nach einem Todesfall und auch bei der Bestattungsvorsorge.

Außerdem ist die transparente Auflistung aller anfallenden Kosten einer Bestattung ein absolutes Muss. Benu vereint alle diese Services und garantiert außerdem eine Erreichbarkeit rund um die Uhr um Ihnen bei allen Fragen und Bedürfnissen bestens zur Seite zu stehen.

Falls die/der Verstorbene sich eine alternative Bestattungsart vorgestellt hat, ist es wichtig, dass Sie diese Information zeitgerecht Benu mitteilen. Wir beraten Sie dann gerne bezüglich Abwicklung, Durchführbarkeit und Kosten der Wünsche der/des Verstorbenen.

Wer darf die Bestattung organisieren?

Das ist je nach Bundesland ein wenig unterschiedlich. In der Regel lautet die Liste aber in Reihenfolge der Berechtigung wie folgt:

  • Ehegatte:in
  • Kinder
  • Eltern
  • Großeltern

Benu unterstützt Sie gerne bei der Planung einer Bestattung in allen österreichischen Bundesländern und Städten wie Wien, Graz, Linz, St. Pölten, Innsbruck, Salzburg, Klagenfurt oder Villach.

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PDF Checkliste zum Ausdrucken

Ein Todesfall ist immer eine herausfordernde Zeit.

Behalten Sie mit unserer Checkliste den Überblick.

Welche Aufgaben erfüllt der Bestatter im Todesfall?

Wenn Sie sich für Benu entschieden haben, erfüllen wir im Todesfall wichtige Aufgaben für Sie.

Zunächst wird die/der Verstorbene überführt und anschließend hygienisch erstversorgt. Daraufhin erfolgt, falls notwendig, die kosmetische Aufbereitung und bei Unfällen die Rekonstruktion des Leichnams.

Benu unterstützt Sie außerdem gerne (online oder persönlich) bei der Auswahl eines Sarges oder eine Urne, sowie bei der Auswahl der Bestattungsart.

Sofern Sie dies wünschen, erledigt Benu auch diverse Behördengänge, dazu zählen die Kontaktaufnahme mit dem Standesamt, um die Sterbeurkunde zu erhalten, die Absprache mit dem Friedhofsträger betreffend der Grabstelle, sowie die Organisation einer christlichen oder weltlichen Trauerfeier an.

Planung der Bestattung

Gemeinsam mit Benu können Sie den Friedhof und das Grab auswählen, sowie die Grabnutzungsrechte erwerben.

Danach suchen Sie mit der Friedhofsverwaltung einen Termin für die Bestattung aus. Bei einer Feuerbestattung benötigen Sie außerdem eine Genehmigung für das Krematorium.

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Des Weiteren sollten Sie noch eine Todesanzeige aufsetzen und, falls Sie dies wünschen, auch Trauerkarten versenden.

Haben Sie sich für ein Grab entschieden, ist als nächstes die Trauerfloristik für die Trauerhalle und das Grab bei einer Gärtnerei zu bestellen. Denken Sie dabei an Blumen, Kränze und die Trauerschleife. Auch dabei kann Ihnen Benu natürlich behilflich sein.

Wie gestaltet man eine Trauerfeier?

Eine ebenfalls wichtige Entscheidung ist, wie Sie die Trauerfeier gestalten möchten. Je nachdem, ob Sie eine geistliche oder weltliche Trauerfeier im Sinn haben, vereinbaren wir für Sie einen Termin mit einem Pfarrer oder einem anderen Trauerredner Ihrer Wahl.

Ob im engen Kreis der Familie, oder auch entfernte Verwandte und Freunde des Verstorbenen eingeladen werden, bleibt natürlich Ihnen als Angehörige überlassen, sofern der/die Verstorbene ihre Wünsche nicht bereits kommuniziert oder hinterlegt hat.

Auch ist zu entscheiden, wer die Sarg-, bzw. Urnenträger sein sollen. Es besteht natürlich die Möglichkeit, dies selbst zu übernehmen. Überstürzen Sie dabei keine dieser Entscheidungen, da eine Beisetzung doch auch sehr belastend sein kann.

Zuletzt können Sie sich noch um die Organisation des Leichenschmauses kümmern, sofern Sie dies möchten. Sie können entweder in einem Café oder einer Gaststätte Tische reservieren und eventuell auch Übernachtungsmöglichkeiten für Ihre Gäste organisieren.

Wann muss die Bestattung spätestens stattfinden?

Das ist je nach Bundesland unterschiedlich. Wenn Leichen zeitnah in ein geeignetes Kühlhaus verbracht werden (was üblicherweise der Fall ist) liegt die Frist meist zwischen 5 und 10 Tagen nach Ausstellung der Todesbescheinigung.

Noch spätere Termine sind in der Regel nur mit behördlicher Genehmigung möglich, welche aber in der Regel erteilt wird, sofern die Wahrung der Pietät gewährleistet ist und es keine hygienischen Bedenken gibt. Im Falle einer Obduktion oder laufender Ermittlungsverfahren ist eine Verlängerung der Frist auch ohne zusätzliche Genehmigung möglich.

Wer muss die Bestattung bezahlen?

Die Hinterbliebenen müssen in der Regel die Kosten der Bestattung übernehmen. Im Normalfall sind das in folgender Reihenfolge:

  • Ehegatte:in
  • Kinder
  • Eltern
  • Großeltern

Falls es den Hinterbliebenen aus finanziellen Gründen nicht möglich ist, die Kosten der Bestattung zu tragen, ist es möglich eine Sozialbestattung zu beantragen.

Nach der Bestattung

Im Anschluss an eine Bestattung können Sie Dankeskarten an Personen versenden, die Ihnen ihr Beileid ausgesprochen haben.

Außerdem müssen Sie oft noch diverse Formalitäten erledigen. Dazu gehört beispielsweise die Beantragung des Erbscheins beim Nachlassgericht, sofern die/der Verstorbene ein Testament verfasst hat. Des Weiteren muss das Sozial- und Finanzamt über den Sterbefall informiert werden. Als Ehepartner/in besitzen Sie auch einen Anspruch auf eine Witwenpension/Witwerpension bzw. eine Pension für hinterbliebene, eingetragene Partner/innen.

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Vergessen Sie nicht diverse Abonnements wie z.B. Zeitschriften, Telefon und TV-Gerät zu kündigen. Dabei ist es hilfreich, sich einen Ordner mit allen wichtigen Dokumenten, wie der Sterbeurkunde, diversen Rechnungen etc., anzulegen.

Wenn die/der Verstorbene allein gelebt hat, muss die Wohnung ausgeräumt werden.

Nach einigen Wochen können Sie auch bezüglich der Grabpflege entscheiden, ob Sie diese selbst übernehmen, oder den Friedhofsbetreiber damit beauftragen.

In etwa sechs Monate nachdem sich das Erdreich des Grabes wieder gesetzt hat, ist es auch möglich einen Steinmetz für die Grabeinfassung und einen Grabstein zu engagieren.

Meldungen nach dem Todesfall

Diese Einrichtungen sollten Sie nach einem Sterbefall möglichst zeitnah informieren:

Unser Tipp

Sie können bei Benu eine Bestattung vollständig online über unseren Bestattungsplaner, per Telefon und WhatsApp unter 01 907 68 85 sowie per E-Mail unter kontakt@benu.at organisieren bzw. in Auftrag geben - wir führen jede Bestattung so persönlich wie möglich durch und helfen Ihnen gerne bei allen Schritten und Anliegen!

Nähere Informationen zu den relevanten Meldestellen finden sie hier.

Was passiert mit der Wohnung nach dem Sterbefall?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann es möglich sein, nach dem Tod des ursprünglichen Mieters in dessen Mietvertrag einzusteigen. In der Regel kann der Mietvertrag an folgende Personen abgetreten werden:

  • Verwandte in gerader Linie (Kinder, Enkel, Eltern etc.)
  • Ehepartnerin bzw. Ehepartner
  • Wahlkinder
  • Geschwister

In diesem Fall muss der betreffende Verwandte allerdings schon einen gewissen Zeitraum in der Wohnung gelebt haben: Bei Verwandten in gerader Linie sind das in der Regel zwei Jahre, bei Geschwistern fünf.

Besteht kein solcher Anspruch, oder verzichtet der Erbe auf einen solchen, wird das Mietverhältnis aufgelöst. Hier gilt es allerdings zu beachten, dass bei Wohnungsauflösungen auch das Kündigen von z.B. Strom-, Gas- und Telefonverträgen zu erledigen ist.

Trauerbewältigung

Nach einer Bestattung sollten Sie sich zunächst ein bisschen Ruhe gönnen, um das Geschehene zu verarbeiten, bevor Sie die abschließenden Formalitäten erledigen.

Bei der Trauerverarbeitung ist gegenseitiger Halt innerhalb der Familie oder von guten Freunden eine große Hilfe. Bestimmte Rituale, wie das Besuchen der Grabstelle, das regelmäßige Anzünden einer Kerze oder das Verfassen eines Briefes an die verstorbene Person können hilfreich sein.

In Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen helfen sich Trauernde gegenseitig, die Phasen der Trauer zu überwinden.

Professionelle Hilfe sollte man sich suchen, wenn Hinterbliebene nach langer Zeit der Trauer nicht ins Leben zurückfinden, sich Depressionen, Angststörungen oder Süchte entwickeln oder gar Selbstmordgedanken geäußert werden.

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Häufig gestellte Fragen bei einem Todesfall