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Begräbnis und Bestattung

In Österreich gilt seit 2002 die freie Bestatterwahl

Severin Schulz

VERFASST VON

Severin Schulz

2023-04-04

Lesezeit: 5 Minuten

Darf man sich in Österreich seinen Bestatter selbst aussuchen? Dass in Österreich seit 2002 freie Bestatterwahl herrscht, unabhängig vom Wohnort, wissen viele nicht.

In einem Todesfall ruft man den örtlichen Bestatter an. Es gibt ja keine Alternativen, oder? Dies ist schlichtweg falsch. Im Bestattungsgewerbe gibt es kein Monopol eines bestimmten Bestatters in einer bestimmten Region. Sie haben die freie Bestatterwahl in ganz Österreich und sind nicht an die örtliche Bestattung gebunden.

Freie Bestatterwahl in ganz Österreich seit 2002

Dass man sich seinen Bestatter in Österreich nicht frei aussuchen kann, ist ein Mythos, der sich hartnäckig hält.

In Österreich kam es 2002 zu einer Liberalisierung des Bestattungsgewerbes. Seitdem gibt es in Österreich viele private Bestatter, die ihrem Beruf mit viel Herzblut nachgehen. Zuvor reglementierte die Gemeinde, ob und wie viele Privatbestatter an einem Ort tätig waren.

Warum bekommt man in Pflegeheimen oft Empfehlungen, sich an einen bestimmten Bestatter zu wenden?

Dies liegt an historisch gewachsenen "Vermittlungsstrukturen" in Krankenhäusern, Hospizen oder beim Standesamt. Die örtlichen Mitarbeiter schicken viele Angehörige direkt zur städtischen Bestattung, ohne überhaupt auf die Möglichkeit der freien Bestatterwahl** zu verweisen. Solche Empfehlungen sind nicht erlaubt.

Angehörige sind nicht verpflichtet, sich an ein vorgeschlagenes Bestattungsunternehmen zu wenden. Sie können sich den Bestatter selbst aussuchen.

Überführung, Versorgung und Einsargung der verstorbenen Person, die Erledigung aller behördlichen Formalitäten sowie die Organisation und Ausgestaltung der individuellen Trauerfeier können Sie gerne dem Bestatter Ihres Vertrauens übergeben.

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Es gibt keine freie Bestatterwahl und man ist an einen bestimmten Friedhof gebunden?

Auch dies ist ein Mythos. Zusätzlich zur freien Bestatterwahl kann man sich genauso den Friedhof für das Begräbnis selbst aussuchen.

Was jedoch festgelegt ist: Jeder und jede hat in Österreich den gesetzlichen Anspruch auf einen Friedhofsplatz in derselben Stadt, in welcher man vor dem Tod gemeldet war.

Wenn man lieber in einer anderen Stadt oder Gemeinde beigesetzt werden will, kann das genauso bereits zu Lebzeiten festlegen.

Wir bei Benu helfen Ihnen gerne jederzeit bei Fragen dieser Art. Unsere Bestattungsexperten stehen Ihnen jederzeit telefonisch oder per Mail zur Verfügung, falls Sie zum Thema Friedhofswahl und Bestattungskosten eine unverbindliche Auskunft benötigen.

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Wie finde ich den richtigen Bestatter bzw. wie kann ich bei einer Bestattung Kosten sparen?

Hier erfahren Sie alles über die billigste Bestattungsart in Österreich.

Wer vor einer Bestattung und auf Grundlage der freien Bestatterwahl gewisse Entscheidungen trifft, kann selbst bei der Beisetzung bares Geld sparen.

Die Art der Bestattung

Wenn eine Erdbestattung kein Muss ist, sollten Sie sich für eine Feuerbestattung entscheiden. Eine Erdbestattung stellt die teuerste Form der Bestattung dar, während die klassische Kremation mit anschließender Urnenaufbewahrung zu Hause die billigste Bestattungsart ist.

Die Gründe hierfür?

  • Friedhofsgebühren sind geringer
  • Grabpflege und Kosten für den Steinmetz bleiben aus
  • Günstigere Sargmodelle stehen zur Auswahl
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Mit diesen Kosten muss man bei einer Erdbestattung rechnen

Bei einer Bestattung muss man mit vier fixen Kostenpunkten rechnen:

  1. Bestatterleistungen

Dies umfasst Abholung, Versorgung, Einkleidung, Aufbahrung, Begräbnisdurchführung und administrative Aufgaben.

Je nach Region und Bestattungsart sollte man hier mit ab 1.490€ für eine Feuerbestattung bzw. 5.000€ für eine Erdbestattung rechnen.

Wie kann die Summe für die Erdbestattung so hoch sein? Dies liegt daran, dass der Bestatter die Kosten für Grabstein und Steinmetzarbeiten einbehält.

  1. Friedhofsgebühren

Ganz gleich, ob es sich um eine Erd- oder Feuerbestattung handelt – Friedhofsgebühren sind in jedem Fall zu entrichten. Die Beträge dafür variieren stark und liegen je nach gewähltem Beisetzungsort zwischen 500 und 1000€.

  1. Grabstellen-Kosten

Eben genannte Kosten gilt es nicht zu verwechseln mit den Kosten für eine Grabstelle, die sich auf etwa 500€ (für ein Urnengrab) und 2.000€ (für ein Erdgrab) belaufen. Bei einem Erdgrab ist meist alle zehn Jahre die Grabnutzungsgebühr zu entrichten. Bei Feuerbestattungsarten – wie etwa Baumbestattung, Donaubestattung, Urnenbeisetzung – ist dieser Kostenpunkt nur einmalig zu bezahlen.

  1. Auslagen

Sterbeurkunde, Totenbeschauarzt oder Prosekturgebühren im Spital – diese Kosten, die ein Bestatter direkt weiterverrechnet, sind unumgänglich.

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Mittels Bestattungsvorsorge kann man bereits zu Lebzeiten sämtliche Wünsche für die gewünschte Bestattungsart festhalten. Wir empfehlen hierfür unser Benu Treuhandkonto.

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Das Benu Treuhandkontos ist die kostengünstige Möglichkeit, finanziell und organisatorisch für eine Bestattung nach Wunsch vorzusorgen.

Wie werden dabei die Kosten berechnet? Es werden die in Ihrem Wohnort anfallenden Bestattungskosten herangezogen und der Betrag auf ein eigens, nur für diesen Zweck eingerichtetes und verwaltetes Konto eingezahlt.

Der Treuhänder BDO verwaltet gemeinsam mit der Ersten Bank Ihr Geld. Die Einzahlung kann einmalig oder auf Raten geschehen.

Der klare Vorteil dieser Form der Vorsorge: Ihre Lieben werden finanziell und organisatorisch entlastet.
Das Begräbnis ist in seiner Form bereits geplant, die Kosten sind gedeckt; zusätzlich dazu werden etwaige Versicherungsgebühren eingespart. Lediglich der Beitrag für das Begräbnis an sich ist zu zahlen, sowie eine einmalige Gebühr von 99€ für die Einrichtung des Treuhandkontos.

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Häufig gestellte Fragen zur freien Bestatterwahl in Österreich