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Verfasst von Alexander Burtscher
26. April 2021 – Lesezeit: 6 Minuten
Inhaltsverzeichnis
Es ist uns besonders wichtig auch nach dem Ableben zu unseren Grundsätzen zu stehen und eine inklusive Policy zu leben. Denn die Würde des Menschen ist unantastbar und endet nicht mit dem Tod.
Bei uns ist jeder Mensch willkommen, ganz egal welche Herkunft, Hautfarbe, Religion, sexuelle Orientierung, geschlechtliche Identität oder welches Geschlecht sie/er hat.
Genau aus diesem Grund haben wir im folgenden Absatz Grundsätze definiert, die uns besonders wichtig sind und dementsprechend auch stets in unserem (Berufs-)Alltag gelebt werden.
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Wir kümmern uns um alles
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Aus unserer Erfahrung als Bestatter und dem Austausch mit anderen Bestattern, wissen wir, dass die Weise, wie wir trauern, so individuell wie das Leben ist.
Deshalb ist es uns besonders wichtig auch bei der Bestattung auf die individuellen Wünsche der Verstorbenen zu achten und Ihre zuvor festgelegten Wünsche beziehungsweise die Wünsche Ihrer Angehörigen so gut wie möglich umzusetzen. Deshalb sind uns offene Kommunikation und Transparenz ganz besonders große Anliegen.
Auch in der Art und Weise der Bestattung und Trauerfeier haben wir stets ein offenes Ohr für Ihre Wünsche und versuchen diese bestmöglich umzusetzen. Wir drängen niemanden zu etwas nur, weil "man das bei einer Bestattung eben so macht" oder weil "die Wünsche schon etwas unkonventionell sind".
Ob Urnen in den Farben des Regenbogens oder eine Trauerrede im Drag-Outfit, bei uns können Sie all Ihre Vorstellungen offen äußern und sich sicher sein, dass Sie zu jedem Zeitpunkt ernst genommen und bestmöglich unterstützt werden.
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Auch, wenn wir alles in unserer Macht Stehende tun, um Ihren Wünschen voll und ganz nachzukommen, sind uns leider (insbesondere bei rechtlichen Fragen) manchmal die Hände gebunden.
So können wir zum Beispiel nicht beeinflussen, welcher Name und welche Pronomen in offiziellen Dokumenten wie zum Beispiel der Sterbeurkunde genannt werden. Dies kann besonders dann ein Problem sein, wenn Geschlecht und/oder Name in den offiziellen Dokumenten noch nicht angeglichen wurden.
Außerdem können wir nicht im Nachhinein bestimmen, wer für die Organisation Ihrer Bestattung zuständig ist. Diese Zuständigkeit ist gesetzlich geregelt.
Seit dem 01.01.2019 können auch gleichgeschlechtliche Personen in Österreich heiraten. Wenn die Partnerin oder der Partner bei jenen verstirbt, trägt die Ehepartnerin bzw. der Ehepartner die Verantwortung für eine würdevolle Bestattung. Wer prinzipiell in Österreich für die Bestattung zuständig ist, lesen Sie hier in chronologischer Reihenfolge:
Ja, die gibt es. Mithilfe einer Bestattungsverfügung können Sie Ihre Wünsche niederschreiben und notariell beglaubigen lassen. Dann sind Ihre Wünsche und Vorstellungen auch wirklich bindend. Dabei können Sie zum Beispiel über die Bestattungsart, Sarg- oder Urnenmodell und Gestaltung der Trauerfeier selbst bestimmen.
In unserem zugehörigen Artikel erfahren Sie, warum Sie Ihre Bestattungswünsche nicht in einem Testament festhalten sollten und finden außerdem eine PDF-Vorlage einer Bestattungsverfügung zum Ausdrucken und Ausfüllen.
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Sofern Sie diese Punkte bei uns mithilfe einer Bestattungsvorsorge hinterlegt haben, können wir Ihnen Folgendes versprechen:
Um all dies garantieren zu können, halten Sie Ihre Wünsche am besten im Zuge einer inhaltlichen Bestattungsvorsorge fest. Um die Wünsche abzusichern und die eigenen Angehörigen zu entlasten, sollte auch finanziell vorgesorgt werden – eben in dem Umfang, der dieser Wunschbestattung entspricht. Diese Bestattungsvorsorge ist bindend und wird stets von uns eingehalten.
Der Benu Vorsorge Leitfaden erleichtert Ihnen den Weg zu einer selbstbestimmten Bestattung ungemein.
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