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Begräbnis und Bestattung

LGBTQIA+ - Selbstbestimmte Bestattung

Alexander Burtscher

VERFASST VON

Alexander Burtscher

2021-04-26

Lesezeit: 6 Minuten

Es ist uns besonders wichtig auch nach dem Ableben zu unseren Grundsätzen zu stehen und eine inklusive Policy zu leben. Denn die Würde des Menschen ist unantastbar und endet nicht mit dem Tod.

Jede/r ist willkommen, egal wen und wie sie/er liebt

Bei uns ist jeder Mensch willkommen, ganz egal welche Herkunft, Hautfarbe, Religion, sexuelle Orientierung, geschlechtliche Identität oder welches Geschlecht sie/er hat.

Genau aus diesem Grund haben wir im folgenden Absatz Grundsätze definiert, die uns besonders wichtig sind und dementsprechend auch stets in unserem (Berufs-)Alltag gelebt werden.

Es ist uns wichtig, dass…

  • … jeder Mensch gleich behandelt wird, unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, geschlechtlicher Identität oder sexueller Orientierung.
  • … auf besondere Wünsche eingegangen wird, denn gleiche und faire Behandlung bedeutet nicht, dass jede Bestattung gleich sein muss.
  • … auch bei der Bestattung die Individualität der Person erhalten bleibt.
  • Liebe immer wichtig und richtig ist, egal in welcher Konstellation sie gelebt wird.
  • … Ein Partnergrab nicht auf Mann und Frau beschränkt ist.
  • … jede/r ihre oder seine Namen und Pronomen (auch nach dem Tod) selbst bestimmen darf.
  • … Menschen ihrem Geschlecht entsprechend bestattet werden, unabhängig davon, was in ihren Dokumenten steht.
  • … anerkannt wird, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt.
  • … anerkannt wird, dass Familie nicht immer biologisch sein muss.

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Lassen Sie sich so bestatten, wie Sie gelebt haben

Aus unserer Erfahrung als Bestatter und dem Austausch mit anderen Bestattern, wissen wir, dass die Weise, wie wir trauern, so individuell wie das Leben ist.

Deshalb ist es uns besonders wichtig auch bei der Bestattung auf die individuellen Wünsche der Verstorbenen zu achten und Ihre zuvor festgelegten Wünsche beziehungsweise die Wünsche Ihrer Angehörigen so gut wie möglich umzusetzen. Deshalb sind uns offene Kommunikation und Transparenz ganz besonders große Anliegen.

Auch in der Art und Weise der Bestattung und Trauerfeier haben wir stets ein offenes Ohr für Ihre Wünsche und versuchen diese bestmöglich umzusetzen. Wir drängen niemanden zu etwas nur, weil "man das bei einer Bestattung eben so macht" oder weil "die Wünsche schon etwas unkonventionell sind".

Ob Urnen in den Farben des Regenbogens oder eine Trauerrede im Drag-Outfit, bei uns können Sie all Ihre Vorstellungen offen äußern und sich sicher sein, dass Sie zu jedem Zeitpunkt ernst genommen und bestmöglich unterstützt werden.

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Was wir nicht tun können

Auch, wenn wir alles in unserer Macht Stehende tun, um Ihren Wünschen voll und ganz nachzukommen, sind uns leider (insbesondere bei rechtlichen Fragen) manchmal die Hände gebunden.

So können wir zum Beispiel nicht beeinflussen, welcher Name und welche Pronomen in offiziellen Dokumenten wie zum Beispiel der Sterbeurkunde genannt werden. Dies kann besonders dann ein Problem sein, wenn Geschlecht und/oder Name in den offiziellen Dokumenten noch nicht angeglichen wurden.

Außerdem können wir nicht im Nachhinein bestimmen, wer für die Organisation Ihrer Bestattung zuständig ist. Diese Zuständigkeit ist gesetzlich geregelt.

Wer darf die Bestattung organisieren?

Seit dem 01.01.2019 können auch gleichgeschlechtliche Personen in Österreich heiraten. Wenn die Partnerin oder der Partner bei jenen verstirbt, trägt die Ehepartnerin bzw. der Ehepartner die Verantwortung für eine würdevolle Bestattung. Wer prinzipiell in Österreich für die Bestattung zuständig ist, lesen Sie hier in chronologischer Reihenfolge:

  1. Ehepartner bzw. Ehepartnerin
  2. Eingetragene Partnerin bzw. Partner
  3. Verwandte in gerader Linie
  4. Geschwister

Gibt es trotzdem eine Möglichkeit über die eigene Bestattung selbst zu bestimmen

Ja, die gibt es. Mithilfe einer Bestattungsverfügung können Sie Ihre Wünsche niederschreiben und notariell beglaubigen lassen. Dann sind Ihre Wünsche und Vorstellungen auch wirklich bindend. Dabei können Sie zum Beispiel über die Bestattungsart, Sarg- oder Urnenmodell und Gestaltung der Trauerfeier selbst bestimmen.

In unserem zugehörigen Artikel erfahren Sie, warum Sie Ihre Bestattungswünsche nicht in einem Testament festhalten sollten und finden außerdem eine PDF-Vorlage einer Bestattungsverfügung zum Ausdrucken und Ausfüllen.

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Was wir tun können

Sofern Sie diese Punkte bei uns mithilfe einer Bestattungsvorsorge hinterlegt haben, können wir Ihnen Folgendes versprechen:

  • Wir achten darauf, dass auf Partezettel, Gedenkkarten sowie Gravur am Lebensbaum oder Grabstein Ihre Namen und/oder Pronomen richtig abgedruckt bzw. eingraviert werden.
  • Wir sorgen dafür, dass Sie Ihren Wünschen entsprechend bestattet werden (Erdbestattung, Feuerbestattung, Baumbestattung oder Seebestattung).
  • Wir versprechen Ihnen stets respektvoll mit Ihrem Körper umzugehen.
  • Wir sorgen dafür, dass Sie bei einer Sargaufbahrung oder bei einem Begräbnis auch Ihrem Geschlecht, Ihrer Identität und Ihren Wünschen entsprechend eingekleidet werden.
  • Die Gästeliste für Ihre Bestattung sowie alle Einzelheiten Ihrer Verabschiedung oder Trauerfeier können voll und ganz nach Ihren Wünschen gestaltet werden.

Um all dies garantieren zu können, halten Sie Ihre Wünsche am besten im Zuge einer inhaltlichen Bestattungsvorsorge fest. Um die Wünsche abzusichern und die eigenen Angehörigen zu entlasten, sollte auch finanziell vorgesorgt werden – eben in dem Umfang, der dieser Wunschbestattung entspricht. Diese Bestattungsvorsorge ist bindend und wird stets von uns eingehalten.

Selbstbestimmtes Bestatten mit dem Benu Vorsorge Leitfaden

Der Benu Vorsorge Leitfaden erleichtert Ihnen den Weg zu einer selbstbestimmten Bestattung ungemein.

Der Vorsorge Leitfaden enthält alle wichtigen Informationen, Dokumente und Formulare für die Vorsorge. Schwierige Themen wie die Bestattungsverfügung, die Patientenverfügung und das Testament werden einfach und verständlich Schritt für Schritt erklärt.